Problemkreis der Beleidigungen im Internet - eine FAQ

Problemkreis der Beleidigungen im Internet - eine FAQ

Kann die Beleidigung des Arbeitgebers auf der privaten Website des Arbeitsnehmers einen Kündigungsgrund rechtfertigen?

Im vorliegenden Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der im Frühsommer und Sommer 1997 im Internet unter der Bezeichnung „News der Woche” mehrere Nachrichten verbreitet hatte, die seinen Dienstherrn beleidigt und herabgesetzt hatten. Zuvor war der Kläger bereits schon einmal wegen anderer Verfehlungen abgemahnt wurden.

Hier befand das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (*Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein, 04.11.1998, Az. 2 Sa 330/98)* , dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber durch die Nachrichten, die der Arbeitnehmer im Internet unter der Bezeichnung „News der Woche” wiederholt verbreitet hatte, beleidigt und herabgesetzt hatte. Dies rechtfertige auch einen Kündigungsgrund, zumal der Arbeitnehmer bereits wegen anderer Verfehlungen abgemahnt wurde. Insbesondere könne sich der Arbeitnehmer hinsichtlich seiner Veröffentlichungen im Internet auch nicht auf sein Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Artikel 5 GG berufen. Dieses, prinzipiell jedem Arbeitnehmer zustehende Grundrecht, finde seine Schranken in den Grundregeln des Arbeitsverhältnisses. Durch öffentliche Äußerungen des Arbeitnehmers dürfe der Betriebsfrieden jedoch nicht konkret gestört werden.

-----

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: S. Hofschlaeger / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung
(20.09.2011, 08:23 Uhr)
Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung
ArbG Düsseldorf: Heimliche Videoüberwachung des Arbeitsplatzes nur unter engen Voraussetzungen zulässig
(24.05.2011, 08:59 Uhr)
ArbG Düsseldorf: Heimliche Videoüberwachung des Arbeitsplatzes nur unter engen Voraussetzungen zulässig
Kündigung: wegen Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet?
(02.02.2011, 15:48 Uhr)
Kündigung: wegen Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet?
LAG München: Urteil gegen Neugier am IT-Arbeitsplatz
(22.10.2009, 21:34 Uhr)
LAG München: Urteil gegen Neugier am IT-Arbeitsplatz
Außerordentliche Kündigung: Wegen Gutschrift von Payback-Punkten
(09.02.2009, 09:18 Uhr)
Außerordentliche Kündigung: Wegen Gutschrift von Payback-Punkten
LG Hamm: Einer Kündigung oder einem Auflösungsvertrag per SMS mangelt es an der erforderlichen Schriftform.
(12.10.2007, 17:07 Uhr)
LG Hamm: Einer Kündigung oder einem Auflösungsvertrag per SMS mangelt es an der erforderlichen Schriftform.
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei