„Bekömmlicher Wein“: Nach Ansicht des EU-Generalanwalts verbotene Werbung

„Bekömmlicher Wein“: Nach Ansicht des EU-Generalanwalts verbotene Werbung
von Mag. iur Christoph Engel
2 min
Beitrag vom: 29.06.2012
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Leitfaden zum rechtssicheren Verkauf von Wein über das Internet"

Kann Wein bekömmlich sein? Nicht nach Ansicht des EU-Generalanwalts Jan Mazák: In seinem Schlussantrag in der EuGH-Rechtssache C-544/10, dessen Inhalt kürzlich veröffentlicht wurde, sprach er sich für eine konsequente Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben) aus. Das würde bedeuten, dass in Zukunft bei alkoholischen Getränken auch Angaben verboten sind, die auch nur auf kurzfristige gesundheitliche Vorteile – wie eben eine besondere Bekömmlichkeit – hinweisen.

Weinkennern stehen mittlerweile hunderte von Wörtern zur Verfügung, um Wein zu beschreiben – von A wie Akazie bis Z wie Zitrusfrüchte ist so ziemlich jede Nuance vertreten. Verschwinden könnten jedoch bald das Wort „bekömmlich“ und ähnliche Begriffe, da diese nach Ansicht des Generalanwalts Jan Mazák ebenfalls unter das Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung für alkoholische Getränke fallen sollen.

Angesichts des positiven Image, das alkoholischen Getränken durch eine gesundheitsbezogene Angabe verliehen werden kann, sei es gerade das weiter reichende Ziel der Verordnung Nr. 1924/2006, jegliche positive Begleitvorstellung zu verhindern, die zum Konsum alkoholischer Getränke anregen könnte.

Im Falle des Weins sei zu befürchten, dass diese Beschreibung vom Verbraucher nicht bloß als ein Hinweis auf das allgemeine Wohlbefinden oder auf allgemeine Eigenschaften des beschriebenen Weins, wie etwa den Geschmack, verstanden werde, sondern als ein Hinweis auf seine sanfte Säure und damit auf die besonders sanfte Wirkung des Weins für den Magen und somit auf seine Verdaulichkeit.

Nach Ansicht des Generalanwalts bedeutet „gesundheitsbezogene Werbung“ nicht, dass dazu die Behauptung einer tatsächlichen Verbesserung der gesundheitlichen Verfassung oder einer tatsächlichen Heilwirkung notwendig ist; unter den soll auch Werbung fallen, nach der die positive Wirkung nur in einem relativen Vorteil liegt. Hierzu zähle auch die (behauptete) Tatsache, dass ein bestimmtes Lebensmittel lediglich weniger nachteilig oder weniger schädlich für die Körperfunktionen ist als vergleichbare Lebensmittel. Eine solche Werbung könne schließlich nicht nur dazu führen, dass sich Verbraucherpräferenzen von vergleichbaren Getränken wegverlagern; es sei auch denkbar, dass solche Angaben den Konsum des betreffenden Getränks fördern und schließlich sogar neue Verbraucher, insbesondere solche mit einem empfindlichen Magen, anziehen.

Ob diese Rechtsauffassung sich vor dem EuGH durchsetzt, bleibt abzuwarten; eine stark von diesem Antrag abweichende Entscheidung ist jedoch nicht sehr wahrscheinlich.

Quelle: www.curia.europa.eu, Pressemitteilung Nr. 37/12 vom 29. März 2012

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © Digimist - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

QR-Codes beim Weinverkauf im Internet?
(07.02.2025, 12:48 Uhr)
QR-Codes beim Weinverkauf im Internet?
Weinverkauf: Pflicht zur Nährwert- und Zutaten-Angabe
(25.07.2023, 19:58 Uhr)
Weinverkauf: Pflicht zur Nährwert- und Zutaten-Angabe
EuGH: Warnhinweis-Pflicht gilt auch für Abbildungen von Zigarettenschachteln
(13.05.2022, 10:12 Uhr)
EuGH: Warnhinweis-Pflicht gilt auch für Abbildungen von Zigarettenschachteln
Verstoß gegen Tabakverbot: Link auf E-Zigaretten-Aktionsseite
(11.11.2021, 12:52 Uhr)
Verstoß gegen Tabakverbot: Link auf E-Zigaretten-Aktionsseite
Google-Ads für E-Zigarettenmarke nicht vom Tabak-Werbeverbot erfasst
(11.05.2020, 15:58 Uhr)
Google-Ads für E-Zigarettenmarke nicht vom Tabak-Werbeverbot erfasst
Verkauf von Hanfblütentee ist auch mit niedrigem THC-Gehalt strafbar
(03.02.2020, 16:11 Uhr)
Verkauf von Hanfblütentee ist auch mit niedrigem THC-Gehalt strafbar
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei