Booklooker.de: AGB der IT-Recht Kanzlei für nur 5,90 Euro/ Monat!

Booklooker.de: AGB der IT-Recht Kanzlei für nur 5,90 Euro/ Monat!
3 min
Beitrag vom: 03.09.2015

Die Plattform booklooker.de wurde im Oktober 1999 ursprünglich als Bücher-Flohmarkt für Studenten gegründet. Mittlerweile ist booklooker.de mit über 1 Mio. registrierten Kunden (Stand: Januar 2013) einer der größten Bücher-Marktplätze im deutschsprachigen Raum. Das Angebot auf Booklooker.de umfasst mittlerweile auch Hörbücher, Filme, Musik und Spiele und stellt eine interessante Alternative zu anderen Plattformen dar – vor allem für Verkäufer! Ab sofort bietet die IT-Recht Kanzlei speziell auf die Plattform Booklooker.de zugeschnittene AGB an.

Booklooker.de ist ein Flohmarkt für gebrauchte Bücher, Filme und Tonträger und feiert dieses Jahr bereits den 16.ten Geburtstag! Die Plattform verzeichnet noch immer steigende Wachstumszahlen, es werden täglich 5.000 Bestellungen aus den Bereichen Bücher, Musik, Filme und Spiele über Booklooker.de zwischen den 1,5 Millionen Benutzern vermittelt. Aktuell registrieren sich täglich mehr als 600 Neukunden auf Booklooker.de.

"Der Trend geht bei uns immer mehr hin zu sehr spezieller Lektüre abseits der Bestsellerlisten"

so Daniel Conrad, einer der beiden Gründer und Geschäftsführer von Booklooker.de und weiter:

"der durchschnittliche Bestellwert steigt seit einigen Jahren. Bei uns finden Kunden viele Bücher, die es im normalen Handel schlicht und einfach nicht mehr gibt. Das ist wohl auch der Grund dafür, dass sich unser Marktplatz so großer Beliebtheit erfreut. Aber natürlich werden auch Schnäppchenjäger nach wie vor bei uns fündig"

(Quelle: Pressemitteilung, Düsseldorf, 10.09.2014)

Für Verkäufer dürfte vor allem interessant sein, dass nur im Falle eines Verkaufs über die Plattform Booklooker.de eine Verkaufsprovision fällig wird.

ABER ACHTUNG: Wie bei jedem gewerblichen Angebot im Internet lauern jedoch auch hier Fallstricke. Essentiell für ein rechtssicheres gewerbliches Anbieten über Booklooker.de ist zunächst das Vorhalten eines korrekten Impressums. Doch damit ist es nicht getan. Unternehmer haben im Rahmen des Abschlusses von Fernabsatzverträgen zusätzliche Informationspflichten zu erteilen, wird dem nicht nachgekommen, drohen kostenpflichtige Abmahnungen. Ferner sollten Unternehmer durch das Vorhalten Allgemeiner Geschäftsbedingungen die rechtliche Lage - soweit zulässig – zu ihren Gunsten regeln.

Die Plattform Booklooker.de ist für viele Händler eine interessante Alternative zu etablierten Plattformen. Die Kosten sind gering, die Besucherzahlen gut. Das verleitet zum Ausprobieren. Allerdings sollten sich Händler bewusst sein, dass auch das Verkaufen über Booklooker.de schnell teuer werden kann, dies droht nämlich in den Fällen der Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Fernabsatz!

Die IT-Recht Kanzlei bietet Onlinehändlern für den Vertrieb von Waren über die Plattform Booklooker.de angepasste Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung/ Widerrufsformular, Datenschutzerklärung) für monatlich nur 5,90 Euro an.


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