Problemkreis der Beleidigungen im Internet - eine FAQ
Kann die Beleidigung des Arbeitgebers auf der privaten Website des Arbeitsnehmers einen Kündigungsgrund rechtfertigen?
Im vorliegenden Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der im Frühsommer und Sommer 1997 im Internet unter der Bezeichnung „News der Woche” mehrere Nachrichten verbreitet hatte, die seinen Dienstherrn beleidigt und herabgesetzt hatten. Zuvor war der Kläger bereits schon einmal wegen anderer Verfehlungen abgemahnt wurden.
Hier befand das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (*Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein, 04.11.1998, Az. 2 Sa 330/98)* , dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber durch die Nachrichten, die der Arbeitnehmer im Internet unter der Bezeichnung „News der Woche” wiederholt verbreitet hatte, beleidigt und herabgesetzt hatte. Dies rechtfertige auch einen Kündigungsgrund, zumal der Arbeitnehmer bereits wegen anderer Verfehlungen abgemahnt wurde. Insbesondere könne sich der Arbeitnehmer hinsichtlich seiner Veröffentlichungen im Internet auch nicht auf sein Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Artikel 5 GG berufen. Dieses, prinzipiell jedem Arbeitnehmer zustehende Grundrecht, finde seine Schranken in den Grundregeln des Arbeitsverhältnisses. Durch öffentliche Äußerungen des Arbeitnehmers dürfe der Betriebsfrieden jedoch nicht konkret gestört werden.
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S. Hofschlaeger / PIXELIO
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