Zum 13.06.2014 tretentraten die neuen Vorschriften zum Widerrufsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz in Kraft und änderten abermals die Rechtslage.
Neben der Pflicht zur Bereitstellung eines Musterwiderrufsformulars gibt das Gesetz Online-Händlern nun ausdrücklich die Möglichkeit, einen elektronischen Widerruf anzubieten. Für diesen sind aber wiederum spezifische gesetzliche Auflagen zu beachten.
Die IT-Recht-Kanzlei hat eine eigene Website eingerichtet, die eine Handlungsanleitung zur Bereitstellung des Online-Widerrufs mit Berücksichtigung aller Besonderheiten beinhaltet und zugleich ein vollständiges Muster einer derartigen Funktion zur Verfügung stellt.
Zu finden ist diese unter http://www.widerrufsbelehrung-2014.de/muster-widerrufsformular.
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