Amazon startet mit eigenem Marketplace in Polen

Amazon startet mit eigenem Marketplace in Polen
Stand: 09.02.2021 5 min

Es ist wieder soweit: Amazon hat kürzlich seinen Marketplace-Verkäufern mitgeteilt, dass nun der nächste Amazon Marketplace in Europa an den Start gehen wird: Amazon Polen. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten auch für diesen neuen polnischen Marketplace spezielle, abmahnsichere Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Impressum + Widerrufsbelehrung) zur Verfügung – für einen rechtssicheren Start.

Worum geht es?

Amazon schreitet voran, was die Eröffnung weiterer Marketplaces in Europa angeht.

Nachdem von Amazon zuletzt neue Marktplätze in den Niederlanden und Schweden eröffnet wurden, steht nun mit Amazon Polen der nächste neue, europäische Amazon-Marktplatz in den Startlöchern.

In den letzten Tagen haben zahlreiche Amazon-Seller bereits die Ankündigung erhalten, dass es nun zeitnah mit dem polnischen Ableger des Internetgiganten losgehen wird. Neue Amazon-Verkäufer können sich bereits auf der Webseite https://sell.amazon.pl registrieren.

Was ist davon zu halten?

Der polnische Markt dürfte für deutsche Onlinehändler höchst interessant sein.

Während es bis dato dort mit „Allegro“ einen Platzhirschen als Verkaufsplattform gibt, auf der jedoch kaum deutsche Händler vertreten sind, dürften die Markeintrittsbarrieren mit dem Start von amazon.pl für deutsche Händler deutlich sinken.

Amazon verfügt in Polen bereits über eine sehr gute (Lager)Infrastruktur. Durch den „Versand durch Amazon“ und die vollständige Abwicklung des Payments seitens Amazon kommen deutsche Händler kaum mit bestehenden Barrieren (etwa hinsichtlich Sprache und Währung) in Berührung.

Mit knapp 40 Millionen Einwohnern ist Polen auch im Vergleich zu Deutschland ein sehr bedeutender Markt. Gerade die junge Bevölkerung scheint dort sehr ecommerceaffin zu sein.

In den letzten Jahren vollzog sich in Polen wie auch in weiteren osteuropäischen Ländern ein sprunghafter Anstieg der Umsätze im Onlinehandel. So zählte Polen im Jahr 2019 zu den am schnellsten wachsenden Onlinemärkten in Europa. Ein in den letzten Jahren eingeführtes Sonntagsverkaufsverbot im stationären Handel hat den Trend zum Online-Einkauf weiter verstärkt.

Kurzum: Nicht nur weil es Amazon ist, sondern auch wegen des Potentials des lokalen Marktes ist ein Erfolg des neuen Marketplace recht wahrscheinlich. Davon können Amazon-Seller, die künftig auch bei a mazon.pl listen natürlich profitieren.

1

Fremde Länder, fremdsprachige Rechtstexte

Dem bei Amazon.de handelnden Online-Händler ist längst bekannt, dass Amazon nur die technische Infrastruktur stellt und sich der Händler selbst um die rechtlichen Dinge kümmern müssen.

Wer als Unternehmer bei Amazon verkauft, der benötigt passende, abmahnsichere Rechtstexte in Form von Impressum, AGB mit Kundeninformationen, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung, will er rechtssicher auftreten.

Das gilt für Amazon.de wie auch für die anderen Amazon-Marktplätze.

Händler müssen hierbei jedoch aufpassen: Wer seine Angebote (auch) auf dem polnischen Marktplatz von Amazon listet, der richtet seine Angebote damit gezielt an polnische Kunden aus.

Damit darf der Händler nicht mit seinen deutschen Amazon-Rechtstexten bei amazon.pl an den Start gehen. Händlern, die bei Amazon Polen handeln wollen ist unbedingt anzuraten, spezielle Rechtstexte (Impressum, AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung) in polnischer Sprache und angepasst an das polnische Recht zu nutzen, um unliebsamen Überraschungen in der Form von Abmahnungen und Maßnahmen der polnischen Wettbewerbsbehörde zu entgehen.

Abmahnsichere Rechtstexte für amazon.pl bereits für mtl. 9,90 Euro

Selbstverständlich erweitert die IT-Recht Kanzlei ihr Portfolio an professionellen Rechtstexten, damit Mandanten fortan auch bei amazon.pl rechtssicher verkaufen können.

Speziell für den Verkauf bei amazon.pl angepasste Rechtstexte in Gestalt von AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung – selbstverständlich in polnischer Sprache und entsprechend des Landesrechts gehalten – können interessierte Händler bereits für monatlich 9,90 Euro zzgl. MwSt. mtl. nutzen.

Der große Vorteil: Im Rahmen des Update-Service hält die IT-Recht Kanzlei die Rechtstexte für den Händler dauerhaft aktuell. So kann der Amazon-Verkäufer auf dauerhafte Rechtssicherheit zählen und meistert die zahlreichen Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung problemlos.

Fazit

Wer als deutscher Händler den osteuropäischen Ecommerce-Markt im Auge hat, der wird am neuen Marktplatz amazon.pl voraussichtlich nicht vorbeikommen.

Durch Amazons weiteren europäischen Marktplatz dürften die Eintrittsbarrieren hinsichtlich eines erfolgreichen Einstiegs in den osteuropäischen Ecommerce erheblich sinken. Das Wachstumspotential des polnischen Onlinemarkts dürfte erheblich sein.

Interessierte Händler sollten darauf achten, auch auf dem neuen polnischen Marktplatz rechtssicher aufzutreten und passende Rechtstexte bei amazon.pl einzusetzen.

Sie möchten rechtssicher bei Amazon verkaufen, ggf. auch europaweit auftreten? Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihnen gerne, wie bereits über 40.000 Unternehmen professionelle und abmahnsichere Rechtstexte zur Verfügung.

So finden Sie unsere Amazon-Landesrechtstexte:

Wir wünschen allen interessierten Händlern einen erfolgreichen und rechtssicheren Start bei amazon.pl!

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Chones / shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Amazon Irland: Ab sofort neue professionelle Rechtstexte
(21.01.2025, 16:13 Uhr)
Amazon Irland: Ab sofort neue professionelle Rechtstexte
Amazon-Widerrufsbelehrung muss aktualisiert werden
(24.10.2024, 11:50 Uhr)
Amazon-Widerrufsbelehrung muss aktualisiert werden
Aufreger: Amazon stellt OS-Link nicht mehr anklickbar dar [Update: Gelöst]
(12.08.2024, 11:08 Uhr)
Aufreger: Amazon stellt OS-Link nicht mehr anklickbar dar [Update: Gelöst]
Amazon veröffentlicht sensible Daten vieler Marketplace-Seller
(20.06.2024, 09:37 Uhr)
Amazon veröffentlicht sensible Daten vieler Marketplace-Seller
Amazon: A-bis-z-Garantie deckt nun auch Personen- und Sachschäden ab
(13.06.2024, 18:19 Uhr)
Amazon: A-bis-z-Garantie deckt nun auch Personen- und Sachschäden ab
Ein leidiges Thema: Kontosperrungen bei Amazon nach wie vor auf hohem Niveau
(26.04.2024, 16:23 Uhr)
Ein leidiges Thema: Kontosperrungen bei Amazon nach wie vor auf hohem Niveau
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei