Öko-Lebensmittel: Experten fordern „Bio-TÜV“

Öko-Lebensmittel: Experten fordern „Bio-TÜV“
von Mag. iur Christoph Engel
Stand: 10.07.2012 2 min

Mit ökologisch erzeugten Lebensmitteln lässt sich viel Geld verdienen – klar, dass das auch Betrüger auf den Plan ruft. Experten fordern deshalb die Einführung strengerer Kontrollen für Händler, da gerade hier von einem höheren Betrugsrisiko als bei den Erzeugern ausgegangen wird. Sollte dieser Forderung seitens der Politik nachgegangen werden, müssten sich Lebensmittelhändler auf vermehrte Kontrollen einstellen.

Das Bio-Siegel boomt: Nach Angaben des BMELV nutzen inzwischen über 4.000 deutsche Unternehmen das Siegel auf über 65.000 Produkten. Da diese deutlich teurer sind als ihre Pendants ohne Siegel, besteht natürlich ein gewisser Reiz für Betrüger, „normale“ Lebensmittel mit illegal aufgebrachten Siegeln aufzuwerten und zu deutlich überhöhten Preisen auf den Markt zu bringen.

Dieses Phänomen ist gar nicht mal neu, so kennen z.B. die Automobil- und die Luftfahrtindustrie das Problem unter der Bezeichnung bogus parts. Neu dürfte hier allerdings sein, dass der Betrug schon mit einem recht simplen Grundprodukt – etwa einem Apfel oder einer schlichten Kilopackung Mehl – begangen werden kann: Betrüger müssen lediglich reguläre Lebensmittel einkaufen, neu etikettieren und an anderer Stelle als „Bio-Ware“ wieder auf den Markt bringen.

Nach einem Bericht der Zeitschrift VDI Nachrichten fordern Experten deshalb nun verstärkte Kontrollen der Händler. Das Betrugsrisiko im Handel sei ungleich größer als bei den Erzeugern, da diese ohnehin sehr genau kontrolliert werden. Händler dagegen hätten kaum Kontrollen zu befürchten und müssten auch nicht mit schweren Sanktionen rechnen. Es sei daher unerlässlich, Bio-Kontrollen auch auf den Handel auszuweiten bzw. zu intensivieren.

Sollten diese Forderungen auf fruchtbaren Boden fallen, könnten für Bio-Händler schwierige Zeiten anbrechen: Ebenso wie die Bio-Erzeuger müssten sie regelmäßige und teils unangekündigte Kontrollen in Kauf nehmen. Gerade bei kleinen und mittleren Betrieben und auch e-Tradern kann das empfindliche Störungen im Betriebsablauf verursachen, die entsprechen einkalkuliert werden müssten. Es ist daher für Bio-Händler absolut ratsam, diese Entwicklung im Auge zu behalten.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © ferkelraggae - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Bio-Zertifizierung im Online-Handel: Nur bei Nennung der Bio-Qualität?
(15.12.2022, 11:02 Uhr)
Bio-Zertifizierung im Online-Handel: Nur bei Nennung der Bio-Qualität?
Bundesgerichtshof: entscheidet Streit um "Biomineralwasser"
(14.09.2012, 15:38 Uhr)
Bundesgerichtshof: entscheidet Streit um "Biomineralwasser"
Bio-Logo: "Euro-Blatt" ab 1. Juli gültig
(28.06.2012, 16:32 Uhr)
Bio-Logo: "Euro-Blatt" ab 1. Juli gültig
OLG Nürnberg: Teilerfolg der Berufung des Herstellers von „Biomineralwasser“
(17.11.2011, 13:35 Uhr)
OLG Nürnberg: Teilerfolg der Berufung des Herstellers von „Biomineralwasser“
Hinweis der Wettbewerbszentrale: Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln setzt Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle voraus
(28.04.2011, 09:58 Uhr)
Hinweis der Wettbewerbszentrale: Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln setzt Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle voraus
Handel mit Bio-Lebensmitteln oder Bio-Futtermittel: Online-Händer sind kontrollpflichtig
(22.03.2011, 09:01 Uhr)
Handel mit Bio-Lebensmitteln oder Bio-Futtermittel: Online-Händer sind kontrollpflichtig
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei