Report: Amazon macht Kasse

Wer bei Amazon eine falsche Bankverbindung angibt, kann eine teure Überraschung erleben, wie pcpro-Autor Tom Semmler mit der IT-Recht-Kanzlei herausgefunden hat - besonders, wenn er nicht beim Kundendienst anruft.
Amazons Marketplace als Kundenproblem?
Seit Amazon den Marketplace eingeführt hat, können Kunden ihre Bücher nicht nur direkt beim Internet-Anbieter bestellen, sondern häufig billiger auch bei Partnern des Unternehmens. Die Option ist beliebt, spart sie doch Geld. Das gilt aber nur solange, wie für einen Bankeinzug keine falsche Kontoverbindung angegeben wird.
Das war passiert: Ein Amazon-Kunde hatte knapp 20 Bücher bestellt - den Großteil direkt bei Amazon, sieben weitere Bücher bei sieben verschiedenen Anbietern im Marketplace. Da die Bücher verschenkt werden sollten, war eine Adressänderung einzutragen. In ihrer Folge erwartete der Buchhändler aus Sicherheitsgründen auch die Neueingabe der an sich hinterlegten Bankdaten. Hier vergaß der Kunde eine Ziffer - die eingetragene Kontonummer war falsch.
Amazon versuchte nach der Bestellung, die offenen Rechnungen einzutreiben, was natürlich nicht klappte. In der Folge stellte das Unternehmen für jede einzelne Rücklastschrift eine Gebühr von 6 Euro in Rechnung. Für die acht Lieferungen der Bestellung summierte sich das auf insgesamt 48 Euro. Zu allem Überfluss informierte die Zahlungserinnerung zur Lieferung, die direkt aus dem Amazon-Depot verschickt worden war: "Sollte die Rücklastschrift aufgrund falscher Bankdaten erfolgt sein, haben wir diese aus Ihrem Kundenkonto entfernt."
Reihenbuchung bei Amazon: "Fast schon böswillig"
"Das geht so ganz gewiss nicht", bewertet Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der IT-Recht-Kanzlei in München den Vorgang. Jeder Verkäufer habe eine gesetzlich festgeschriebene Schadensminimierungs-Pflicht. Die hohe Zahl der Rücklastschriften hätten also verhindert werden müssen. Kellers Kommentar: "Bei den kumulierenden Gebühren erscheint reihenweise abzubuchen da ja fast böswillig."
Auch die verwendeten Kontodaten zu löschen, sieht der Anwalt kritisch: "Das Unternehmen muss vor Gericht eindeutig nachvollziehbar machen, dass solch ein Tatbestand vorlag. Mit gelöschten Kontodaten geht das nicht", so Keller. Er rät daher, die offenen Forderungen nicht gleich per Mausklick zu begleichen, sondern erst mal den Kundendienst anzurufen.
*Der vollständige Bericht in ungekürzter Fassung ist hier abrufbar.*
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema


![bluestork / shutterstock.com Aufreger: Amazon stellt OS-Link nicht mehr anklickbar dar [Update: Gelöst]](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/9726/image.jpg)



3 Kommentare
Das ja n Ding...
Stattdessen habe ich mehrere Jahre im Seller-Support bei Amazon.UK gearbeitet.
Sehr verwunderlich, dass es ein so unseriöses Unternehmen überhaupt noch gibt.
Bei all diesen Rechtsverstößen müssen Kanzleien wie die ihre ja ordentlich abkassieren, sonst hätten Sie doch sicher zum Schutz aller Verbraucher längst etwas unternommen, oder?
Spaß bei Seite, ich habe mit Kunden kommuniziert, welche im Inkasso gesteckt haben, weil sie zu blöd waren eine Bankverbindung richtig zu hinterlegen und zu faul, dies dem kulantesten Kundenservice der Welt mitzuteilen und trotzdem mehr Verständnis für die große weite IT-Welt mitgebracht haben als Sie, Herr Anwalt.
Oder basieren Ihre Aussagen auf einem Geschäftsmodell in Verbindung mit Ihrer eigenen Werbung?
jaja.., der Herr IT-Anwalt macht Kasse :-)