B2B-AGB für Online-Shops: IT-Recht Kanzlei bietet spezielle Rechtstexte für 14,90 Euro / Monat an
Online-Händler, die mit anderen Unternehmern (B2B) Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr abschließen, können sich durch die Verwendung geeigneter AGB beachtliche rechtliche Vorteile im Vergleich zur gesetzlichen Lage verschaffen. Denn der Gesetzgeber räumt Unternehmern insoweit einen deutlich breiteren Spielraum bei der Gestaltung von AGB ein, als dies bei Verträgen mit Verbrauchern der Fall ist.
Die IT-Recht Kanzlei bietet Händlern, die über einen eigenen Online-Shop ausschließlich mit Unternehmern (B2B) Verträge über den Verkauf von Waren abschließen, hierauf zugeschnittene B2B-AGB an – und das schon ab 14,90 Euro / Monat.
Dazu gehören:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Datenschutzerklärung
- Impressum
- Diverse Mustertexte
Einfach und komfortabel
Die B2B-AGB für Online-Shops sind auf den Verkauf von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr zugeschnitten, wobei ausschließlich Unternehmer am Vertragsschluss beteiligt sind.
Die Rechtstexte werden Ihnen im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei im HTML-, PDF- oder im Text-Format zum Download zur Verfügung gestellt.
Über unseren elektronischen Textkonfigurator haben Sie die Möglichkeit, die Rechtstexte für Ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Hierbei stehen wir Ihnen – falls erforderlich - auch beratend zur Seite.
Die Rechtstexte werden regelmäßig von uns gepflegt und ggf. erweitert. Dabei richten wir uns nicht nur nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen sondern auch nach den praktischen Anforderungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die uns nicht zuletzt direkt von unseren Mandanten vermittelt werden.
Was können die B2B-AGB?
Die Rechtstexte berücksichtigen die für den elektronischen Geschäftsverkehr einschlägigen Regelungen wie etwa die einschlägigen Vorschriften des BGB und des EGBGB. Sie können von Händlern verwendet werden, die im elektronischen Geschäftsverkehr unter Einsatz eines Online-Shops Waren an Unternehmer vertreiben.
Neben Regelungen zum Vertragsschluss berücksichtigen die AGB zudem für den elektronischen Geschäftsverkehr besonders praxisrelevante Sachverhalte.
Hierzu zählen beispielsweise
- besondere Lieferbedingungen, die auch Lieferungen berücksichtigen, die per Spedition „frei Bordsteinkante“ erfolgen;
- die Regelung eines Eigentumsvorbehaltes bei Vorleistungspflicht des Verkäufers;
- die Beschränkung der Mängelhaftung – etwa für gebrauchte Ware – in gesetzlich zulässigem Maß;
- die Vereinbarung deutschen Kaufrechts bei Verträgen mit ausländischen Käufern in gesetzlich zulässigem Maß.
Und das sind nur einige Beispiele.
Zudem sehen die AGB die Möglichkeit vor, dem Unternehmer-Kunden freiwillig ein Widerrufsrecht einzuräumen und dies nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.
IT-Recht Kanzlei steht für Qualität
Die IT-Recht Kanzlei ist seit 2004 u. a. in den Bereichen des E-Commerce sowie des Wettbewerbsrechts tätig und betreut zahlreiche Händler dauerhaft im Bereich des Online-Handels.
Die spezialisierten Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei stellen durch eine dauerhafte Qualitätssicherung die Aktualität und Rechtssicherheit der hier angebotenen Rechtstexte sicher.
Über 30.000 Online-Präsenzen nutzen derzeit unsere Rechtstexte - dies bürgt für die Qualität der Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei.
Update-Service schafft Sicherheit
Die B2B-AGB erhalten Sie bereits für 14,90 Euro zzgl. USt. / Monat. In diesem Betrag inbegriffen ist ein juristischer Pflegeservice, der für eine dauerhafte Rechtssicherheit der Rechtstexte sorgt.
Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei - wie bei Anwaltskanzleien gesetzlich vorgeschrieben - für die Abmahnsicherheit ihrer Rechtstexte. Dies umfasst etwa die Freistellung von Kosten für eine Abmahnung aufgrund unserer Rechtstexte sowie die Freistellung von Kosten aus einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit unseren Rechtstexten.
Volle Kostenkontrolle und Fairness
Wir stellen Ihnen die AGB für Online-Shop umgehend nach Ihrer Bestellung zur Verfügung. Es fällt natürlich keine Einrichtungsgebühr an.
Lassen Sie sich nicht durch lange Mindestvertragslaufzeiten - bei anderen Anbietern sind 6 oder gar 12 Monate üblich - einschränken. Wir kennen die Dynamik des Online-Handels und bieten Ihnen maximale Flexibilität und Kostentransparenz: Unserer AGB-Pflege-Service ist monatlich kündbar.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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