Amazons Funktion zur Information über die OS-Plattform nun „voll funktionsfähig“ – Erleichterung für Amazon-Verkäufer

Amazons Funktion zur Information über die OS-Plattform nun „voll funktionsfähig“ – Erleichterung für Amazon-Verkäufer
Stand: 20.12.2016 2 min

Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform"

Für viele Verkäufer auf dem Marketplace von Amazon stellt sich die Frage, wie sie dort der Informationspflicht über die OS-Plattform zur Online-Streitschlichtung nachkommen können. Dies gilt umso mehr, als das OLG München zwischenzeitlich entschieden hatte, dass der Link zur OS-Plattform anklickbar sein muss.

Bisher nur unzureichende Funktion seitens Amazon.de

Wir hatten bereits hier über die Neuerungen bei der Platzierung der von Amazon bereitgestellten Funktion berichtet.

Während diese früher dazu führte, dass die Information zur OS-Plattform nur versteckt unter der Widerrufsbelehrung des Verkäufers angezeigt wurde (was zur Erfüllung der Informationspflicht nicht ausreichen dürfte), wurde diese zwischenzeitlich so angepasst, dass die Information direkt im Impressum des Verkäufers erscheint (so berichtet es uns zumindest die Mehrheit der Mandanten).

Allerdings führte diese Anpassung dazu, dass der Link auf die OS-Plattform fehlerhaft ausgegeben wurde und man bei Klicken auf diesen Link auf eine Fehlerseite gelangte, nicht aber auf die OS-Plattform.

Amazon hat Fehler beim Link endlich beseitigt

Seit dem 19.12.2016 scheint der der fehlerhafte Link nun von Amazon beseitigt worden zu sein. In den von uns überprüften Impressen der Verkäufer bei Amazon wird nun jeweils der (korrekte) Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ dargestellt.

Banner Starter Paket

Klare Empfehlung

Da nur auf diese Weise sichergestellt ist, dass der Link auf die OS-Plattform auch anklickbar dargestellt wird, empfehlen wir unseren Mandanten, nun diese von Amazon zur Verfügung gestellte Funktion zu nutzen.

Händler können zur Aktivierung des Features in ihren Kontoeinstellungen bei Amazon.de zum Bereich „Ihre Informationen und Richtlinien“ auf der Seite „Impressum & Info zum Verkäufer“ das entsprechende Feld aktivieren (in jedem Fall das erste Häckchen setzen! Ein Setzen des zweiten Häckchens schadet jedenfalls nicht).

Dies geschieht dann wie nachfolgend abgebildet:

111111

Bitte prüfen Sie in jedem Falle danach, ob der Link auf die OS-Plattform direkt unterhalb Ihres Impressum auf der Verkäuferdetailseite bei Amazon dargestellt wird und auch anklickbar sowie korrekt ist (man also bei Betätigen des Links auf die Seite der OS-Plattform gelangt)

Umfassende Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei informiert zur Umsetzung der Informationspflicht zur OS-Plattform im Rahmen ihrer umfassenden und ständig aktualisierten Handlungsanleitung.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Amazon Irland: Ab sofort neue professionelle Rechtstexte
(21.01.2025, 16:13 Uhr)
Amazon Irland: Ab sofort neue professionelle Rechtstexte
Amazon-Widerrufsbelehrung muss aktualisiert werden
(24.10.2024, 11:50 Uhr)
Amazon-Widerrufsbelehrung muss aktualisiert werden
Aufreger: Amazon stellt OS-Link nicht mehr anklickbar dar [Update: Gelöst]
(12.08.2024, 11:08 Uhr)
Aufreger: Amazon stellt OS-Link nicht mehr anklickbar dar [Update: Gelöst]
Amazon veröffentlicht sensible Daten vieler Marketplace-Seller
(20.06.2024, 09:37 Uhr)
Amazon veröffentlicht sensible Daten vieler Marketplace-Seller
Amazon: A-bis-z-Garantie deckt nun auch Personen- und Sachschäden ab
(13.06.2024, 18:19 Uhr)
Amazon: A-bis-z-Garantie deckt nun auch Personen- und Sachschäden ab
Ein leidiges Thema: Kontosperrungen bei Amazon nach wie vor auf hohem Niveau
(26.04.2024, 16:23 Uhr)
Ein leidiges Thema: Kontosperrungen bei Amazon nach wie vor auf hohem Niveau
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei