Batteriegesetz: Umweltbundesamt leitet bei Verstoß gegen Anzeigepflicht Bußgeldverfahren ein

Batteriegesetz: Umweltbundesamt leitet bei Verstoß gegen Anzeigepflicht Bußgeldverfahren ein
09.07.2012 | Lesezeit: 1 min

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits in etlichen Bußgeldverfahren rechtliche Hilfestellung geleistet, die gegen Unternehmen eingeleitet wurden, welche in Deutschland Batterien in Verkehr gebracht haben und dabei ihrer Anzeigepflicht gegenüber dem Umweltbundesamt nicht nachgekommen sind.

In den Anhörungsbogen, die den Betroffen zugestellt werden, steht im besten Amtsdeutsch geschrieben:

Sie haben als Inhaber der Firma X diese unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht in das beim Umweltbundesamt (https://www.battg-melderegister.umweltbundesamt.de/battg/content.do) geführte Verzeichnis eintragen lassen, obwohl die übliche Umsicht vernachlässigend Batterien von nicht in das BattG-Melderegister eingetragenen Herstellern selbstständig, mit Gewinnerzielungsabsicht, nicht nur vorübergehend an Selbstnutzer abgegeben wurden.

Banner Unlimited Paket

Rechtlicher Hintergrund:

Am 1.12.2009 trat das Batteriegesetz (BattG) in Kraft, das für Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus aber auch für Händler gleichermaßen relevant ist. Wer ist Hersteller im Sinne des BattG? Wann liegt ein Inverkehrbringen von Batterien vor? Welche Anzeigepflichten, Kennzeichnungspflichten wie auch Rücknahmepflichten sieht das BattG vor? Die IT-Recht Kanzlei hat für Sie die wichtigsten und interessantesten Fragen zusammengestellt und beantwortet.

 

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
© Visual Concepts - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

3 Kommentare

B
Bartschke 16.06.2017, 12:07 Uhr
Batteriegesetz Pfandrückerstattung
Wer schützt eigentlich den Verbraucher vor Online-Batterie-Händlern die mit allen möglichen
Argumenten eine Pfandrückerstattung vermeiden wollen ?
Beispiel: Die Rücknahmeverpflichtung endet angeblich nach 12 Monaten - heißt Händler kann dann
das erhobene Pfand zur Finanzierung seines Geschäftsmodells verwenden.
Bei einer geschätzten Batterie-Lebensdauer von 3-5 Jahren kaum nachvollziehbar.
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
bernd70736@aol.de
R
RA Max-Lion Keller 28.04.2010, 07:54 Uhr
Zitat
Doch, der zweite Teil ist exakt wiedergegeben.
N
Norbert 27.04.2010, 20:10 Uhr
rätsellhaft
Ich habe den zitierten amtlichen Text fünfmal gelesen.

Meiner Ansicht kann der zweite Teil nicht richtig wiedergeben sein, denn er bleibt beim besten Willen unverständlich!

Weitere News

Frage des Tages: Online-Informationspflicht über Batterie-Registrierung?
(14.08.2024, 13:05 Uhr)
Frage des Tages: Online-Informationspflicht über Batterie-Registrierung?
EU-Batterieverordnung: FAQ zu den neuen Händlerpflichten ab dem 18.08.2024
(25.07.2024, 10:05 Uhr)
EU-Batterieverordnung: FAQ zu den neuen Händlerpflichten ab dem 18.08.2024
EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten für alle Marktakteure im Handel mit Batterien ab dem 18.08.2024
(05.07.2024, 07:29 Uhr)
EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten für alle Marktakteure im Handel mit Batterien ab dem 18.08.2024
Rechtliche Pflichten beim Verkauf von Batterien und Produkten mit Batterien
(18.01.2021, 14:13 Uhr)
Rechtliche Pflichten beim Verkauf von Batterien und Produkten mit Batterien
Änderung des Batteriegesetzes: Ab 01.01.2021 wichtige Neuerungen (z.B. Registrierungspflicht)
(23.11.2020, 08:34 Uhr)
Änderung des Batteriegesetzes: Ab 01.01.2021 wichtige Neuerungen (z.B. Registrierungspflicht)
Frage des Tages: Muss ich meine UBA-Melderegisternummer (Batterieregister) online angeben?
(16.03.2020, 15:40 Uhr)
Frage des Tages: Muss ich meine UBA-Melderegisternummer (Batterieregister) online angeben?
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei