Anleitung und Muster zur Online-Widerrufsfunktion

Zum 13.06.2014 tretentraten die neuen Vorschriften zum Widerrufsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz in Kraft und änderten abermals die Rechtslage.
Neben der Pflicht zur Bereitstellung eines Musterwiderrufsformulars gibt das Gesetz Online-Händlern nun ausdrücklich die Möglichkeit, einen elektronischen Widerruf anzubieten. Für diesen sind aber wiederum spezifische gesetzliche Auflagen zu beachten.
Die IT-Recht-Kanzlei hat eine eigene Website eingerichtet, die eine Handlungsanleitung zur Bereitstellung des Online-Widerrufs mit Berücksichtigung aller Besonderheiten beinhaltet und zugleich ein vollständiges Muster einer derartigen Funktion zur Verfügung stellt.
Zu finden ist diese unter http://www.widerrufsbelehrung-2014.de/muster-widerrufsformular.
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