Ab 01.07.2022: FBA-Händler müssen Verpackungsmaterial von Amazon selbst lizenzieren
Amazon-Händler, welche die Amazon-eigene Fulfillment-Lösung „FBA“ nutzen, sind derzeit noch verpackungsrechtlich privilegiert. Für die Lizenzierung von Verpackungsmaterial, das Amazon für die Verpackung und den Versand nutzt, ist momentan allein Amazon zuständig. Zum 01.07.2022 ändern sich allerdings das Verpackungsgesetz und die Zuständigkeit für die Lizenzierung im Zusammenhang mit Fulfillment-Diensten. Ab dann sind die auftraggebenden Händler verpackungsrechtlich verantwortlich.
Inhaltsverzeichnis
I. Aktuelle Rechtslage
Nach geltendem Verpackungsrecht müssen Händler solche Verpackungen als sog. „systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen“ lizenzieren, die sie mit Ware befüllen und an Endverbraucher abgeben.
Bedienen sich Händler für die Verpackung und den Versand eines Fulfillment-Dienstleisters, ergibt sich in Bezug auf das eingesetzte Versandverpackungsmaterial für die verpackungsrechtliche Verantwortlichkeit nach derzeitiger Rechtslage eine differenzierte Betrachtungsweise. Wen die verpackungsrechtliche Lizenzierungspflicht trifft, hängt maßgeblich davon ab, wer auf der Versandverpackung als Inverkehrbringer/Absender erkennbar ist:
Ist ausschließlich der Fulfillmentdienstleiter erkennbar oder sind der Fulfillment-Dienstleister und der Händler beide erkennbar, obliegt die Lizenzierungspflicht für die Verpackung derzeitig allein dem Fulfillmentdienstleister. Der Händler muss die über den Dienstleister in Verkehr gebrachte Verpackung nicht selbst lizenzieren.
Nur, wenn ausschließlich der Händler selbst auf der Verpackung als Inverkehrbringer/Absender erkennbar ist, obliegen die diesbezüglichen verpackungsrechtlichen Pflichten beim Händler und er muss die Lizenzierung selbst übernehmen.
In Bezug auf den Service von Amazon FBA, bei dem ausschließlich Amazon selbst auf dem eingesetzten Verpackungsmaterial als Absender erkennbar ist, bedeutet dies, dass Händler derzeit FBA-Versandverpackungen nicht selbst lizenzieren müssen. Vielmehr ist dafür allein Amazon verantwortlich.
Versendet ein Händler ausschließlich über FBA, ist er nach derzeitigem Recht weder zu einer verpackungsrechtlichen Registrierung noch zur Lizenzierung des FBA-Verpackungsmaterials verpflichtet.
Versendet ein Händler teils selbst und teils über FBA, muss er sich verpackungsrechtlich registrieren lassen, das auf Amazon FBA entfallende Verpackungsmaterial aber nicht und nur das von ihm selbst direkt in Verkehr gebrachte Verpackungsmaterial selbst lizenzieren.
Welche verpackungsrechtlichen Grundsätze nach derzeitigem Recht bei der Nutzung von Fulfillment-Diensten gelten und welche Pflichten Online-Händler hier ggf. treffen oder nicht treffen, stellen wir mit vielen Fallbeispielen veranschaulicht in diesem Beitrag dar.
II. Rechtslage ab dem 01.07.2022
Die derzeitige Rechtslage wird sich zum 01.07.2022 grundlegend ändern. Ab diesem Zeitpunkt wird die Verantwortlichkeit von Fulfillment-Dienstleistern für die Lizenzierung des bei Verpackung und Versand anfallenden Verpackungsmaterials abgeschafft und auf die beauftragenden Händler übertragen.
Im Juli 2022 findet insofern eine gesetzlich vorgegebene Verlagerung der verpackungsrechtlichen Verantwortlichkeit für das Verpackungsmaterial bei Fulfillment-Leistungen statt.
Zum 01.07.2022 tritt nämlich ein neuer § 7 Abs. 7 VerpackG in Kraft, nach welchem gilt:
Sofern ein Fulfillment-Dienstleister das Verpacken von Waren in systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen übernimmt, ist nicht er, sondern der Vertreiber (der auftraggebende Händler) der verpackungsrechtlich verpflichtete Hersteller.
Händler, die für die Verpackung und den Versand ihrer Produkte Fulfillment-Services nutzen, sind ab diesem Zeitpunkt für das Versandverpackungsmaterial selbst verpackungsrechtlich verantwortlich und müssen dieses anstelle der Dienstleister selbst lizenzieren.
Darauf, wer auf der Verpackung erkennbar ist, wird es ausdrücklich nicht mehr ankommen.
Amazon-FBA-Händler werden ab dem 01.07.2022 folglich verpflichtet sein, das im Rahmen des Fulfillments anfallende Versandverpackungsmaterial selbst zu lizenzieren, und können diese Verpflichtung nicht mehr wie bisher auf Amazon abwälzen.
Die Lizenzierungspflicht betrifft sämtliche Verpackungsmaterialien, die von Amazon eingesetzt werden und die typischerweise beim Endverbraucher anfallen (Versandverpackungen, Füllmaterial, Polster etc.).
Verpackungsmaterial, das vom Lieferanten (Hersteller/Importeur) eingesetzt wird (Produkt- oder Umverpackungen), müssen FBA-Händler aber auch künftig nicht selbst lizenzieren. Hier bleibt der Lieferant verantwortlich, der diese Verpackungen erstmalig mit seiner Ware befüllt.
Lizenzgebühren müssen nicht rückwirkend für das ganze Jahr 2022, sondern nur für den Zeitraum ab dem 01.07.2022 entrichtet werden. Bestehende Systembeteiligungen können insofern aufgestockt werden.
Hinweis zu Umkartons für Einsendungen an Amazon-Lager:
Umkartons, die FBA-Händler nutzen, um ihre Ware zu Amazon zu senden, sind nicht systembeteiligungspflichtig und müssen mithin auch nicht lizenziert werden.
Bei diesen Umkartons handelt es sich um B2B-Transportverpackungen, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 8 VerpackG von der Lizenzierungspflicht ausgenommen sind.
III. Fazit
Händler, die für die Verpackung und den Versand im Inland das „Fulfillment by Amazon“ (FBA) nutzen, sind nach derzeitiger Rechtslage für das von Amazon eingesetzte Versandverpackungsmaterial nach VerpackG nicht lizenzierungspflichtig. Vielmehr muss Amazon dieses Material selbst an einem Dualen System beteiligen.
Zum 01.07.2022 ändert sich dies durch eine gesetzliche Anordnung, nach der für Versandverpackungsmaterial nicht mehr die Fulfillment-Dienstleister, sondern die auftraggebenden Händler als verpackungsrechtliche Verantwortliche gelten werden.
Ab dem 01.07.2022 müssen Händler Versandverpackungsmaterial, das bei Nutzung von FBA von Amazon eingesetzt wird, daher selbst lizenzieren.
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6 Kommentare
--> Wer Ware aus dem Drittland, z.B. aus China, importiert, muss die Produkt- und Umverpackungen selbst lizenzieren. Hier bleibt eben NICHT der Lieferant verantwortlich. Bitte um Korrektur !
Am Ende sind wir dann eh die Leidtragenden, wenn die Meldung (von Amazon) falsch ist..
Da wurde definitiv nicht zu Ende gedacht
- Kunde kauft mein Produkt. Bisher wurde der Artikel in einem Karton versendet, der sagen wir mal - 50g wiegt. Nun bestellt der Kunde noch von 3 anderen Händlern. Der Leerkarton wiegt evtl. dann schon 200g.
- Hier dürften dann alle 4 Händler jeweils 200g melden - obwohl nur 1 Karton versendet wurde?
Keine Ahnung wie das funktionieren soll. Aber der Staat weiss schonmal wo er mehr kassieren kann.