AG Bad Iburg: Der Grundpreis ist auf eBay auch in der sog. "kleinen Galerieansicht" mitzuteilen!
Das Amtsgericht Bad Iburg (Urteil vom 11.11.2015, Az: 4 C 390/15) hatte sich mit der Rechtsfrage auseinander zu setzen, ob die Angabe des Grundpreises eines Produkts bei eBay bereits im Rahmen der sog. „kleinen Galerieansicht“ zu erfolgen hat. Darüber hinaus hatte das Gericht im Rahmen der Ausnahmevorschrift des § 9 Abs 5 Nr. 2 PangV darüber zu befinden, ob Conditioner, Body-Butter, Fitness-Creme, Peeling-Massage oder Zeder Shampoo von der Grundpreisangbe auszunehmen sind. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.
Inhaltsverzeichnis
1. Was war geschehen
Die Beklagte bot Waren - insbesondere Kosmetika im Volumen von 10 Milliliter und mehr - auf eBay an. Dabei wurden die Artikel seitens der von eBay bereitgestellten "kleinen Galerieansicht" so präsentiert, dass der zugehörige Grundpreis nicht aufgeführt wurde.
Beispielhafte "kleine Galerieansicht" auf der Plattform eBay
Nach zuvor erfolgter außergerichtlicher Abmahnung und Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hatte der Kläger die Beklagte wegen behaupteter Zuwiderhandlungen gegen die Grundpreisangabepflicht auf der Plattform eBay auf Zahlung einer Vertragsstrafe verklagt.
2.Wie entschied das AG Bad Iburg den Streit
Das Gericht gab der Klage statt und verurteilte die Beklagte zur Zahlung der Vertragsstrafe. Dabei begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass es für einen Verstoß gegen die Grundpreisangabepflicht ausreiche, wenn lediglich in der "kleinen Galerieansicht", welche von Seiten eBay bereitgestellt wird, der Grundpreis nicht angezeigt werde.
Das Gericht argumentierte hierbei, dass der Verbraucher in die Lage versetzt werden müsse auf einen Blick den Grundpreis wahrzunehmen. Diese Ansicht des Gerichts deckt sich auch mit der die Grundpreispflicht statuierenden Norm des § 2 Abs. 1 S. 2 PAngV, welche bereits dann eine Grundpreisangabe fordert, wenn ein grundpreispflichtiger Artikel unter Nennung des Gesamtpreises beworben wird. Dies sei nach Ansicht des Gerichts gerade im Falle der Darstellung eines Artikels in der "kleinen Galerieansicht" auf eBay der Fall. Darüber hinaus führte das Gericht aus, dass die Grundpreisangabe im Rahmen der Galerieansicht besonders zu beachten sei, da hier insbesondere die Möglichkeit zum Produktvergleich bestehe.
Darüber hinaus hatte das Gericht zu befinden, ob hinsichtlich der streitgegenständlichen Produkte (Conditioner, Body-Butter, Fitness-Creme, Peeling-Massage und Zeder Shampoo) die Ausnahmevorschrift des § 9 Abs. 5 Nr. 2 PangV Anwendung findet, im Ergebnis lehnte das Gericht dies ab. Die Ausnahmevorschrift des § 9 Abs. 5 Nr. 2 PangV sieht vor, dass für
"kosmetische Mittel, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dient"
kein Grundpreis mitzuteilen ist. Diese Ausnahmevorschrift sei nach Auffassung des Gerichts allerdings eng auszulegen, insbesondere sei von der Verschönerung im Sinne der Ausnahmevorschrift die Pflege abzugrenzen.
Unter Verschönerung im Sinne der Ausnahmevorschrift sei nur die kurzfristige Änderung des äußeren Erscheinungsbildes zu verstehen, hiernach sollen zum Beispiel alle färbenden Mittel, Nagellack, Lippenstift, Gesichtsmaske und ahnliches erfasst sein.
In Bezug auf die einzelnen Produkte führte das Gericht dezidiert aus, weshalb die Ausnahmevorschrift des § 9 Abs. 5 Nr. 2 PangV nicht eingreife:
- Der Eveline Argan Keratin+ flüssige Seide exklusiver Haarconditioner 8 in 1 sei feuchtigkeitspendend und pflege und regeneriere die Haare. Dieses Produkt diene also ausdrücklich auch der Pflege der Haare.
- Die Body-Butter diene auch der Pflege der Haut, indem sie zur Wiederherstellung der Barrierefunktion der Haut und somit der Regeneration beitrage.
- Die Eveline Fitness-Creme diene auch der Pflege der Haut, indem sie zur Herstellung von Elastizität und Spannkraft der Haut und somit der Regeneration beitrage. Außerdem soll die Mikrozirkulation angeregt werden, so das Körperfett und Cellulite beseitigt werden. Dies sei kein "kurzfristige Änderung der Hautstruktur", sondern gehe in dem Bereich der Pflege.
- Das Traditionelle sibirische Zeder Shampoo No. 1 diene laut Produktbeschreibung ausdrücklich der Pflege der Haare und der Wiederherstellung ihrer beschädigten Struktur.
3. Fazit:
Nach der Rechtsprechung des Bad Iburg haben Online-Händler auf der Plattform eBay zu beachten, dass bereits in der sogenannten "kleinen Galerieansicht" auf eBay der Grundpreis mitzuteilen ist, sofern ein grundpreispflichtiger Artikel vorliegt. Die Grundpreisausnahmeregelung in § 9 Abs 5 Nr. 2 PAngV ist eng auszulegen, hierbei ist insbesondere von der Verschönerung im Sinne der Vorschrift die Pflege abzugrenzen, welche nicht zur Beseitigung einer bestehenden Grundpreisangabepflicht führt. In diesem Zusammenhang ist unter einer Verschönerung im Sinne der Ausnahmevorschrift lediglich die kurzfristige Änderung des äußeren Erscheinungsbildes zu verstehen.
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