Erhöhungen für Mindestlohn, Mini- und Midijobs: Formularsammlung zum Arbeitsrecht aktualisiert

Erhöhungen für Mindestlohn, Mini- und Midijobs: Formularsammlung zum Arbeitsrecht aktualisiert
Stand: 30.09.2022 2 min

Im Zuge einer Gesetzesänderung, beschlossen auf Grundlage des Koalitionsvertrags der Bundesregierung, gelten ab dem 01.10.2022 ein neuer Mindestlohn sowie neue Höchstverdienstgrenzen für Mini- und Midijobs. Ab sofort werden die neuen Werte in der Muster- und Formularsammlung zum Arbeitsrecht berücksichtigt.

I. Erhöhung von Mindestlohn und Anhebung der Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs

Unter der Zielsetzung, die Kaufkraft zu stärken und einen Impuls für die wirtschaftliche Erholung zu setzen, wird zum 01.10.2022 der gesetzliche Mindestlohn von 10,45€ auf 12,00€ angehoben.

Damit für Beschäftigte eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden bei neuem Mindestlohn überhaupt möglich ist, wird gleichzeitig die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) von 450,00€ auf 520,00€ angehoben.

Ab dem 01.10.2022 sind Verdienste bis zu 520,00€ im Monat daher steuer- und sozialabgabenfrei.

Angehoben wird auch der Verdienstrahmen, der gesetzlich als „Übergangsbereich“ gilt und mithin Midi-Jobs betrifft, in denen Angestellte vom gesetzlichen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung befreit sind.

Ab dem 01.10.2022 können Beschäftigte, die monatlich zwischen 520,01€ und 1.600,00€ (bisher: 450,01€ bis 1.300,00€) verdienen, von den sozialversicherungsrechtlichen Privilegien des Übergangsbereichs profitieren.

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II. Aktualisierung der Muster- und Formularsammlung zum Arbeitsrecht

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Anhebung der Verdienstgrenzen für Mini- und Midi-Jobs zum 01.10.2022 werden ab sofort in der Muster- und Formularsammlung zum Arbeitsrecht berücksichtigt.

Die betroffenen Dokumente wurden bereits umfänglich aktualisiert.

Die Formularsammlung zum Arbeitsrecht ermöglicht Arbeitgebern die schnelle, unkomplizierte und zuverlässige Handhabung von arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen – ganz ohne die Notwendigkeit teurer individueller Rechtsberatung vom Anwalt.

Sie deckt rechtlich die Bereiche des Arbeitsvertrags- und des Arbeitnehmerdatenschutzrechts ab und beinhaltet derzeit das Folgende:

Arbeitsvertragsrecht

  • Abmahnungen für verhaltensbedingte Vertragspflichtverletzungen
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertrag für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midi-Jobs)
  • Arbeitsvertrag für die befristete Beschäftigung
  • Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte ("Minijobber")
  • Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte mit flexiblen Arbeitszeiten (Arbeit auf Abruf)
  • Arbeitsvertrag für Werkstudenten
  • Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
  • Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zum Abschluss mit Arbeitnehmern
  • Muster-Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis
  • Muster-Hinweisschreiben über Urlaub mit Bitte um rechtzeitige Beantragung
  • Muster-Nachweisschreiben zur Erfüllung der Informationspflichten über wesentliche Arbeitsbedingungen ab dem 01.08.2022
  • Zusatzvereinbarung für die anteilige Arbeitsverrichtung aus dem Home Office (Hybridmodell Homeoffice und Präsenzarbeit)
  • Zusatzvereinbarung für die Arbeit aus dem Home Office
  • Zusatzvereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Zustimmungsvereinbarung für die Einführung von Kurzarbeit
  • stetige Erweiterung + Aktualisierung

Arbeitnehmerdatenschutz

  • Allgemeine IT-Sicherheitsrichtlinie für das Unternehmen
  • Betriebsvereinbarung zur Regulierung der Nutzung betrieblicher E-Mail-Konten
  • Datenauskunft gegenüber Arbeitnehmern
  • Datenschutzerklärung für das Arbeitsverhältnis
  • Erklärung des Arbeitnehmers zur Verpflichtung auf den Datenschutz (Datengeheimnis)
  • Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos im Internet: Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweisen
  • Weisung zur Untersagung der privaten Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel
  • stetige Erweiterung + Aktualisierung

Das Beste: die Sammlung wird stetig aktualisiert und laufend erweitert.

Mandanten können das Paket direkt aus dem Mandantenportal hier buchen.

Nicht-Mandanten können das Paket hier bestellen.


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