LG Gießen: Fehlende Widerrufsbelehrung bei Amazon = 10.000 € Streitwert

LG Gießen: Fehlende Widerrufsbelehrung bei Amazon = 10.000 € Streitwert
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Beitrag vom: 06.11.2008

Das Landgericht Gießen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 6.10.2008 / Az. 8 O 103/08) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Der wettbewerbsrechtliche Fauxpas: Der betroffene Amazon-Händler hatte keine Widerrufsbelehrung veröffentlicht.

So untersagte das Landgericht Gießen dem Antragsgegner, bei Amazon Bücher Endverbrauchern anzubieten, ohne die gemäß § 312c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV erforderlichen Informationen über ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß §§ 355, 356, 312d BGB zur Verfügung zu stellen.

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Bildquelle: Gerd Altmann(geralt) / Pixelio

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1 Kommentar

G
Gerd 24.10.2009, 19:16 Uhr
Widerrufsrecht bei Ebooks
Ebooks sind aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet. Muß man dann in einem Ebook-Shop trotzdem die Widerrufsbelehrung aufführen?

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