Änderung der Rücknahmebedingungen durch Amazon - Händler sollten reagieren

Änderung der Rücknahmebedingungen durch Amazon - Händler sollten reagieren
24.10.2023 | Lesezeit: 3 min

Bereits seit April 2017 sind die von Amazon den dortigen Verkäufern aufoktroyierten Rücknahmebedingungen lästige Pflicht aller gewerblichen Amazon-Seller. Händler müssen ihren Kunden identische Rückgabemöglichkeiten zu denen, die Amazon bei Eigenverkäufen bietet, eröffnen. Kürzlich hat Amazon die maßgeblichen Rücknahmebedingungen angepasst. Lesen Sie im Folgenden mehr.

Worum geht es?

Kauft ein Verbraucher bei einem gewerblichen Amazon-Seller, steht dem Kunden im Regelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Amazon reicht dies nicht. Seit jeher bietet Amazon eine über das gesetzliche Widerrufsrecht hinausgehende Rücknahmegarantie an, sofern Amazon selbst als Verkäufer auftritt.

Im April 2017 informierte Amazon seine Seller, dass künftig jeder gewerbliche Verkäufer Rücknahmen im gleichen Umfang wie Amazon selbst anbieten muss.

Seitdem ist jeder gewerbliche Amazon-Verkäufer gehalten, seinen Kunden neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht das von Amazon gewünschte „freiwillige“ Rückgaberecht einzuräumen.

Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht zwar nicht. Deswegen ist das Einräumen des Rückgaberechts grundsätzlich freiwillig. Allerdings „zwingt“ Amazon seine gewerblichen Verkäufer hierzu zumindest mittelbar. Denn wer nicht dieselben Rücknahmebedingungen einräumt, wie dies Amazon selbst tut, dem droht der Ausschluss vom Handel.

In der Praxis ist daher jedem gewerblichen Amazon-Seller zu empfehlen, die von Amazon gewünschten Rückgabemöglichkeiten für seine Kunden zu schaffen.

Im Regelfall geschieht dies durch eine Ergänzung der Widerrufsbelehrung, mit welcher dem Kunden neben der Informationserteilung zum gesetzlichen Widerrufsrecht auch ein vertragliches Rückgaberecht eingeräumt wird.

Nutzer der professionellen Amazon-Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei können seit April 2017 bequem direkt mit der zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung für Amazon.de ihren Kunden das von Amazon geforderte, freiwillige Rückgaberecht vertraglich einräumen.

Wer als Amazon-Händler die Vorgaben Amazons nicht umsetzt, dem droht die Sperrung des Amazon-Verkäuferkontos. Zudem können Kunden dann ihr Rückgaberecht auch durch Stellen eines Amazon-A-Z-Garantieantrags durchsetzen lassen.

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Was ist neu?

Amazon hat kürzlich die Rückgabebedingungen für Marketplace-Bestellungen überarbeitet.

An diesen Vorgaben Amazons müssen sich die Rückgabebedingungen des jeweiligen Verkäufers messen lassen.

Die Neuerungen beziehen sich insbesondere darauf, dass bei Rückgabe eines beschädigten, defekten oder nicht der Artikelbeschreibung des Verkäufers entsprechenden Artikels der Händler immer die Kosten der Lieferung und der Rücksendung zu tragen hat.

Ferner hat Amazon die Differenzierung bezüglich des Warenwerts größer 40 Euro oder nicht bei der Rückgabe anderer Artikel binnen 14 Tagen aufgegeben. Die „40-Euro-Klausel“ wurde aufgegeben, so dass ein Warenwert größer nicht mehr die Tragung der Rücksendekosten durch den Händler auslöst.

Was ist nun zu tun?

Da Amazon-Händler die Rücknahmebedingungen Amazons möglichst 1:1 nachbilden sollten, um möglichen Sanktionen seitens Amazon wegen eines Richtlinienverstoßes zu entgehen, empfiehlt es sich, die Anpassungen entsprechend in den verkäufereigenen Rückgabebedingungen umzusetzen.

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Update-Service-Mandanten dazu bereits eine angepasste Widerrufsbelehrung für Amazon.de mit aktualisierten Angaben zu dem freiwilligen Rückgaberecht zur Verfügung.

Auf diese Weise können Amazon-Händler einen Gleichlauf mit den geänderten Rücknahmebedingungen Amazons sicherstellen.

Die aktualisierte Amazon.de-Widerrufsbelehrung können Mandanten, die Rechtstexte für Amazon.de beziehen, jederzeit in ihrem Mandanten-Portal abrufen.

Die meisten Amazon-Händler dürften bereits seit 2017 ihren Kunden neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht ein freiwilliges Rückgaberecht einräumen, um den Vorgaben Amazons nachzukommen. In diesem Fall gilt es nun, die Bedingungen des eingeräumten Rückgaberechts entsprechend anzupassen.

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Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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3 Kommentare

A
Adrian 29.10.2023, 10:18 Uhr
auf den ersten Blick...
Unter normalen Umständen müsste man sich eigentlich darüber freuen, wenn man nicht wüsste, dass das eine Vielzahl von Problemen auslösen wird... falsche Rückgabegründe, Stimme des Kunden, Artikelsperren, negative Bewertungen etc. etc..
Amazon hat Kunden über Jahre hinweg versaut, der Marketplace wird diese jüngste Änderung dann jetzt ausbaden dürfen..
L
Laura 27.10.2023, 13:00 Uhr
Antwort an Sebastian
Das kannst du derzeit leider nur mühselig über das Einreichen eines Safe-t Antrages mit Fotobeweis beantragen. Ob der genehmigt wird, steht leider jedes Mal in den Sternen.
S
Sebastian 26.10.2023, 09:29 Uhr
Defekt als Grund angegeben, aber nicht defekt
Und wo kann man sich bei Amazon melden, wenn der Kunde einfach ein falsches Rückgabegrund angegeben hat, nur um keine Rücksendekosten zu tragen?

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