Ab dem 13.06.2014: Wer trägt das Risiko von Beschädigungen und Verlust bei der Rücksendung von Waren nach dem Widerruf?

Ab dem 13.06.2014: Wer trägt das Risiko von Beschädigungen und Verlust bei der Rücksendung von Waren nach dem Widerruf?
03.06.2014 | Lesezeit: 5 min

Geht nach dem Widerruf eines Verbrauchers bei der Rücksendung der Ware zum Verkäufer etwas schief, etwa weil die Ware beschädigt wird oder verloren geht, stellt sich die Frage: wer trägt den Schaden? Muss der Verbraucher Wertersatz zahlen oder hat am Ende der Händler den Schaden? Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Vorschriften zur Gefahrtragung nach altem und neuem Verbraucherwiderrufsrecht.

I.Einer muss verlieren

Ein Verbraucher bestellt bei einem Online-Versand einen Fußball. Nachdem er den Ball zugeschickt bekommen hat, macht er von seinem Fernabsatzwiderrufsrecht Gebrauch. Wie mit dem Händler vereinbart, sendet der Verbraucher das Päckchen auf dem Postweg zurück an den Verkäufer. Dort kommt es allerdings nie an, da es – unerklärlicherweise und unauffindbar – unterwegs verlorengegangen ist…

Muss nun der Verbraucher Wert- oder Schadensersatz für den Verlust zahlen? Ändert sich daran etwas mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zum Verbraucherwiderrufsrecht zum 13. Juni 2014?

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II. Die Gefahrtragung beim Rückversand nach altem Recht

Nach der bis zum 13. Juni 2014 geltenden Rechtslage (also nur noch bei Altfällen) trug der Händler als Unternehmer gemäß § 357 Absatz 2 Satz 2 BGB alte Fassung bei Widerruf und Rückgabe die Kosten und die Gefahr der Rücksendung der Ware.

1. Keine Wertersatzpflicht des Verbrauchers

Ging die Ware also auf dem Postweg verloren oder wurde sie dabei beschädigt, hatte der Verkäufer Pech gehabt – Wert- oder Schadensersatz musste der Verbraucher in diesen Fällen nicht zahlen.

Allerdings trug der Verbraucher die Beweislast dafür, dass er die Ware überhaupt zurückgesendet hatte. Dementsprechend sollten Verbraucher die entsprechenden Einlieferungsbelege bis zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags gut aufbewahren.

2. Der Verkäufer trug die Beweislast

Kam die Ware beschädigt beim Verkäufer an, so stellte sich die Frage, ob sie vom Verbraucher beschädigt worden war oder tatsächlich erst auf dem Versandweg Schaden genommen hatte. Die Beweislast dafür, dass es sich nicht um einen Transportschaden handelte, sondern der Verbraucher den Gegenstand beschädigt hatte, trug der Verkäufer. Diesem konnte der Nachweis jedoch nur dann gelingen, wenn die Ware keine typischen Transportschäden aufwies, sondern Schäden hatte, die stark auf eine unsachgemäße Handhabung durch den Verbraucher hindeuteten.

3. Der Verbraucher musste die Ware ordentlich verpacken

Für die Rücksendung musste der Verbraucher die Ware in geeigneter Weise verpacken. Der Verkäufer musste von Gesetzes wegen nur typische Transportrisiken tragen. War die Ware also deswegen beschädigt, weil der Verbraucher sie nicht ordnungsgemäß verpackt hatte, so musste der Händler dies nicht hinnehmen. Geschirr sollte beispielsweise nicht ohne zusätzliche, schützende Umverpackung und zudem nicht lose verschickt werden.

Als Faustformel galt: geeignet war eine Verpackung dann, wenn sie dieselbe Beschaffenheit aufwies wie bei der Hinsendung.

4. Abweichende Gefahrtragung beim Speditionsversand

Besonderheiten galten beim Speditionsversand, also etwa bei der Rücksendung von Kühlschränken, Waschmaschinen, Klavieren oder Möbeln zum Verkäufer, bei denen kein Paketversand möglich war. In diesen Fällen musste der Verbraucher die Ware nicht selbst an den Verkäufer zurückschicken, sondern vielmehr musste der Verkäufer den Rücktransport per Spedition organisieren. Es handelte sich um eine sog. Holschuld des Verbrauchers, das bedeutete der Verkäufer musste die Sache selbst bzw. per Spedition beim Verbraucher abholen (lassen).

Kam der Händler dem Rücknahmeverlangen des Verbrauchers nicht (fristgemäß) nach, geriet er ggf. nach den gesetzlichen Vorschriften in Annahmeverzug. Gemäß § 300 BGB haftete der Verbraucher dann nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wurde die Ware in der Zeit des Annahmeverzugs also beim Verbraucher beschädigt, ohne dass den Verbraucher dabei ein größeres Verschulden traf, erhielt der Verkäufer keinen Wert- oder Schadensersatz.

III. Die Gefahrtragung beim Rückversand nach neuem Recht

Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zum Verbraucherwiderrufsrecht zum 13. Juni 2014 wurde u. a. § 357 Absatz 2 Satz 2 BGB alte Fassung vollständig geändert. Das Widerrufsfolgenrecht, das bislang zu großen Teilen parallel zum gesetzlichen Rücktrittsfolgenrecht lief, ist vollständig überarbeitet worden. § 357 BGB enthält nun ein vollkommen eigenständiges Rückabwicklungsregimes für das Widerrufsrecht.

Dabei blieb die Regelung zur Gefahrtragung bei der Rücksendung allerdings erhalten. Eine zu § 357 Absatz 2 Satz 2 BGB alte Fassung wortgleiche Vorschrift ist nun in § 355 Absatz 3 Satz 4 BGB geregelt, so dass sich rechtlich nichts ändern wird. Der Händler muss das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware von Gesetzes wegen zwingend auch dann tragen, wenn nach seinen AGB und der Widerrufsbelehrung der Verbraucher die Rücksendekosten tragen muss. In der Praxis kann dies für den Unternehmer den Nachteil haben, dass im Falle der Beschädigung oder des Verlusts der Ware auf dem Transportweg nur der Verbraucher eine entsprechende Schadensanzeige oder einen Nachforschungsauftrag beim Paketdienstleister stellen kann, da der Verbraucher dann in der Regel der Vertragspartner des Paketdienstleisters ist. Der Händler müsste dann also häufig dem Verbraucher hinterherlaufen, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Händler können das Problem aber dadurch umgehen, dass sie trotz der vereinbarten Kostentragung durch den Verbraucher zunächst selbst die Rücksendung in Auftrag geben und bezahlen, und die dadurch entstehenden Kosten vom zurückzuerstattenden Kaufpreis abziehen.

Darüber hinaus enthält § 357 BGB nun eine – wie § 357 Absatz 10 BGB zeigt – abschließende Regelung von Fällen, in denen der Verbraucher Wertersatz im Rahmen des Widerrufs leisten muss. Eine Wertersatzpflicht im Falle der Beschädigung oder des Verlusts der Ware im Zuge deren Rücksendung ist darin jedoch gerade nicht geregelt.

IV. Fazit

Geht bei der Rücksendung der Ware zum Verkäufer nach dem Widerruf des Verbrauchers etwas schief, etwa weil die Ware verloren geht oder beschädigt wird, so trägt hierfür der Verkäufer das Risiko. Er hat also Pech und bleibt auf seinem finanziellen Schaden sitzen, wenn ihm keine Ansprüche gegen den Paketdiensleister zustehen sollten.

Anders sieht es nur dann aus, wenn der Verbraucher die Ware nicht in geeigneter Art und Weise verpackt hat und sie deshalb beim Rückversand beschädigt worden ist. In diesem Fall muss der Verbraucher für den Schaden aufkommen. Allerdings muss dies der Verkäufer dem Verbraucher nachweisen.
Bei Problemen, Rückfragen und weiteren Fragen zu diesem Thema hilft Ihnen das Team der IT-Recht Kanzlei selbstverständlich gerne auch persönlich und im Einzelfall weiter.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

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67 Kommentare

C
Christin 16.08.2024, 15:12 Uhr
Rücksendeschein fehlt jedoch online Tracking nachweisbar
Seit Juni 24 kämpfe ich mit einer Onlinefirma für Autoteile-Zubehör bzgl eines Filters im Wert von 1300€. Er wurde unmittelbar reklamiert da nicht passend. Nach vielem Hin und Her habe ich,nach dem sich mein Lebensgefährte ebenfalls bei der Firma meldete, nach 4 Wochen den Rücksendeschein via Email bekommen und das Paket zwei Tage später retourniert. Ich finde leider die Wuittung vom Paketschop nicht. Jedoch ist die Tracking -ID und die paketnummer auf dem Rücksendeschein vermerkt, so dass ich einsehen kann, dass es a) abgegeben und b) zwei Tage später bei der Firma eingegangen ist. Nun warte ich seit mittlerweile ebenfalls 4 Wochen auf mein Geld. Es wird sich berufen auf den Quittungsbeleg. Jedoch habe ich ja einen bestehenden Nachweis über die bestehenden Daten online (dokumentiert) jedoch tut sich erneut seit einer Woche der Anmahnung unsererseits nichts. Wie kann ich rechtlich weiter vorgehen?
k
karsten 20.07.2024, 09:36 Uhr
online betrug durch drittanbieter über amazon
ich habe über amazon 2023 weihnachtsabrechnung ein mainboard z490M-pro gekauft 124,89 euro, der verkäufer verkaufte es als gebraucht ! , anstatt es vorher zu testen. nach fast 6 monaten fing das problem an . ich habe lostark gespielt in meiner freizeit und 32 gb ram auf 2 bänke bestückt. diese 32gb reichen für das game nicht aus so das ich es auf 54gb 4 bänke bestückte für den xmp modus. dieser chip der verbaut wurde griff nicht . ich schaute im bios nach und den modus konnte man nicht umstellen auf xmp 2 , habe den pc neu gestartet er fuhr hoch und im game stürtze alles ab , fehlermeldung kam bioschip problem . der pc war tot, nix funktionierte mehr meine m.2 sdd war daduch auch kaputt .
ich rief amazon an teilte es ihnen mit und sie sagten ich solle die defekten 3 artikel zurück schicken was ich auch tat. der verkäufer der das mainboard zurück bekam rief mich an und sagte folgendes : ich hätte das board kaputt gemacht sein vater oder wer hat im hintergrund gesagt was er sagen soll. ich machte vorher bilder vom board als beweis , der hatte mit seiner kamera bilder vom cpu sockel gemacht wo man sieht das die pins mutwillig rausgezogen wurden sind um sich der verantwortung zu entziehen. ich schickte ihn die bilder die ich vorher auf genommen habe als beweis und darauf hin sagte er mir ich bekomme das geld nicht zurück erstattet. amazon verlangt jetzt durch monatsabrechnung das ich die zurück geschickten artikel bezahlen soll.
was soll ich machen , kann jemand helfen? mfg
M
Melani 11.04.2024, 11:05 Uhr
Beschädigte Ware nach Reklamation
Wir haben im April 2023 bei Backmarket einen Thermomix in einem neuwertigen Zustand gekauft, mit einer Garantie von 12 Monaten. Vor ca. 6 Wochen ging das Messer kaputt. Dies haben wir reklamiert und es wurde gesagt, wir sollten das Gerät zurückschicken. Erstmal haben wir nur das Messer geschickt, weil das Gerät in Ordnung war - das Messer ist einfach an einer Stelle durch Schwachstelle im Material abgebrochen. Der Händler hat danach aufgefordert, auch das Gerät zu schicken. Wir haben alles dokumentiert, einpacken (original Karton), das Gerät von jeder Seite. Das Gerät kam beim Händler in einem kaputten Zustand an - mehrere Risse im Gehäuse z.B. Das Karton war laut Händler nicht beschädigt. So wie wir es verpackt haben und vollgestopft und die Art von Beschädigungen lassen darauf schließen, dass es keine Chance gab, das Gerät auf diese Art und Weise im Transport zu beschädigen. Viel wahrscheinlicher ist es, dass das Gerät beim Händler (ausgepackt) gefallen ist und beschädigt wurde.
Der Händler will davon nichts wissen - ein kaputter Thermomix wurde uns zurückgeschickt.
H
Hannah 10.02.2024, 18:07 Uhr
Meier
Ich habe mir in einem online Shop eine Jacke bestllt in schwarz. Es wurde eine Jacke in grün geliefert weshalb ich die Jacke sofort ungeöffnet wieder zurück geschickt habe.
Das Geld wurde natürlich sofort von meinem Konto abgebucht. Heute habe ich die Jacke zurück erhalten mit einem Schreiben, die Jacke würde starke Mängel aufweisen (wäre gerissen am Reißverschluss, stark verschmutzt und es hätte Müll in den Taschen gelegen), so dass ein Weiterverkauf nicht möglich wäre und sie würden auf der Bezahlung bestehen.
Im Nachhinein beim recherchieren stieß ich auf viele gleichlautende Rezensionen gestoßen. Dies ist mir bei der Bestellung nicht aufgefallen da ich zuvor in einem fast gleichnamigen Shop etwas bestellte und dachte es wäre der gleiche wie zuvor.
Ich habe das Geld zurückbuchen lassen und werde Montag zu einem Anwalt gehen und Anzeige erstatten. Ich weiß nur nicht ob man etwas beachten sollte und ob ich jetzt wirklich zur Zahlung verpflichtet bin.
i
ich 20.09.2023, 10:12 Uhr
Handy aus Päckchen angeblich verschwunden
Guten Morgen, ich habe ein Handy an 1und1 zurückgeschickt.Laut eines Mitarbeiters kam das Päckchen zwar an aber ohne Handy was tun???Ich weiß aber zu 100% das das Handy im Päckchen war da ich es selbst reingetan habe
B
Bea Tillmann 23.05.2023, 14:17 Uhr
Schaden Retoure
Ich habe bei einem Onlineshop bestellt. Im Nachhinein ist mir erst aufgefallen das die Rücksendung zu einem Lasten geht. Was okay ist. Aber nun bekomme ich von der Firma bescheid das die Ware nicht Retourniert werden kann das der Inhalt beschädigt ist. Unangenehmer Geruch. Jedoch habe ich sie in den Zustand zurück gesendet wie ich sie bekommen ohne unangenehmen Geruch l.
Jetzt sagen die mir ich muss bei Hermes eine Schadenfall melden. Und mich darum kümmern.
Ist das richtig l?
Was muss ich tun?
G
Gabriele König 07.12.2022, 19:29 Uhr
privat
Hallo habe am 14.92022 eine Jacke bestelt .habe sie am 4.10.22 zurück.Mein Retoure Beleg ist verloren gegangen.Ich soll 318.72 zahlen.Was kann ich tun,Mfg.Gabriele König
E
Eckhard Lehrbach 17.11.2022, 09:25 Uhr
ohne Titel
Guten Morgen,
ich habe ein Handy an 1und1 zurückgeschickt. Sollte lt. Vertrag , neues Handy und Rückkauf altes Handy zum Preis von Euro 200 gutgeschrieben werden. Handy zurückgeschickt. Paket angekommen, aber angeblich kein Inhalt. Was nun ?
O
Olga Nikolaeva 22.05.2022, 23:02 Uhr
frau
Guten Tag, ich kann vom Verkäufer keine Adresse bekommen, um die Bestellung zurückzusenden. Ich habe dem Verkäufer innerhalb von zwei Wochen mehr als 10 Nachrichten geschrieben, dass ich eine Adresse brauche, aber als Antwort bekomme ich einige Rabattangebote. Ich habe 11 Wochen auf die Bestellung gewartet, obwohl die Lieferung bei der Bestellung 2-4 Wochen dauerte. Ich wollte die Bestellung stornieren, aber mir wurde gesagt, dass dies nicht möglich ist, da sie bereits gesendet wurde, aber nach Erhalt kann ich sie zurücksenden.Aber jetzt kann ich die Bestellung nicht zurücksenden, weil es keine Adresse gibt.
M
Mimi28 01.03.2022, 14:07 Uhr
Retoure verloren gegangen
Hallo zusammen.
Ich hab letzte Woche eine Bestellung von einem Versandunternehmen bis auf einen Artikel (den ich bereits gezahlt habe) vollständig retourniert. Die Bestellung kam in zwei Paketen bei mir an, da das eine Paket vom Partnerunternehmen verschickt wurde. Dementsprechend ging die Bestellung auch in zwei Paketen zurück. Ich hab die beiden Pakete gemeinsam am Mittwoch in der Postfiliale abgegeben, diese wurden gescannt und entgegengenommen. Am Donnerstag fiel mir auf, dass ich auf meinem Einlieferungsbeleg nur eine Sendungsnummer habe anstatt zwei, also bin ich nochmal hin und habe nachgefragt, was da los ist. Der Mann war sehr unfreundlich und wollte mir nicht weiterhelfen. Er sagte mir, dass die Pakete von gestern bereits alle abgeholt worden seien. Ich habe bereits mit dem Versandunternehmen und der Post telefoniert und das Problem geschildert, man sagte mir ich solle abwarten. Das Paket mit Sendungsnummer hat sich seit der Einlieferung nicht „weiterbewegt“ und wo das Paket ohne Einlieferungsbeleg ist, weiß ich jetzt natürlich auch nicht ohne Sendungsverfolgung. Heute habe ich nochmal angerufen und das Versandunternehmen sagte mir ich solle eine rechtsverbindliche Erklärung ausfüllen. Gesagt, getan.
Meine Frage jetzt, muss ich für die Ware zahlen, obwohl ich sie zurückgeschickt habe?
Klar ich habe wegen dem super kompetenten Mitarbeiter bei meiner Postfiliale jetzt keine zweite Sendungsnummer, aber der Laden hat im Zweifel bestimmt eine Kamera auf der man sieht, dass zwei Pakete über den Tresen gegangen sind.
Kann mir jemand weiter helfen?
T
Thomas Seligmüller 17.12.2021, 21:45 Uhr
Sichere Verpackung
Ich habe kürzlich Ware online gekauft und musste sie zurückschicken, da nicht passend. Das Paket 120 x 60 cm wurde durch mich an einer der 60 cm Seiten geöffnet, da dies zur Entnahme der Ware reichte.
Nachdem ich die Ware ins Paket zurück gepackt hatte, habe ich diese geöffnete Seite wieder verklebt und das Paket zurückgeschickt.
Beim Empfänger kam es halb offen und ohne Inhalt an, nur die von mir verklebte Seite war noch heil.
Der Händler wirft mir nun vor, ich hätte das Paket nicht ausreichend verstärkt und sei somit für den Verlust der Ware verantwortlich. Die Verpackung sei nur für den Einmalgebrauch gedacht und hätte trotz unversehrter Originalverklebungen an allen Seiten zwingend nochmals verklebt werden müssen. Eine Rückerstattung des Kaufpreises lehne er daher ab.

Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er für eine Schadensanzeige bei DHL zuständig ist, was er auch tun wollte. Warum er es letztendlich nicht getan hat, ist mir ein Rätsel, denn inzwischen teilte er mir mit, dass es dafür nun zu spät sei. Er weigert sich weiterhin den Kaufpreis zurück zu erstatten. Mit Recht?
A
Annkathrin 15.07.2021, 14:56 Uhr
Frau
Eine Kundin hat am 24.06. Waren eingekauft. Am 12. Juli schreibt sie, dass sie die Ware angeblich bereits am 06. Juli zurückgeschickt hat. Die Ware ist bis heute noch nicht bei mir angekommen. Eine Sendungsnummer hat sie nicht, da sie es angeblich als Päckchen verschickt hat. Vorab wurde ich nicht über einen Widerruf informiert. Die Ware wurde von DHL am 26.06. zugestellt. Ich wurde also nicht innerhalb von 14 Tagen über den Widerruf informiert. Bin ich nun verpflichtet, ihr den Betrag zurückzuerstatten?
B
Britta 07.07.2021, 11:15 Uhr
Kein Absatz 10 enthalten
„Darüber hinaus enthält § 357 BGB nun eine – wie § 357 Absatz 10 BGB zeigt – abschließende Regelung von Fällen, in denen der Verbraucher Wertersatz im Rahmen des Widerrufs leisten muss.“
Soweit ich gesehen habe, geht es nur bis Absatz 9?

Was passiert, wenn nun ein Rücksendungsnachweis nicht mehr vorhanden ist und der Verkäufer ein Unangenehmen beauftragt, um das Geld für die zurück gesandte Ware einzutreiben? Wird hier lediglich auf die gleiche Gesetzesstelle hingewiesen, oder gibt es einen Trick/ eine Lücke/ Umgehung für den Verkäufer, das Geld trotzdem zu erhalten? Kann der Verbraucher seinerseits darauf beharren, dass er zB. ein Päckchen ohne Sendungsverfolgung verwendet hat und ist damit auf der rechtlich sicheren Seite, um den Betrag der verlorenen Ware nicht zahlen zu müssen?
W
Wolfgang Breuer 19.02.2021, 18:49 Uhr
Rücksendung der Ware geht kaputt bei Widerruf des Kaufvertrages
Ich habe Ende Dezember 2020 einen CD Rekorder gekauft (220,- €) bei einem online Händler gekauft und bezahlt; der Händler hat eine Gewährleistung von 1 Jahr angegeben. Da das Gerät eine Funktionsstörung hatte und der Kontakt mit dem Händler unbefriedigend war, habe ich fristgerecht einen Widerruf des Kaufvertrages mitgeteilt (mit bestätigtem Einschreiben) und die Ware an ihn per DHL Paket (versichert) zurückgeschickt. Diese kam bei ihm kaputt an, Transporteur ist DHL. Lt. Aussage des Händlers sei die Ware unsachgemäß verpackt gewesen - dem widerspreche ich jedoch, da ich schon x mal solche Waren verschickt habe und bisher keinen Schaden hatte. Der Händler hat bei DHL den Schaden nur gemeldet, aber keine Reklamation, wie es DHL fordert, eröffnet, sondern das Paket an mich zurückgeschickt. Meine Reklamation bei DHL brachte leider keinen Erfolg (wird man bei DHL wohl äußerst selten haben, immer die gleiche Aussage mit "ungenügender Verpackung"). Welche Möglichkeiten habe ich? Einen Widerruf des Kaufvertrages habe ich ja fristgerecht eingereicht.
S
Silvia Th. 10.01.2021, 15:19 Uhr
So viele Fragen - keine Antworten
Ich rege an, dass der Betreiber dieser Homepage klar macht,
dass keine Fragen beantwortet werden, sondern die Kommentarfunktion - wie der Name schon sagt - lediglich für Kommentare da ist.














Mit freundlichen Grüßen, Silvia Th.
M
Melanie 08.12.2020, 11:28 Uhr
Retoure laut sendungsnummer angekommen
Hallo,
Ich habe bei Amazon über einen Drittanbieter einer Jacke bestellt und diese ordnungsgemäß über die Angaben des Händlers retourniert über DHL.
Ich musste die Kosten der Rücksendung nicht tragen und habe von der Post einen Beleg bekommen.
Jetzt behauptet der Verkäufer das das Paket nicht angekommen sei und verlangt einen Auslieferungsnachweis. Nach der Sendungsnummer ist das Paket jedoch zugestellt wurden.
Was soll ich tun???
A
A9003 01.12.2020, 11:24 Uhr
Retoure verloren gegangen
Hallo,
trägt der Verkäufer auch das Risiko, wenn die Retoure nicht ankommt, wenn ich keinen Sendungsbeleg mehr habe.  Ich habe die Ware als Retoure zum Händler geschickt. Habe jedoch den Sendungsbeleg nicht. Muss ich zahlen ? 
J
Julia Burmeister 24.11.2020, 09:52 Uhr
Frau
Trägt der Verkäufer auch das Risiko, dass die Ware nicht ankommt, wenn ich keinen Versandbeleg vorweisen kann. 
Ich habe die Ware als Retoure zum Händler geschickt. Habe jedoch den Versandbeleg nicht. Muss ich zahlen ? 
H
Heike 05.09.2020, 20:37 Uhr
Retoure bei DHL verloren gegangen, Versandschein musste ich kaufen, von wem die erhalt ich die Erstattung
hallo,
ich habe über ebay bei einem händler ein iohone gekauft und bezahlt, es aber dann innerhalb der wideruffrist das iphone an den händer retour geschickt und musste laut händler das retourenlabel selbst kaufen, was ich auch getan habe.
nun ist das paket bei dhl verschwunden.
ich habe einen nachforschungsauftrag bei dhl eingeleitet, aber seit bereits 8 wochen nichts von dhl gehört.
muss nicht trotzdem der händler mir mein geld zurück erstatten oder muss ich mich jetzt mit dhl rumärgern, da die sich auch nicht bei mir, trotz mehrfacher beschwerde per mail, melden?
was kann ich tun, da sich auch dhl irgendwie stur stellt?
vielen dank, heike
M
Mia Babic 21.07.2020, 23:54 Uhr
Paket verloren gegangen
Ich habe am 04.06 ein privates Paket über Hermes online Shop nach Kroatien geschickt. Paket könnte nicht zugestellt werden und ist wieder nach Deutschland geschickt. Am 06.07 war der letzte Status - Die Sendungen wird an unseren Partner für den  international Versand übergeben.
Über Hermes.at (Österreich) steht das Paket befindet sich in Deutschland Ort: Altenkunstadt. Ich musste trotzdem ein Verlust des Paket anmelden. Ich warte jetzt auf ihre Antwort. Das Paket enthält alle meine privaten Sachen wie Kleidung, Schuhen und so weiter. Alle Sachen sind hochwertig. wenn sie mein Paket nicht finden was kann ich machen? 
F
Fahrradladen am Kloster 20.05.2020, 15:55 Uhr
Verkäufer Recht
Punkt: "3. Der Verbraucher musste die Ware ordentlich verpacken" hat er nicht gemacht übrigens noch mehr beschädigt. Bilder und Video habe ich gemacht. WElche Rechte habe ich?
H
Heike.h 31.03.2020, 15:35 Uhr
Reklamationsfall - Ein/ Rücksendung des Gerätes
Ich war etwas entsetzt. Leider ist nun ein Reklamationsfall eingetreten. Dazu soll ich die Waren , einen Laptop zur Reparatur zurück senden. ICh war allerdings entsetzt als ich diesen Satz las: """"Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass keine Kontrolle erfolgt ob die Sendung tatsächlich bei der XXXXXXXX.de AG eingeht. Aus diesem Grund sind Sie für die Abgabe und Einsendung selbst verantwortlich.""""



Was bitte soll man denn davon halten, soll hier die Gefahr auf den Verbraucher abgewälzt werden? So etwas habe ich ja noch nie gehört.
J
Jana Schmidt 29.02.2020, 18:17 Uhr
Beschädigter Artikel
Hallo, 
Ich habe ein Glas Gefäß zurück geschickt da ich es falsch bestellt habe.
Jedoch hab ich dies meiner Meinung nach ordnungsgemäß verpackt mit Warnhinweis das Glas drinnen ist. 
Die Firma hat sich darauf berufen das ich es nicht ordnungsgemäß verpackt habe und weis auf dIe Erklärung hin.
Ich finde aber das ich nicht in der Pflicht bin für den Schaden aufzukommen und wollte hier erfahren ob ich den Schaden zahlen muss oder nicht.
V
Vanessa 14.02.2020, 14:24 Uhr
Verkäufer erstattet Kostüm nicht wg. Beschädigung
Hallo, ich habe ein Faschingskostüm in versch. größen bestellt, diese anprobiert und die nicht-passenden zurückgeschickt. Nun will mir der Verkäufer eines der Kostüme nicht erstatten, weil Flecken darauf zu sehen sind und er mir unterstellt, ich hätte das Kostüme getragen. Die Flecken sind nicht schwerwiegend aber sichtbar. Dennoch sind sie NICHT von mir verursacht worden - ich habe mein Kostüm behalten und auch nur DAS getragen. Wer hat Recht/Beweispflicht, was kann ich tun wenn er sich weiterhin weigert?
F
Finn 05.02.2020, 20:15 Uhr
Bestellte Ware aus England
Guten Tag,
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Ich habe mir ein Trikot bei einem großen Händler aus England bestellt. Jedoch weist das Trikot Verschmutzung auf. Ich habe den Händler mehrmals kontaktiert, jedoch geht er darauf nicht wirklich ein. Und ich will nicht die Versandkosten selber tragen. Meine Frage ist nun: gilt in England wie in Deutschland Rückgaberecht bei beschädigter Ware? Also, dass der Verkäufer den Rückversand zahlen muss?
Vielen Dank im voraus.
C
Celiana 05.12.2019, 12:36 Uhr
Verkäufer leugnet vollständigen Retoureneingang
Habe 4 Tüten mit je 2 Stiefelkartons Inhalt retourniert - ein Paar Stiefel habe ich behalten - der Verkäufer behauptet, es seien 2 Paar Stiefel nicht bei ihm angekommen - das Paar, das ich behalten habe (logischerweise) und noch ein zusätzliches Paar!!!


Muss ich das jetzt bezahlen?
T
Tamyra Migula 13.05.2019, 16:10 Uhr
Keinen
Guten Tag, ich bin Privat Person und habe da eine Frage zu diesem Thema. Ich habe einen Warenwert von bis zu 500€ an eine andere private Person verkauft über ebay kleinanzeigen mit Paypal Verkäuferschutz und DHL Versicherten Versand. Nun stellte sich heraus als das Paket von uns ordnungsgemäß verpackt und verschickt worden ist das der Name und die Adresse bei Paypal falsch war laut dem Käufer von ebay. Das Paket kam nun zurück weil Empfänger nicht ermittelt werden konnte. Der Käufer meldet sich auch nicht mehr bei mir. Ich bot ihm am wenn das Paket zurück kommt das ich es nochmal auf seine Kosten zuschicken. Es kam schon seit einer Woche nichts mehr vom Käufer. Das Paket ist heute wieder bei mir allerdings ist der Karton und die Ware darin völlig beschädigt. Frage 1. Muss ich dem Käufer ohne einer Mitteilung Geld zurück schicken? Und zahlt Dhl(weil ja versichert) die beschädigte Ware?
Vielen Dank für die Antwort.
LG T. Migula
D
Dirk Richartz 18.02.2019, 21:24 Uhr
Versicherung nur bis 500€
Guten Tag.
Wenn ich ein Smartphone retour schicke mit einem Wert von über 1000€, der Versanddienst aber nur bis 500€ versichert, bleibt das Risiko dennoch beim Verkäufer?
Ein entsprechend versichertes Paket wäre extrem teuer. Ist das irgendwo geregelt?
C
Christine 29.08.2018, 22:59 Uhr
DHL hat Retourenpaket (Wert Euro 302,--) verloren
Hallo, habe ein Paket an Turbado retourniert, mit Paketkleber von Turbado, jetzt hängt das Paket irgendwo im Nirwana und DHL stellt sich tod. Das Handy in obigem Wert (neu) wurde von mir bezahlt und nach Retoure sollte ich das Geld retour erhalten. Wie sieht es nun rechtlich aus, wenn das nicht mehr auftaucht? Muss mir Turbado das Geld trotzdem zahlen und wie sind die Fristen? Ich verzweifle. Ist für mich viel Geld. Danke im Voraus. mfg.
H
Holthey 27.06.2018, 09:20 Uhr
Handy Verlust
Habe ein Handypaket mit einem Boten zurück geschickt das ging aber bei der Firma verloren. Ich habe leider kein Beleg da der Bote keine bei sich hatte nun soll ich das Handy bezahlen ist das rechtens
E
Evi Carnot 21.06.2018, 10:23 Uhr
Rechnung bezahlt
Verwendungszweck : DKO 206131A3

Habe am 27.04.2018 den Artikel LTB Strechige Skini Jeans Molly bestellt .
Die Rechnung habe ich am 13.06.2018 bezahlt
W
Willy 28.01.2018, 16:58 Uhr
Herr
guten tag, am 19.12.17 kaufte der Käufer bei mir eine schneekugel. am 21.12.17 vor erhalt der Sendung leitete der Käufer den widerruf ein, da er diese wohl doch schon besitz, ich akteptierte den widerruf am 21.12.17. am 22.12. erhielt er die Sendung und packte sie aus inklusive originalverpackung um den arikel zu betrachten angeblich, packte diese wieder ein und es kam am 28.12.17 eine beschädigte schneekugel zurück, der arm war abgebrochen. ebay hat mir recht gesprochen und der Käufer hat sein Geld nicht zurückerhalten. Käufer verlangte die Rücksendung des defekten Artikels. ich antwortete diese könne er sich persönlich abholen unter zeugen. nun habe ich einen Brief von seinen Anwalt erhalten ich solle diesen die schneekugel zusenden.

nach meiner Meinung ist mit annahme des widerrufs der Artikel wieder in meinen Eigentum übergegangen und der Käufer hätte das paket nicht öffnen dürfen.

was soll ich tun ??

vielen dank willy
M
Michael 11.01.2018, 15:11 Uhr
Verkäufer verlangt nach Widerruf einen Wertersatz durch angebliche Beschädigung
Hallo,

Ich habe ein Handy mit Vertrag bestellt welches ich makellos nach 6 Tagen wieder zurückgeschickt habe.
Nach knappen 2 Wochen erhielte ich eine email vom Händler in der er behauptet, dass das Gerät mit einigen tieferen Kratzern im Display zurück kam und es jetzt nicht mehr neuwertig anzubieten sei. Ich müsse einen Wertersatz von 321 Euro begleichen. Im Anhang sendete er ein paar Fotos auf denen Kratzer am Display zu sehen sind, aber diese habe ich nicht verursacht. Nun wie verhält sich die Rechtslage? Ist dieser Anspruch gültig
G
G. Grünwald 28.12.2017, 13:35 Uhr
Vertragspartner des Paketdienstes
> ... da der Verbraucher dann in der Regel der Vertragspartner des Paketdienstleisters ist.
Kann der Verbraucher als Auftraggeber nicht seine Rechte gegenüber dem Paketdienst an den Händler abtreten?
vG
Gerhard
S
Seni 11.12.2017, 17:58 Uhr
Gast
Ich habe bei ebay einen Rock verkauft, leider die Falsche Grösse angegeben. Habe mich bereit erklärt die Kosten inkl.Versand zu erstatten. Nun habe ich den Rock in einer zerfetzten Tüte zurückbekommen, und er ist dreckig. Muss ich trotzdem die kompletten Kosten übernehmen? Weil es ist ein neuer Rock, nur ich kann ihn so jetzt nicht weiter verkaufen. Bleibe ich auf den Schaden sitzen? Die Käuferin droht gleich mit Polizei. Was sagt das Recht?
N
Nico Schuster 01.12.2017, 10:11 Uhr
Beweis für Rücksendung
Guten Tag,

Wie kann ein Käufer die Rücksundung beweisen, wenn es sich um eine Büchersendung handelt, die weder versichert ist noch ein Versandnummer hat. Reicht der Kaufbeleg der Post? Darauf steht natürlich nicht die Andresse des Händlers. 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen 
K
Kate 20.09.2017, 11:20 Uhr
der Händler trägt die Kosten ?
Beispiel: Kunde erhält Paket mit 2 Artikeln von Verkäufer, widerruft den Vertrag und sendet nur 1 von 2 Artikeln zurück. Kosten den Rückversandes trägt der Käufer. Er behauptet jedoch beide Artikel im Originalkarton zurück geschickt zu haben.
Beim Händler kommt tatsächlich nur 1 Artikel in Karton (unbeschädigt) an.
Der Spediteur/ Paketdienst übernimmt keine Verantwortung, weil Karton nicht defekt war.
Wer trägt hier die Kosten für den fehlenden Artikel ?
B
Becker 09.09.2017, 22:20 Uhr
Defekte Ware
Wie sieht es aus wenn der Händler eine Falsche Wäre verschickt und man bemängelt das und verschickt die Ware original verpackt zurück so wie es gekommen ist. Jetzt meint der Händler die Ware sei kaputt. Wer muss denn Schaden bezahlen?
N
Nina f 28.07.2017, 14:11 Uhr
about you
hallo, ich habe ein paar Sachen per aboutyou bestellt. habe anprobiert und ALLE zurückgeschickt: Am nächsten Tag bekomme ich email mit Bestätigung zum Retoureneingang. An dem Tag haben sie 2 Sachen aber unberücksichtigt gelassen.

