„.asia-Domains“ können seit dem 9. Oktober 2007 registriert werden!
Der Kreis der Top-Level-Domains wird erweitert um die „.asia-Domain“, für welche letzte Woche am 9. Oktober 2007 die Registrierungsphase begonnen hat. Sie bezieht sich auf den Asien-Pazifik-Raum und ist mit Sicherheit interessant für Unternehmen, die auf dem asiatischen Markt präsent sind oder eine Ausweitung auf den Markt planen, um somit ihre weltweite Internetpräsens mit regionalem Bezug zu stärken. Bei dem immensen Wachstum des asiatischen Marktes und seinem großen Wachstumspotential wird es wohl letztlich viele Unternehmen betreffen.
Wer kann eine „.asia-Domain“ registrieren?
Sowohl asiatische als auch außerasiatische Unternehmen können eine „.asia-Domain“ registrieren lassen. Daneben steht es aber auch sonst jedermann offen, eine „.asia-Domain“ registrieren zu lassen. Allerdings werden Unternehmen sowie staatliche Organistionen und Stellen im Vergabeverfahren der „.asia-Domains“ bevorzugt behandelt, und zwar in der so genannten Sunrise-Phase, um auf diese Weise Domainklau vorzubeugen und Spekulanten zuvorzukommen und damit daraus resultierende Streitigkeiten gering zu halten.
Wie verläuft die Registrierungsphase der „.asia-Domains“?
Bevor die Registrierungsphase für alle Interessenten am 15. Januar 2008 zu laufen beginnt, ist die so genannte Sunrise-Phase vorgeschaltet, innerhalb derer, wie bereits oben erwähnt, Unternehmen, Markeninhaber sowie staatliche Organisationen und Stellen zunächst mit ihrer Firma oder ihrem Namen gleich lautende Domains registrieren lassen können.
Die Sunrise-Phase ist in drei Phasen unterteilt. In der ersten Phase wird es staatlichen Organisationen und Stellen ermöglicht, Domains im Zusammenhang mit deren Namen oder sonstigen Initiativen und Aktivitäten registrieren zu lassen. Die zweite Phase betrifft die Domainregistrierung von Markennamen. Hier wird unterschieden zwischen solchen Marken, die vor dem 16. März 2004 eingetragen wurden, die vom 9. Oktober bis 30. Oktober 2007 die Möglichkeit haben, eine Domain zu sichern, und solchen Marken, die vor dem 6. Dezember 2006 eingetragen wurden, für die eine prioritäre Registrierung als Domain dann vom 13. November 2007 bis zum 15. Januar 2008 ermöglicht wird. Gleichzeitig läuft die Registrierung auch für Domains für Markennamen kombiniert mit beschreibenden Begriffen oder solchen, die in der Nizzaer Klassifikation enthalten sind. In der dritten Phase, die ebenfalls am 13. November beginnt und am 15. Januar 2007 ausläuft, ist es asiatischen Unternehmen und Organisationen gestattet, ihren Namen zu registrieren.
Erst nach der Sunrise-Phase ist es dann allen anderen Interessenten, also auch den außerasiatischen Unternehmen, gestattet, Domainnamen zu beantragen.
Nach welchen Kriterien werden Domains zugeteilt, für die mehrere Anträge vorliegen?
Hier wird nicht nach dem Eingang der Anträge entschieden, wie es z.B. bei der „.eu-Domain“ der Fall ist, vielmehr bekommt derjenige die Domain zugeteilt, der im Rahmen eines Auktionsverfahrens den höchsten Preis bietet.
Wo kann eine „.asia-Domain“-Registrierung beantragt werden?
Für die Registrierung der „.asia-Domains“ ist die DotAsia Organisation zuständig, die wie die EURid für die „.eu-Domains“ und die DENIC eG für die „.de-Domains“ eine Non-Profit-Organisation ist. Dabei wird die DotAsia Organisation von mehr als 110 zugelassenen Agenten weltweit vertreten, die die Anträge auf Registrierung der Domain entgegennehmen. Deloitte ist hierbei als Hauptagent für die Registrierung der Domains von der DotAsia Organisation ernannt worden.
Fazit
Da die Registrierungsphase für die „.asia-Domains“ bereits begonnen hat, sollte man wachsam sein, wenn Interesse an einer Registrierung besteht, damit man in der für die eigene Registrierung relevanten Phase die Domain beantragen kann, und man im Falle, dass mehrere Interessenten für eine Domain existieren, an einem möglichen Zuteilungsverfahren teilnehmen kann. Ist erst einmal ab Januar 2008 die allgemeine Registrierungsmöglichkeit für jedermann eröffnet, heißt es dann „first come first served“.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Gerd Altmann(geralt) / PIXELIO
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare