Verpackungsgesetz: Zentrale Stelle Verpackungsregister macht Ernst und leitet Bußgeldverfahren ein
Seit dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes haben sich bereits mehr als 80.000 Unternehmen als Neukunde bei einem Dualen System beteiligt. Insofern stellt dies aus der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erst einmal einen Schritt in die richtige Richtung dar, denn eines der Hauptziele des Verpackungsgesetzes war und ist es, die Zahl der Trittbrettfahrer und Unterlizenzierer deutlich zu reduzieren. Allerdings zufrieden scheint man damit noch nicht sein. Schließlich gibt es laut einer Studie eines renommierten Marktforschungsunternehmens allein in Deutschland ca. 750.000 verpflichtete Unternehmen.
Die ZSVR hat nun angekündigt „Die Weichen auf Vollzug“ stellen zu wollen. Als erstes habe man die abgegebenen Vollständigkeitserklärungen für das Jahr 2018 unter die Lupe genommen. Alleine hier wurden über 2.000 Verstöße festgestellt. Diese Verstöße wurden nun an die zuständigen unteren Abfallbehörden der Länder weitergeleitet, die anschließend für den Vollzug zuständig sind. Die Behörden können für fehlende, fehlerhafte oder verspätet abgegebene Vollständigkeitserklärungen Bußgelder von bis zu 100.00 € verhängen. Alleine für das Jahr 2018 sollen noch mindestens 1.100 Vollständigkeitserklärungen von verpflichteten Unternehmen fehlen.
Zudem sollen in den kommenden zwei Wochen mehrere 10.000 Unternehmen kontaktiert und über mögliche festgestellte Defizite informiert werden. Defizite können u.a. in fehlender Registrierung und/oder Systembeteiligung oder nicht vollständiger Datenmeldung begründet sein. Diese Nachforschungen sollen zukünftig regelmäßig durchgeführt werden und so nach und nach zu einer höheren Systembeteiligung führen.
Neben den Unternehmen sollen zukünftig auch die Prüfer der Vollständigkeitserklärungen überprüft werden. Hier geht es vor allem um die Einhaltung der Prüfleitlinien der ZSVR.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
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