Nachricht von Amazon: Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)

Nachricht von Amazon: Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
Stand: 14.10.2021 6 min 2

Derzeit erhalten zahlreiche Online-Händler, die über den Online-Marktplatz von Amazon Waren zum Verkauf anbieten, E-Mail-Benachrichtigungen von Amazon zum Thema „erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)“. Darin werden Händler, die von Amazon als Hersteller identifiziert wurden, auf ihre erweiterte Herstellerverantwortung aufmerksam gemacht und aufgefordert, ihre EPR-Registrierungsnummer(n) mitzuteilen.

E-Mail von Amazon

Heute erreichte uns die Nachricht eines Mandanten, der von Amazon eine E-Mail in englischer Sprache sinngemäß mit folgendem Inhalt erhalten hat:

Sehr geehrter Verkäufer,

Sie erhalten diese E-Mail, da wir Sie als Hersteller identifiziert haben, der in Deutschland und/oder Frankreich verkauft und von den Vorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) betroffen ist.

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist eine Umweltrichtlinie, die einen Hersteller für den gesamten Lebenszyklus der Produkte, die er auf den Markt bringt, verantwortlich macht, von der Entwicklung bis zum Ende der Lebensdauer (einschließlich der Abfallsammlung und -behandlung).

Ab 2022 wird Amazon, wenn Sie in Frankreich und/oder Deutschland verkaufen, verpflichtet sein, zu bestätigen, dass Sie in dem Land, in dem Sie verkaufen, EPR-konform sind. Amazon wird daher Ihre EPR-Registrierungsnummer(n) einholen und validieren.

Amazon hat eine spezielle Hilfeseite eingerichtet, auf der Sie ausführliche Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und zur Vorbereitung auf diese Richtlinie finden - https://sellercentral-europe.amazon.com/gp/help/GYDCAK9ZR6VJH2X3

Falls Sie dies noch nicht getan haben, empfehlen wir Ihnen, die oben genannte Hilfeseite zu lesen und entsprechende Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte die EPR-Anforderungen erfüllen.

Wenn Sie diese Schritte bereits durchgeführt haben, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir Sie bei Amazon über die nächsten Schritte zur Einhaltung der Vorschriften informieren können.

(…)

Spezielle Hilfeseite von Amazon

Amazon hat eine spezielle Hilfeseite eingerichtet, welche nähere Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) enthält.

Darin weist Amazon insbesondere auf folgende Änderungen für Verkäufer hin:

Wenn Sie Ihre Produkte in Frankreich und/oder Deutschland verkaufen, muss Amazon ab 2022 bestätigen, dass Sie für das entsprechende Land die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) einhalten. In diesem Zusammenhang erfragt und validiert Amazon Ihre EPR-Registrierungsnummer(n).

Im 4. Quartal 2021 stellt Amazon den Link zum Hochladen der EPR-Registrierungsnummer(n) bereit.

Wenn Sie die Konformität mit den EPR-Richtlinien gegenüber Amazon nicht nachweisen können, sind die folgenden Maßnahmen zu erwarten:

Deutschland: Amazon ist verpflichtet, Ihre nicht konformen Angebote in den EPR-Produktkategorien auszusetzen:

  • Verpackungen – alle Angebote ab dem 1. Juli 2022
  • Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) – alle Angebote, die ab dem 1. Januar 2023 unter Elektro- und Elektronikgeräte fallen

Frankreich: Amazon wartet auf weitere Informationen von den französischen Regulierungsbehörden. Amazon wird diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) wird darin von Amazon wie folgt definiert:

Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) ist eine Umweltrichtlinie, die einen Hersteller für den gesamten Lebenszyklus der Produkte, die er auf den Markt bringt, vom Design bis zum Ende des Lebenszyklus (einschließlich Sammeln und Verarbeiten von Abfallprodukten) verantwortlich macht. Gemäß den EPR-Bestimmungen müssen die Verantwortlichen die Umweltbelastungen ihrer Produkte über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg eindämmen.

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Für wen gelten die neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen gelten für Hersteller. Hersteller ist nach der Definition von Amazon die Partei, die ein Produkt, das unter die EPR-Bestimmungen fällt (EPR-Produktkategorien unten), zuallererst im jeweiligen Land auf den Markt bringt (Frankreich oder Deutschland).

Als Hersteller gilt,

  • wer ein Produkt herstellt, das unter die EPR-Bestimmungen im jeweiligen Land fällt, oder
  • wer ein Produkt importiert, das unter die EPR-Bestimmungen im jeweiligen Land fällt, oder
  • wer ein Produkt verkauft, das unter die EPR-Bestimmungen im jeweiligen Land fällt, ohne in diesem Land ansässig zu sein.

Welche Pflichten treffen die betroffenen Händler?

