Neue EU-Biozid-Verordnung: Änderungen der Rechtslage ab 2013
Mit der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wird ab Herbst 2013 der Umgang mit Bioziden EU-weit einheitlich geregelt. Mit dieser neuen Verordnung gehen auch einige Veränderungen in der Rechtslage einher, auf die sich Händler spätestens ab dem Jahreswechsel einstellen sollten.
Die „Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten“ (PDF) wurde am 27. Juni 2012 veröffentlicht. Wie der Titel bereits andeutet, wird die Verordnung nicht mehr nur (wie bislang die EU-Biozid-RL) den Handel, sondern auch die Anwendung von Bioziden regeln. Hiervon dürften Händler jedoch nur in geringem Ausmaß betroffen sein.
Interessant wird die neue Begriffsbestimmung werden: In Zukunft wird der Begriff weiter gefasst sein und insgesamt Zubereitungen, die der Bekämpfung von Schadorganismen dienen sollen, erfassen – und zwar auch dann, wenn sie nur eine mittelbare Bekämpfungs- oder Abschreckungswirkung haben. Es ist also damit zu rechnen, dass wesentlich mehr Produkte als bisher als „Biozid“ gelten und unter die Handels- und Anwendungsbestimmungen der neuen Biozid-VO fallen.
Positiv zu vermerken ist, dass eine gemeinschaftliche Produktzulassung eingeführt wird, die für Hersteller und Importeure Erleichterungen im Zulassungsverfahren bewirken soll.
Da die neue Verordnung schon ab dem 01.09.2013 gelten wird, sollten sich Biozid-Händler schon bald eingehender mit der neuen Rechtslage befassen. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, welche Produkte aus dem eigenen Sortiment unter den neuen Biozid-Begriff fallen könnten und ob/wie eine entsprechende Zulassung zu erwirken ist (letzteres dürfte jedoch eher ein Problem des Herstellers sein).
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