Die Crux mit den automatischen Übersetzungen auf Etsy + Lösungsanleitung

Die Crux mit den automatischen Übersetzungen auf Etsy + Lösungsanleitung
Stand: 19.02.2019 5 min

Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps"

Die Plattform Etsy bietet vielen Händlern ein zuverlässiges Portal, Handgemachtes und Dekoratives anzubieten. Dabei ist Etsy sichtbar bestrebt, das Verkaufserlebnis von Händlern durch neue Funktionen stets zu verbessern. So hat das Portal unter anderem die Möglichkeit der Übersetzung von Shops eingerichtet und bietet hierfür sowohl manuelle als auch automatische Textumwandlungen an. Von einem Tool vorgenommen, kann es vorkommen, dass bei der automatischen Übersetzung allerdings nicht nur allgemeine, sondern auch einzelne rechtliche Informationen der Shops übersetzt werden. Umgekehrt werden wichtige Rechtstexte wie AGB nicht übersetzt. Dies ist nicht nur geeignet, ausländische Käufer zu verwirren, sondern kann auch zu rechtlichen Problemen führen. Die IT-Recht Kanzlei erklärt das Problem und zeigt eine Lösungsmöglichkeit auf.

I. Das Problem der automatischen Etsy-Übersetzungen

Mit dem Angebot automatischer Übersetzungen will Etsy es Verkäufern ermöglichen, Ihre Reichweite zu stärken, und so die Aufrufbarkeit von Artikel auch bei Zugriffen aus anderen Ländern herstellen.

Hierbei entstehen allerdings zwei Probleme.

  • Zum einen übersetzt die automatische Funktion die Informationen des Shops nicht komplett. Vielmehr werden regelmäßig nur Produktbeschreibung, Versandbedingungen, Zahlungsbedingungen, Rückgabe- bzw. Widerrufsbedingung und Impressum übersetzt. AGB und Datenschutzbestimmungen bleiben von der Übersetzung aber ausgeschlossen.
  • Zum anderen ist die Genauigkeit und Richtigkeit der Übersetzungen zwar weit fortgeschritten, aber nicht perfekt.

Dies hat zur Folge, dass ausländischen Käufern in seiner Landessprache gegebenenfalls vereinzelte rechtliche Informationen des Käufers angezeigt werden, die nicht vollständig verständlich sind.

Hierzu ein Beispiel für eine automatische Übersetzung aus dem Englischen.

1


Was beispielsweise mit „Wir werden für Gegenstände nicht zur Rechenschaft gezogen […] “ gemeint ist, ist für einen deutschen Verbraucher nicht eindeutig ersichtlich.

Darüber hinaus wird durch die nur teilweise Übersetzung von rechtlichen Informationen ein Spannungsfeld zwischen zwei Sprachen geschaffen. Weil beispielsweise Versanddetails, aber keine vom Verkäufer selbst eingefügten AGB übersetzt werden, erhält ein ausländischer Käufer keine vollständige Information über die rechtlichen Vertragsbedingungen.

Hinzukommt, dass durch unrichtige Übersetzungen übersetzte Teile des Shops mit dem Inhalt der nicht übersetzten AGB potenziell in Widerspruch treten können.

Ein Beispiel für die nur teilweise Wirkung der automatischen Übersetzungsfunktion.

2

Schließlich mag sogar die Einbeziehung der für den ausländischen Käufer fremdsprachigen, nicht übersetzten AGB in den Vertrag daran scheitern, dass sich die Verwendung der Originalsprache als ungewöhnlich darstellt und eine tatsächliche Kenntnisnahme der Bestimmungen nicht vorausgesetzt werden kann.

Banner Unlimited Paket

II. Lösung: manuelle Übersetzungen

Um von der Reichweitenverstärkung durch übersetzte Shop-Informationen zu profitieren, aber sich nicht den beschriebenen Risiken von teilweisen automatischen Übersetzungen zu unterwerfen, kann der Händler zu manuellen Übersetzungen greifen.

Diese Möglichkeit bietet Etsy ebenfalls an und empfiehlt sie sogar für alle Fälle, in denen Texte in anderen Sprachen zur Verfügung stehen.

Im Wege der manuellen Übersetzung kann der Händler weitere Sprachen für seinen Shop hinzufügen und in diesem Zug sämtliche Shop-Informationen für die hinzugefügte Sprache in einem Sprachprofil hinterlegen. Dieses wird dann immer angezeigt, wenn ein Käufer aus dem jeweiligen Land sich auf die Shopseite begibt.

Hierfür ist zunächst der Pfad „Shop-Manager > Einstellungen > Sprachen und Übersetzungen“ auszuwählen. Dort kann eine Sprache hinzugefügt werden.

Sodann kann unter dem Reiter „Shop“ für das Sprachprofil Folgendes übersetzt werden:

  • Shop-Titel
  • Infobox
  • Nachricht an Käufer
  • Shop-Abteilungen
  • Shop-Profil
  • AGB und Widerrufsbelehrung
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Gleichfalls lassen sich im Abschnitt „Artikel“ Titel, Beschreibungen und Tags der eingestellten Artikel manuell übersetzen.

Auch wenn laut Etsy hinterlegte manuelle Übersetzungen stets den automatischen vorgezogen werden, sollten Händler unter „Shop-Manager > Einstellungen > Optionen“ noch das Kästchen „Automatische Übersetzung“ deaktivieren.

Hinweis: Etsy empfiehlt, als Shop-Standardsprache die Muttersprache festzulegen, um gegenüber heimischen Kunden das Vertrauen in die Seriosität und Leistungsfähigkeit des Shops zu stärken. Etsy rät weiterhin dazu, für beherrschte Sprachen – sofern möglich – immer manuelle Übersetzungen hinzuzufügen und so den gesamten Shop-Auftritt in einer anderen Sprache darzustellen. Sobald eine manuelle Übersetzung hinterlegt wurde, hat diese vor der einer etwaigen automatischen Übersetzung Vorrang und überschreibt diese faktisch.

III. Die ausländischen Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei

Wollen Händler die Reichweitenverstärkung Ihrer Shops auf Etsy nutzen und durch manuelle Übersetzungen ihre Shops in anderen Sprachen Kunden aus anderen Ländern zugänglich machen, sind vor allem rechtssichere ausländische AGBs mit Widerrufsbelehrungen sowie Datenschutzerklärungen für einen rechtskonformen und dem Händlerinteresse gerecht werdenden Shop-Auftritt von enormer Wichtigkeit.

Über die Funktion der manuellen Übersetzungen auf Etsy können derartige ausländische Rechtstexte in verschiedenen Sprachprofilen für den gesamten Shop hinterlegt werden.

Die IT-Recht Kanzlei bietet für Etsy derzeit aktuelle Rechtstexte für bereits mtl. jeweils 5,90 Euro zzgl. USt. in folgenden Sprachen an:

Tipp: Wie hinterlegt man ausländische Rechtstexte abmahnsicher bei Etsy? Dies haben wir am Beispiel unserer englischen Etsy-Rechtstexte in diesem Leitfaden ausführlich beschrieben.

IV. Fazit

Auch wenn Etsy Händlern mit dem Angebot automatischer Übersetzungen Gutes tun will, kann deren Verwendung nicht nur zu Verwirrung bei ausländischen Kunden, sondern auch zu rechtlichen Risiken für den Händler führen. Rechtliche Informationen werden nämlich nur teilweise und dann auch nur teilweise richtig übersetzt. Dies schafft Raum für Widersprüche innerhalb des Shop-Auftritts.

Eine optimale Möglichkeit, die Reichweite eines Shops durch eine fremdsprachige Gestaltung auf andere Länder auszudehnen, sind die „manuellen Übersetzungen“ von Etsy, bei denen auch eigene ausländische Rechtstexte verwendet werden können.

Diese bietet die IT-Recht Kanzlei für die Plattform Etsy zum kleinen Preis bereits in vielen Sprachen an.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Der Verkäuferstatus auf Etsy: Händler oder Privatperson?
(06.11.2024, 07:36 Uhr)
Der Verkäuferstatus auf Etsy: Händler oder Privatperson?
Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps
(10.07.2024, 15:41 Uhr)
Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps
Wettbewerbszentrale geht gegen Verkaufsplattform Etsy vor
(24.05.2024, 07:22 Uhr)
Wettbewerbszentrale geht gegen Verkaufsplattform Etsy vor
Hinweis bei Etsy zu „Kleinunternehmen“ – gefährlich bei Regelbesteuerung?
(25.10.2023, 00:23 Uhr)
Hinweis bei Etsy zu „Kleinunternehmen“ – gefährlich bei Regelbesteuerung?
Wiedereinführung des Etsy-Impressums: Nur bedingt Grund zum Aufatmen
(16.10.2023, 10:09 Uhr)
Wiedereinführung des Etsy-Impressums: Nur bedingt Grund zum Aufatmen
FAQ zur Entfernung der Impressumsangaben durch Etsy und den empfohlenen Maßnahmen für Betroffene
(11.10.2023, 16:37 Uhr)
FAQ zur Entfernung der Impressumsangaben durch Etsy und den empfohlenen Maßnahmen für Betroffene
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei