E-Commerce Belgien: Geltung der AGB und Zustandekommen von Fernabsatzverträgen

E-Commerce Belgien: Geltung der AGB und Zustandekommen von Fernabsatzverträgen
11.03.2014 | Lesezeit: 4 min

Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier: "Belgien E-Commerce (AGB)"

Auch in Belgien gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass der belgische Kunde die AGB auch als Vertragsgrundlage akzeptiert. Bei der Gestaltung des Bestellvorgangs sollte daher sichergestellt sein, dass eine Absendung der Bestellung ohne Kenntnisnahme und Annahme der AGB technisch nicht möglich ist. In diesem Zusammenhang spielt in Belgien die sehr sensible Sprachenfrage eine Rolle. Der deutsche Onlinehändler ist gut beraten, wenn er eine entsprechende „opt-in“ Klausel im Rahmen des Bestellvorgangs in den drei Amtssprachen (französisch, flämisch, deutsch) vorhält.

Die Regeln für den Abschluss von Fernabsatzverträgen sind nach deutschem und belgischem Recht ähnlich. Die Darbietung von Waren im Onlineshop kann daher per AGB als Einladung zu einem Vertragsabschluss geregelt und die Bestellung als verbindliches Vertragsangebot festgelegt werden. Die Frage, wann ein Vertragsangebot vorliegt, kann erhebliche Bedeutung haben, wenn ein Onlinehändler z.B. einen Artikel versehentlich mit einem viel zu niedrigen Preis bewirbt. Hier sind genau formulierte AGB wichtig, die die Position des Onlinehändlers schützen. Dies gilt auch für die Frage, wann genau der Händler die Bestellung eines Kunden annimmt. Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, dann lesen Sie in den nachfolgenden FAQ.

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Frage: Wie kann sichergestellt werden, dass die AGB des deutschen Onlinehändlers in Verträgen mit belgischen Verbrauchern gelten?

Wie im deutschen Recht gilt auch im belgischen Vertragsrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es können daher auch im Onlinehandel AGB verwendet werden. Sie gelten allerdings nur, wenn sie zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden und die AGB des Onlinehändlers auch Vertragsinhalt werden. Der Onlinehändler muss daher sicherstellen, dass der belgische Kunde den Bestellvorgangs nur beenden kann, wenn er erklärt, dass er die AGB gelesen hat und sie akzeptiert.

Frage: Wie sollte die Webseite des Onlinehändlers gestaltet sein, um sicherzustellen, dass seine AGB Teil des Vertrages zwischen ihm und dem Kunden werden?

Hier gelten ähnliche Regeln wie im deutschen Fernabsatzrecht. Viele Onlinehändler weisen auf ihrer Webseite über einen eigenen Link auf den Text ihrer AGB hin. Onlinehändler, die über eBay ihre Produkte verkaufen, sind hier allerdings an relativ starre Vorgaben gebunden.

Nach dem belgischen Verbraucherschutzgesetz muss der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung über Informationen verfügen, die typischerweise Inhalt von AGB sind. Dem Verbraucher muss im Rahmen des Bestellvorgangs vor der definitiven Absendung der Bestellung daher die Möglichkeit gegeben werden, die AGB zu lesen und zu akzeptieren. Die AGB müssen online ohne Schwierigkeiten lesbar sein. Bei der Gestaltung des Bestellvorgangs sollte sichergestellt werden, dass die Absendung der Bestellung ohne Bestätigung zur Kenntnisnahme und Annahme der AGB technisch nicht möglich ist. Hier ist das Sprachenproblem zu beachten. Der deutsche Onlinehändler ist gut beraten, wenn er im Rahmen des Bestellvorgangs „opt-in“ Klauseln oder dergleichen in den drei belgischen Amtssprachen vorhält.

Frage: Reicht ein Hinweis des Onlinehändlers auf seiner Webseite aus, dass dem Verbraucher die AGB auf Wunsch zugesandt werden kann?

Nein, ein solcher Hinweis reicht nicht aus. Auf diese Weise ist nicht sichergestellt, dass der Verbraucher vor Bestellung die AGB zur Kenntnis genommen und sie gebilligt hat.

Tipp: Professionelle belgische Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die Waren nach Belgien vertreiben,

  • belgische Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  • belgische Widerrufsbelehrungen und
  • Datenschutzerklärungen

im Paket für folgende Handelsplattformen in Belgien an:

- AGB für eBay Belgien (französische Sprache)

- AGB für eBay Belgien (niederländische Sprache)

- AGB für Online-Shop Belgien (deutsche Sprache)

- AGB für Online-Shop Belgien (französische Sprache)

- AGB für Online-Shop Belgien (niederländische Sprache)

IT-Recht Kanzlei steht für Qualität

Die IT-Recht Kanzlei ist seit 2004 in den Bereichen des E-Commerce sowie des Wettbewerbsrechts tätig und Marktführer unter den Kanzleien im Bereich dauerhafter Händlerbetreuung.

Die Fachanwälte der IT-Recht Kanzlei stellen durch eine dauerhafte Qualitätssicherung die Aktualität und Rechtssicherheit der hier angebotenen Rechtstexte sicher.

Über 30.000 Präsenzen nutzen derzeit unsere Rechtstexte - dies bürgt für die Qualität der Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

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