Am nächsten Tag kommt email, wo sie noch Retoureneingang von einer Sache bestätigen. Bleibt aber noch offene Rechnung für eine Sache... ? OBWOHL ICH ALLE SACHEN KOMPLETT IN EINEM KARTON EINGEPACKT UND GESCHICKT HABE...

jetzt bekam ich schon 3. Mahnung. Habe da angerufen und habe solche Nachricht gerade erhalten: ''Leider wurde uns durch Ihren Online-Händler die vollständige Retoure der Ware zum Verwendungszweck DG14blabla bisher nicht übermittelt.

Uns liegt eine Retourenbestätigung in Höhe von 133,97 EUR vom xxxvor. Somit besteht noch eine Forderung für diesen Verwendungszweck in Höhe von 59,99 EUR, zzgl. 13,00 EUR Mahngebühr.

Wir bitten Sie sich bezüglich der Retourenklärung daher direkt mit Ihrem Online-Shop in Verbindung zu setzen, da RatePAY als Rechnungsinhaber ausschließlich für die Zahlungsabwicklung zuständig ist und keinen Zugriff auf die logistischen Daten Ihres Händlers hat.

Sobald Ihr Online-Händler die Retourenmeldung nachgeholt hat, wird der entsprechende Betrag in unserem System verrechnet.

Sollten Sie keine weitere Retoure veranlasst haben, bitten wir Sie den offenen Rechnungsbetrag in Höhe von insgesamt 72,99 EUR zu überweisen.

Hierfür haben wir Ihnen eine Mahnsperre von 14 Tagen eingerichtet.

habe da angerufen, sollen sich melden.

wenn sie irgendwie das nicht finden, muss ich das wirklich bezahlen, obwohl ich es wirklich nicht behalten habe?
D
DBall 02.06.2017, 15:08 Uhr
Dipl. Ing. (FH)
Hallo,
Sie hatte im Absatz 4 das Wort "Fristgemäß" genannt --Was bedeutet das.. Hier mein Problem:

Ich habe nun den Fall, dass die Ware (Möbel > 40 Kg) angeliefert wurde und defekt war. Zum Glück hatte ich die Ware nicht im Vorfeld bezahlt.
Diese Beschädigung wurde dokumentiert und dem Vertragspartner (Händler) zur Kenntnis gebracht. Jetzt klärt er zunächst mit seinem Hersteller inwieweit eine Nachsendung/Austausch stattfinden kann und wird. Diese Prozedur dauert nun vier Wochen (ohne Ergebnis), sodass der Tisch auch bei mir wieder originalverpackt herumsteht. Wenn es zu keiner Einigung der beiden kommt steht der Tisch wahrscheinlich noch im nächsten Jahr bei mir. Und nun zu meiner Frage: Wie lange muss ich den Tisch noch bei mir lassen oder kann ich hier eine Frist setzen oder kann ich sogar nach einer gewissen Zeit das Ding in den Sperrmüll schicken ? Welche Möglichkeiten bestehen hier. Da auf Grund des Gewichtes eine Spedition beauftragt werden muss, kann ich das Teil auch nicht unfrei zurücksenden.
H
Horst Schymaniuk 17.05.2017, 20:42 Uhr
Herr
Nehmen wir mal an der Käufer hat das Paket bei der Rücksendung nicht ausreichend hoch versichert und der Paketdienstleister hat nur den Standardbetrag von 500€ erstattet. Wer kommt nun für die Differenz auf? Hat der Käufer hier nicht fahrlässig gehandelt indem er wohlwissend des Wertes des Inhalts nicht für ausreichende Versicherung gesorgt hat?
A
Albert Zweistein 26.04.2017, 17:12 Uhr
Bei Hinsendung gleiches Recht?
Wie sieht's mit der Hinsendung aus?

Gilt bei Verlust gleiches Recht wie bei der Rücksendung,?
I
IT-Recht Kanzlei 24.04.2017, 11:07 Uhr
Doch Holschuld des Verbrauchers
Sehr geehrter Herr Amadreas,

es handelt sich tatsächlich um eine Holschuld des Verbrauchers, auch wenn dies begrifflich auf den ersten Blick falsch erscheint. Diese Holschuld knüpft an die gesetzliche Pflicht des Verbrauchers an, die Kaufsache nach dem Widerruf an den Verkäufer zuzurückzugeben. Das Gesetz kennt für die Bestimmung des Leistungsorts eines Schuldners grundsätzlich drei Möglichkeiten. Zum einen die Bringschuld, bei der der Schuldner den Leistungsgegenstand zum (Wohn-)Ort des Gläubigers bringen muss, dann die Schickschuld, bei der es genügt, wenn der Schuldner den Leistungsgegenstand an den Gläubiger schickt, also einer Transportperson übergibt, damit diese den Gegenstand zum Gläubiger bringt, und schließlich die Holschuld, bei der es ausreicht, wenn der Schuldner den Leistungsgegenstand zur Abholung durch den Gläubiger bereitstellt und diesem dann bei Abholung übergibt. Somit schuldet der Verbraucher die Rückgabe des Leistungsgegenstands an den Verkäufer in der Weise, dass er den Gegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt bereitstellen muss, damit ihn der Gläubiger bei ihm abholen kann.
W
Wolfgang Amadreas 19.04.2017, 19:50 Uhr
Dipl.-Ing.
Unter Punkt 4 "Spedition" ist ein Fehler:

Es handelt sich nicht um eine Holschuld des Verbrauchers sondern um eine Holschuld des Verkäufers.
Der Verkäufer muss bei Speditionsversand eines defekten Artikels den Rücktransport organisieren = Holschuld : )
M
M.Franz 29.01.2017, 02:24 Uhr
vorsätzlicher Betrug
Wie sieht die Sachlage aus wenn ein Ebay Verkäufer die Ware nach Rücksendung aus Frust mutwillig beschädigt um den kaufpreis nicht erstatten zu müssen aber behauptet der Kunde wäre der Täter ?




Ebay hat den Fall innerhalb kürzester Zeit für den Verkäufer (Profiseller) entschieden und auch den Einspruch gegen diesen Entscheid binnen 5 minuten abgelehnt obwohl das vom Verkäufer vorgelegte Gutachten sehr schlechter Qualität war und ganz andere Schäden thematisierte als der Verkäufer bei eröffnen des Falls angegeben hatte.
B
Bianca77999 27.12.2016, 15:44 Uhr
Retoure im Versandhandel nicht komplett eingegangen
Guten Tag,

Ich habe das Problem das ich im Online Shop Ware bestellt habe. Rechungskauf über einen anderen Anbieter wie der Shop selber. Was ja schon gängig ist wenn man Online Bestellt.Leider gingen alle Artikel zurück da sie mir nicht gefielen oder passten. Vom Online Shop bekamm ich zeitnah das die Retoure eingangen ist. Leider aber nicht alle Artikel eine Jacke fehlte. Als ich mit dem Online Shop Kontakt aufnahm wurde geprüft. Laut Shop wurde ein Nachforschungsauftrag gestellt, das Paket soll unbeschädigt bei dem Online Shop angekommen sein. Mitterlweile hab ich beim Drittanbieter ( Bill....)der mir den Rechnung angeboten hatte das Zahlungsziel verlängert. Das Spiel geht jetzt seit über zwei Monaten. Der Drittanbieter sagt ausdrücklich das der Rechnungsbetrag nur vom Online Shop storniert werden kann. Der Online Shop sagt ausdrücklich ( schriftlich) , da ich auch schon mehrfach schriftlich der Forderung wirderrufen hab, das das Paket unversehrt bei Ihnen angekommen sei und somit sie meiner Forderung der Stornierung nicht nachgeben können. Nun stellt sich für mich die Frage wer hat recht. Muss ich zahlen obwohl ich den Artikel mit in der Retoure getan habe und der Online Shop mir ja bestätigt hat das die Retoure angekommen ist,bloß die besagte Jacke nicht.. Der Drittanbieter der mir jetzt schon eine Mahnung geschickt hat will sein Geld und verweist immer nur auf den Online Shop.
P
Peter Schullet 30.11.2016, 20:24 Uhr
Verpackung
Wie sieht es aber mit Möbelverpackungen aus.
Mir wurde eine Couch die in Wellpappe verpackt und anschließend Folie verschweißt war geliefert.
Diese Verpackung war so verschweißt und verklebt das sie das auspacken
Nicht überstanden hat und entsorgt wurde,auch konnte die Menge des Materials nicht so lange deponiert werden
Jetzt erwartet man von mir eine transportsichere Verpackung,wie soll das
Möglich sein ,bin damit völlig über fordert da allein lebend.
N
Nadine K. 15.11.2016, 14:22 Uhr
Artikel zurückgesendet, Verkäufer sagt kam nicht an
Habe zur Zeit eine ähnliche Problematik. Im Internet habe ich bei einem kleineren, mittelständischen Kleidungsunternehmen online bestellt, jedoch nur einen Artikel behalten. Den anderen wollte ich umtauschen. Da ich auf der Homepage eben dieser Firma nichts zum Umtausch fand (kein Retourkleber oder ähnliches auch nicht bei FAQ) fragte ich dort per Mail nach ob ich die Original Packung nutzen muss (als Paket frankiert) oder ich diese einfach per Maxibrief versenden könne. Man sagte mir zu das es auch als Maxibrief ginge, dass es dort aber keine Nachverfolgung gäbe.

Gesagt getan, weil ich noch nie mit einem Maxibrief Probleme hatte versendete ich das Kleidungsstück so. Nun nach fast 2 Wochen ist es noch immer nicht beim Empfänger angekommen, klingt meiner Meinung nach etwas dubios.. Zahlung erfolgte via PayPal und bisher hatte ich bei dem Anbieter auch nur gute Erfahrungen gemacht. Was kann ich nun tun?!
J
Jan M. 14.11.2016, 18:01 Uhr
Beweislast bei angeblichem Transportschaden
Hallo Herr Huber,
wir haben unser Smartphone mit Displayfehler (Touch-Funktion defekt - kein Displaybruch) in eine Vertragswerkstatt gesendet. Die Werkstatt verweigert die Garantiereparatur, weil wir angeblich falsche Angaben beim Online-Auftrag gemacht haben und das Display schon gebrochen war. Ich habe aber einen Zeugen, der bestätigt, dass das Display nicht gebrochen war.
Wer ist in der Beweislast, ob das Display gebrochen war. Und muss das Display auf Garantie repariert werden, wenn einer der Fehler ein Garantiefall ist und der andere Fehler nciht.

Mit freundlichen Grüßen

Jan M.
L
Lo.Ru. 12.11.2016, 09:12 Uhr
-
Guten Tag Herr Huber
Danke für Ihre Erklärungen
jedoch bleibt ein Punkt offen:
Als Faustformel gilt: geeignet ist eine Verpackung dann, wenn sie dieselbe Beschaffenheit aufweist wie bei der Hinsendung.

Der Verbraucher nutzt nun die Verpackung der Hinsendung. Wenn nun bei der Hinsendung schon eine schlechte Verpackung gewählt wurde und diese durch den zweimaligen Transport nicht durchhält und dadurch die Ware verletzt wird. Hätte der Verbraucher mit Vorrausblick eine neue Verpackung nach Richtlinien des Paket-Dienstes nehmen müssen? oder kann er blind der Verpackung der Hinsendung vertrauen?

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