Amazon beschreibt die Pflichten für betroffene Händler – je nach Sachverhalt – auszugsweise wie folgt:

Wenn Sie ein Hersteller von Produkten sind, die unter die EPR-Bestimmungen fallen, sind Sie dazu verpflichtet, Amazon Ihre EPR-Registrierungsnummer(n) mitzuteilen. (…)

Wenn Sie ein Hersteller sind und keine EPR-Registrierungsnummer(n) haben, müssen Sie sich registrieren, um diese zu erhalten. (…)

Wenn Sie kein Hersteller sind, aber Produkte verkaufen, die unter die EPR-Bestimmungen fallen, müssen Sie die entsprechende(n) EPR-Registrierungsnummer(n) von Ihrem Vorlieferanten anfordern und Amazon diese EPR-Registrierungsnummer(n) für das Produkt als Konformitätsnachweis mitteilen.

Wenn Sie kein Hersteller sind und die gültige(n) EPR-Registrierungsnummer(n) nicht von Ihrem Vorlieferanten erhalten können, müssen Sie sich registrieren und Amazon Ihre eigene(n) EPR-Registrierungsnummer(n) mitteilen.

Für welche Produktkategorien gelten die neuen Regelungen?

Amazon beschränkt die neuen Regelungen auf bestimmte Produktkategorien, wobei insoweit zwischen den Marktplätzen Frankreich und Deutschland differenziert wird.

Für Deutschland listet Amazon die folgenden Produktkategorien auf:

  • Verpackungen
  • Elektro- und Elektronikgeräte
  • Batterien

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

Für Hersteller oder solche Unternehmer, die sich registrieren müssen, weil sie die gültige EPR-Registrierungsnummer(n) nicht von ihrem Vorlieferanten erhalten können, fordert Amazon die Einhaltung folgender Schritte:

  • Registrierung
  • Erklärung und Berichterstattung
  • Gebühr bezahlen

Hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen verweist Amazon auf die landespezifischen Vorschriften und Einrichtungen.

Welche Anforderungen gelten für Deutschland?

Hinsichtlich der für Deutschland relevanten EPR-Produktkategorien (Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien) verweist Amazon auf die für das jeweilige Registrierungsverfahren zuständige Stelle.

Für Verpackungen ist dies die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Für Elektro- und Elektronikgeräte sowie für Batterien ist dies die Stiftung Elektro-Altgeräte Register.

Insoweit dienen die folgenden EPR-Registrierungsnummern als Konformitätsnachweis:

  • Verpackungen: Registrierungsnummer
  • EEE: WEEE-Reg.-Nr.DE
  • Batterien: Batt-Reg.-Nr. DE2

Damit bezieht Amazon sich auf die bereits geltenden Registrierungspflichten nach dem Verpackungsgesetz, dem Elektrogesetz sowie dem Batteriegesetz.

Fazit

Amazon schreibt derzeit zahlreiche Händler, die von Amazon als Hersteller identifiziert wurden, per E-Mail an, um diese auf ihre erweiterte Herstellerverantwortung aufmerksam zu machen und fordert diese auf, ihre EPR-Registrierungsnummer(n) mitzuteilen. Hierzu wird Amazon nach eigener Aussage im 4. Quartal 2021 einen Link zum Hochladen der EPR-Registrierungsnummer(n) bereitstellen. Bei Nichtbeachtung dieser Mitteilungspflicht droht Amazon betroffenen Händlern Sanktionen, wie etwa das Aussetzen bestimmter Angebote an.

Für den Vertrieb innerhalb Deutschlands beschränken sich die neuen Regelungen auf die Produktkategorien Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien. Betroffene Händler sind danach verpflichtet, die Vorgaben von Verpackungsgesetz, Elektrogesetz und Batteriegesetz einzuhalten und Amazon die entsprechenden Registrierungsnummern mitzuteilen.

Die IT-Recht Kanzlei hat im Rahmen ihrer Schutzpakete bereits mehrfach über die vorgenannten Registrierungspflichten informiert. Für Mandanten der IT-Recht Kanzlei sollte dies daher kein Neuland sein.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: bluestork / shutterstock.com

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2 Kommentare

J
Jens Karlheit 26.01.2022, 05:59 Uhr
Antwort auf vorh. Kommentar
Guten Tag,

Sie sind zwar nicht der Hersteller und bringen die Verpackung als erster auf den Markt,. aber hier ist geht es darum wer die Verpackung an den Endkunden sendet. Das ist nicht Ihr Verpackungsverkäufer, sondern Sie.

Das trifft jeden amazon,eBay,booklooker...-Verkäufer.

Schönen Tach auch.
B
Benno Berghamer 14.10.2021
Normale Handelsware - was tun?
Ich bin Händler und kaufe beim Großhandel ein. D.h. ich bin weder Hersteller, noch derjenige, der das Produkt zuerst in Deutschland auf den Markt bringt. Die Artikel die ich versende, leite ich in der Verpackung in der Sie vom Hersteller an mich geliefert wurden an den Endverbraucher weiter. Ich packe die Artikel nich in eine zusätzliche Umverpackung.
Die Mail von AMZ habe ich erhalten. Was muss ich jetzt tun? In erster Linie möchte ich vermeiden, dass Amazon meine Angebote nicht aussetzt. Selbstverständlich will ich auch alle Gesetze einhalten.

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