Apotheker öffnen sich dem Medikamenten-Onlinehandel

Apotheker öffnen sich dem Medikamenten-Onlinehandel
2 min
Beitrag vom: 22.01.2019

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände will sich dem Onlinehandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten öffnen - unter der Maßgabe, dass das Boni-Verbot wiederbelebt und der stationäre Handel, sprich die Präsenz-Apotheken, gestärkt wird.

Wie der jüngsten Pressemittelung der ADBA zu entnehmen ist, hat hier ein Umdenken stattgefunden. Die ADBA will nun unter bestimmten Voraussetzungen den Versandhandel verschreibungspflichtiger Medikamente akzeptieren. Denn zuletzt hatte sich die Bundesvereinigung noch gegen den Versandhandel verschreibungspflichtiger Medikamente ausgesprochen. Die Eckpunkte der Bundesvereinigung zu diesem Thema finden Sie hier.

Was den deutschen Apotheken im Versandhandel zuletzt stark zugesetzt hat: Die EuGH-Entscheidung (Urteil vom 19. Oktober 2016, Rs. C 148/15) zum Boniverbot für ausländische Apotheken - ausländische Apotheken dürfen danach Preisnachlässe und Boni gewähren, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden, eine Absage an das damalige Boni-Verbot.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hierzu:

"Daraus würde eine für die deutschen Apotheken unzumutbare und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen vollkommen unkalkulierbare Wettbewerbssituation entstehen. Ausnahmeregelungen für europäische Versandhändler halten wir weder politisch, rechtlich noch im Sinne der Patienten für zielführend. Wir fordern die vollständige Wiederherstellung der Preisbindung für alle an der Arzneimittelversorgung deutscher Patienten teilnehmenden Apotheken und Versandhändler."

Die Vereinigung verlangt also wieder ein Boni-Verbot und fordert die Bundesregierung auf, dies ggf. gerichtlich aktiv zu vertreten. Damit wendet sie sich gegen die von Gesundheitsminister Jens Spahn angestrebte ledigliche Einschränkung der Rabattmöglichkeiten. Nichtsdestotrotz begrüßt der Minister laut Berichten im Internet unter heise.de den Meinungsumschwung der ABDA.

Werbebanner für Apotheken

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Lightspruch

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich – Was hat es damit auf sich?
(24.04.2025, 11:09 Uhr)
Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich – Was hat es damit auf sich?
Azoo: Wie das Shopsystem auf rechtliche Neuerungen reagiert

(04.04.2025, 11:41 Uhr)
Azoo: Wie das Shopsystem auf rechtliche Neuerungen reagiert

Kennzeichnungspflicht bei KI-Inhalten
(01.04.2025, 11:58 Uhr)
Kennzeichnungspflicht bei KI-Inhalten
Unser Cookie-Tool: rechtssicher in Shopify einbinden
(20.03.2025, 18:15 Uhr)
Unser Cookie-Tool: rechtssicher in Shopify einbinden
Unser Cookie-Tool: rechtssicher in WordPress einbinden
(20.03.2025, 15:22 Uhr)
Unser Cookie-Tool: rechtssicher in WordPress einbinden
Neue Einwilligungsverordnung ab April: Cookie-Banner bald obsolet?
(19.03.2025, 11:06 Uhr)
Neue Einwilligungsverordnung ab April: Cookie-Banner bald obsolet?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei