Apotheker öffnen sich dem Medikamenten-Onlinehandel

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände will sich dem Onlinehandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten öffnen - unter der Maßgabe, dass das Boni-Verbot wiederbelebt und der stationäre Handel, sprich die Präsenz-Apotheken, gestärkt wird.
Wie der jüngsten Pressemittelung der ADBA zu entnehmen ist, hat hier ein Umdenken stattgefunden. Die ADBA will nun unter bestimmten Voraussetzungen den Versandhandel verschreibungspflichtiger Medikamente akzeptieren. Denn zuletzt hatte sich die Bundesvereinigung noch gegen den Versandhandel verschreibungspflichtiger Medikamente ausgesprochen. Die Eckpunkte der Bundesvereinigung zu diesem Thema finden Sie hier.
Was den deutschen Apotheken im Versandhandel zuletzt stark zugesetzt hat: Die EuGH-Entscheidung (Urteil vom 19. Oktober 2016, Rs. C 148/15) zum Boniverbot für ausländische Apotheken - ausländische Apotheken dürfen danach Preisnachlässe und Boni gewähren, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden, eine Absage an das damalige Boni-Verbot.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hierzu:
"Daraus würde eine für die deutschen Apotheken unzumutbare und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen vollkommen unkalkulierbare Wettbewerbssituation entstehen. Ausnahmeregelungen für europäische Versandhändler halten wir weder politisch, rechtlich noch im Sinne der Patienten für zielführend. Wir fordern die vollständige Wiederherstellung der Preisbindung für alle an der Arzneimittelversorgung deutscher Patienten teilnehmenden Apotheken und Versandhändler."
Die Vereinigung verlangt also wieder ein Boni-Verbot und fordert die Bundesregierung auf, dies ggf. gerichtlich aktiv zu vertreten. Damit wendet sie sich gegen die von Gesundheitsminister Jens Spahn angestrebte ledigliche Einschränkung der Rabattmöglichkeiten. Nichtsdestotrotz begrüßt der Minister laut Berichten im Internet unter heise.de den Meinungsumschwung der ABDA.
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