Aktuell abgemahnt: Fehlende Angaben zum Spektrum bei energieverbrauchsrelevanten Produkten
Seit dem 01.08.2017 gilt die neue EU-Verordnung 2017/1369, welche für Online-Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt - dazu gehört insbesondere auch der Hinweis auf das Spektrum der auf dem Energielabel verfügbaren Effiezienzklassen. Abmahnungen etwa des "Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe" sind in dem Zusammenhang derzeit in Umlauf.
Zur Erinnerung
Vertreiber von energieverbrauchsrelevanten Produkten müssen in jeder (visuellen) Werbung und in technischem Werbematerial
- sowohl die Energieeffizienzklasse,
- als auch das Spektrum der für die betreffende Ware verfügbaren Effizienzklassen angeben.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Werbung energiebezogene oder preisbezogene Informationen enthält. Betroffene Werbemedien sollten unverzüglich überarbeitet werden, um drohende Nachteile, wie z.B. Abmahnungen, zu vermeiden.
Viele weitere Informationen zur rechtssicheren Energieverbrauchskennzeichnung
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