Amazons Funktion zur Information über die OS-Plattform nun „voll funktionsfähig“ – Erleichterung für Amazon-Verkäufer
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform"
Für viele Verkäufer auf dem Marketplace von Amazon stellt sich die Frage, wie sie dort der Informationspflicht über die OS-Plattform zur Online-Streitschlichtung nachkommen können. Dies gilt umso mehr, als das OLG München zwischenzeitlich entschieden hatte, dass der Link zur OS-Plattform anklickbar sein muss.
Bisher nur unzureichende Funktion seitens Amazon.de
Wir hatten bereits hier über die Neuerungen bei der Platzierung der von Amazon bereitgestellten Funktion berichtet.
Während diese früher dazu führte, dass die Information zur OS-Plattform nur versteckt unter der Widerrufsbelehrung des Verkäufers angezeigt wurde (was zur Erfüllung der Informationspflicht nicht ausreichen dürfte), wurde diese zwischenzeitlich so angepasst, dass die Information direkt im Impressum des Verkäufers erscheint (so berichtet es uns zumindest die Mehrheit der Mandanten).
Allerdings führte diese Anpassung dazu, dass der Link auf die OS-Plattform fehlerhaft ausgegeben wurde und man bei Klicken auf diesen Link auf eine Fehlerseite gelangte, nicht aber auf die OS-Plattform.
Amazon hat Fehler beim Link endlich beseitigt
Seit dem 19.12.2016 scheint der der fehlerhafte Link nun von Amazon beseitigt worden zu sein. In den von uns überprüften Impressen der Verkäufer bei Amazon wird nun jeweils der (korrekte) Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ dargestellt.
Klare Empfehlung
Da nur auf diese Weise sichergestellt ist, dass der Link auf die OS-Plattform auch anklickbar dargestellt wird, empfehlen wir unseren Mandanten, nun diese von Amazon zur Verfügung gestellte Funktion zu nutzen.
Händler können zur Aktivierung des Features in ihren Kontoeinstellungen bei Amazon.de zum Bereich „Ihre Informationen und Richtlinien“ auf der Seite „Impressum & Info zum Verkäufer“ das entsprechende Feld aktivieren (in jedem Fall das erste Häckchen setzen! Ein Setzen des zweiten Häckchens schadet jedenfalls nicht).
Dies geschieht dann wie nachfolgend abgebildet:
Bitte prüfen Sie in jedem Falle danach, ob der Link auf die OS-Plattform direkt unterhalb Ihres Impressum auf der Verkäuferdetailseite bei Amazon dargestellt wird und auch anklickbar sowie korrekt ist (man also bei Betätigen des Links auf die Seite der OS-Plattform gelangt)
Umfassende Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei
Die IT-Recht Kanzlei informiert zur Umsetzung der Informationspflicht zur OS-Plattform im Rahmen ihrer umfassenden und ständig aktualisierten Handlungsanleitung.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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