Bild dir keine Meinung! Verfügung gegen Springer-Verlag wegen Berichterstattung

Bild dir keine Meinung! Verfügung gegen Springer-Verlag wegen Berichterstattung
23.09.2010 | Lesezeit: 2 min

Der Deutsche Journalisten-Verband hat das aktuelle Vorgehen des Landgerichts Berlin gegen Medien des Axel-Springer-Verlags kritisiert. Das Landgericht hat dem Verlag jegliche Berichterstattung über mögliche Verfehlungen des brandenburgischen Innenministers im Zusammenhang mit der erfolgten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch seine frühere Partnerin untersagt. Das sieht eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vor, die dem DJV vorliegt (Az. 27 O 729/10).

Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die frühere Partnerin des brandenburgischen Innenministers Rainer Speer Sozialleistungsbetrug begangen haben und er daran beteiligt gewesen sein könnte. Durch eine weitere Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin wird unter anderem auch Bild online an einer entsprechenden Berichterstattung gehindert (27 O 742/10).

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wies darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Verdachtsberichterstattung in bestimmten Fällen möglich sei. „Es ist mit den Prinzipien kritischer Berichterstattung nicht vereinbar, dass das Landgericht Berlin den Minister unter einen absoluten Schutz vor Veröffentlichung stellt “, kritisierte er. „Die Zeitungen der Axel Springer AG, wie die hier recherchierende Bild-Zeitung, müssen wie jedes andere Medium des Verlages die Möglichkeit haben, über die Tatsachen und Umstände berichten zu dürfen, die den Verdacht gegen den brandenburgischen Innenminister nähren.“

Selbstverständlich müssten dabei die Rechte und Interessen des Betroffenen beachtet werden. Ein generelles, an einen Verlag gerichtetes Verbot der Berichterstattung sei jedoch mit den Freiheitsrechten der Medien nicht vereinbar.

Quelle: Deutscher Journalisten-Verband

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

LG Hamburg: AfD - Spitzenkandidatin durfte in Satiresendung als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet werden
(12.06.2017, 11:16 Uhr)
LG Hamburg: AfD - Spitzenkandidatin durfte in Satiresendung als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet werden
Tatsachen und Meinungen – Sind die Äußerungen rechtens?
(28.05.2010, 07:12 Uhr)
Tatsachen und Meinungen – Sind die Äußerungen rechtens?
„Gerüchteküche erkaltet“
(22.06.2009, 15:53 Uhr)
„Gerüchteküche erkaltet“
Günther Jauch: Gewinnt Streit um sein Bild auf der Titelseite eines Rätselheftes
(13.03.2009, 11:59 Uhr)
Günther Jauch: Gewinnt Streit um sein Bild auf der Titelseite eines Rätselheftes
Bundesgerichtshof bestätigt Verbot von Pressefotos, die Sabine Christiansen mit Norbert Medus zeigen
(18.02.2009, 16:50 Uhr)
Bundesgerichtshof bestätigt Verbot von Pressefotos, die Sabine Christiansen mit Norbert Medus zeigen
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei