Kellerbrand wegen defekter Waschmaschine: Hersteller bezahlt für alle Schäden
Bereits im Jahr 1999 hat das OLG Koblenz entschieden, dass der Hersteller einer 6 Monate alten Waschmaschine sämtliche durch dieses Gerät verursachte Schäden zu ersetzen habe.
Inhaltsverzeichnis
Der Kläger hatte die Waschmaschine in seinem Keller stehen, wo diese nach Feststellungen des Gerichts (Urteil vom 24.06.1999, Az. 5 U 1668/98) einen Wohnungsbrand ausgelöst hat. Wenn eine erst 6 Monate alte Waschmaschine einen Hausbrand auslöst, so sprechen sämtliche Umstände dafür, dass die Maschine schon bei ihrer Lieferung fehlerhaft war und der Hersteller deshalb für die Folgen dieses Fehlers nach dem Produkthaftungsgesetz haften muss - so das Gericht.
Insbesondere seien Bedienungsfehler seitens des Klägers ausgeschlossen. Auch könne sich der Hersteller nicht aufgrund laufende Qualitätsprüfungen von seiner Haftung befreien: Trotz strenger Qualitätskontrollen beim Hersteller sei eine qualitativ minderwertige, aus dem Rahmen fallende sog. „Ausreißer“ - Maschine nicht ausgeschlossen. Der Hersteller hatte die durch den Brand verursachten Schäden deshalb zu ersetzen.
Konsequenzen für den Hersteller
Der Hersteller musste dem Kläger dem Kläger sämtliche durch den Brand entstandenen Schäden ersetzen.
Hinweis zur Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema Produkthaftung
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