Tatsächlich Zertifizierungspflicht für Online-Händler bei Bio-Lebensmitteln? BGH fragt den EuGH...

Tatsächlich Zertifizierungspflicht für Online-Händler bei Bio-Lebensmitteln? BGH fragt den EuGH...
von Anja Rettig
Stand: 12.04.2016 2 min 3

Die Bio-Zertifizierungspflicht für Online-Händler durch Öko-Kontrollstellen wird seit Inkrafttreten der EG-Öko-Verordnung (EG-VO 834/07) angezweifelt. Wir hatten in dem Zusammenhang bereits berichtet. Klar ist: Unternehmer, die Bio-Erzeugnisse „direkt“ (!) an Endverbraucher verkaufen sind nach § 3 Abs. 2 Öko-Landbaugesetz (ÖLG) von einer Zertifizierungspflicht grundsätzlich befreit. Das gilt neben dem Verkauf auch für das Erzeugen, die Aufbereitung, eine Lagerung abseits der Verkaufsstelle und die Einführung von Bio-Produkten aus einem Drittland.

Nur, verkaufen Online-Händler im Sinne dieser Vorschrift tatsächlich „direkt“ an Verbraucher? Der EuGH muss ran…

Banner Premium Paket

OLG-Frankfurt

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 30.09.2014 (Az. 14 U 201/13) entschieden, dass der Online-Handel nicht unter § 3 Abs. 2 Öko-Landbaugesetz (ÖLG) als nationale Ausnahmevorschrift zu Art. 28 Abs. 2 EG-Öko-Verordnung falle und damit auch nicht von der Zertifizierungspflicht befreit sei. Ein „direkter“ Verkauf erfolge nur bei gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers am Ort der Lagerung. Bei einem Internetverkauf sei dies gerade nicht der Fall. Allerdings ließ das OLG die Revision zu, sodass das Urteil keine Rechtskraft erlangte und eine abschließende Klärung durch den BGH erwartet wurde.

Entscheidung des EuGH wird erwartet

Mit Beschluss vom 24.03.2016 (BGH Az. I ZR 243/14) setzte das BGH das Verfahren aus und legte es dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

Der EuGH muss nun über diese Frage entscheiden:

"Liegt ein im Sinne von Art. 28 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 „direkter“ Verkauf an den Endverbraucher bereits vor, wenn der Unternehmer oder sein Verkaufspersonal dem Endverbraucher die Erzeugnisse ohne Zwischenschaltung eines Dritten verkauft, oder setzt ein „direkter“ Verkauf darüber hinaus voraus, dass der Verkauf am Ort der Lagerung der Erzeugnisse unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Endverbrauchers erfolgt?"

Es bleibt spannend. Über eine Entscheidung des EuGH werden wir informieren.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

3 Kommentare

C
Christoph S. 09.11.2017, 15:48 Uhr
Update / Entscheid
Mich würde auch interessieren, ob diesbzgl. schon ein abschließender Entscheid vorhanden ist.
B
Benjamin 17.07.2017, 23:43 Uhr
Wurde bereits entschieden?
Wurde bereits entschieden? Wie sieht die aktuelle Lage aus?
F
Frank A. 09.03.2017, 20:31 Uhr
-
Wann kann hier mit einer Entscheidung seitens des EuGH gerechnet werden?

Beiträge zum Thema

EuGH: EU-Bio-Logo für Drittstaatenerzeugnis nur bei Erfüllung der EU-Öko-Vorgaben
(28.10.2024, 13:43 Uhr)
EuGH: EU-Bio-Logo für Drittstaatenerzeugnis nur bei Erfüllung der EU-Öko-Vorgaben
Bio-Werbung: Bio-Siegel auf Websites und Flyern ohne konkreten Produktbezug zulässig?
(22.11.2023, 09:43 Uhr)
Bio-Werbung: Bio-Siegel auf Websites und Flyern ohne konkreten Produktbezug zulässig?
Werbung für Desinfektionsmittel als "ökologisch" und "bio“ unzulässig - "hautfreundlich" zulässig
(13.12.2022, 12:26 Uhr)
Werbung für Desinfektionsmittel als "ökologisch" und "bio“ unzulässig - "hautfreundlich" zulässig
LG Dessau-Roßlau: Keine Bio-Werbung ohne Öko-Kontrollnummer
(27.10.2022, 10:34 Uhr)
LG Dessau-Roßlau: Keine Bio-Werbung ohne Öko-Kontrollnummer
OLG München zur Irreführung durch firmeneigenes Bio-Logo
(29.06.2022, 11:57 Uhr)
OLG München zur Irreführung durch firmeneigenes Bio-Logo
FAQ zur Werbung mit Bio-Begriffen und Siegeln im Handel ab dem 01.01.2022
(08.12.2021, 13:08 Uhr)
FAQ zur Werbung mit Bio-Begriffen und Siegeln im Handel ab dem 01.01.2022
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei