Amazon Türkei: IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort professionelle Rechtstexte an

Amazon Türkei: IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort professionelle Rechtstexte an
01.02.2022 | Lesezeit: 2 min

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch professionelle türkische Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung + Impressum) für den türkischen Online-Marktplatz amazon.com.tr an.

Der Online-Marktplatz amazon.com.tr richtet sich in erster Linie an Verbraucher in der Türkei. Über amazon.com.tr können Unternehmer unter Anderem Artikel aus dem Bereich Elektronik, Sport und Outdoor, Kosmetik und Literatur an Verbraucher verkaufen. Hierzu kann jeder Händler ein eigenes Verkäuferprofil für amazon.com.tr erstellen und hierüber in eigenem Namen und für eigene Rechnung Waren zum Verkauf anbieten.

Kaufverträge können direkt über amazon.com.tr abgeschlossen werden. Der Betreiber von amazon.com.tr bietet seinen Nutzern hierfür einen eigenen Bestellprozess an. Händler, die künftig auch über amazon.com.tr Waren verkaufen möchten, können dabei speziell auf diese Plattform zugeschnittene Rechtstexte in türkischer Sprache verwenden. Diese berücksichtigen u. a. das türkische Verbraucherschutzgesetz sowie die türkische Verordnung zum Fernabsatz.

Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon ab 9,90 EUR zzgl. USt. monatlich. Die AGB für amazon.com.tr regeln die wesentlichen Punkte für den Verkauf von Waren über amazon.com.tr unter Berücksichtigung des türkischen Rechts. Zudem enthält das Schutzpaket für amazon.com.tr eine Datenschutzerklärung sowie eine Widerrufsbelehrung in türkischer Sprache. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Die Rechtstexte können problemlos in das Verkäuferprofil bei amazon.com.tr integriert werden.

Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
Mr.Husame / shutterstock.com

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