Amazon Marketplace: AGB für den Onlinehandel in Großbritannien - für nur 9,90 Euro / Monat

Amazon Marketplace: AGB für den Onlinehandel in Großbritannien - für nur 9,90 Euro / Monat
2 min
Beitrag vom: 06.09.2012

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel über die Internetplattform Amazon Marketplace in Großbritannien an. Diese AGB sind für den deutschen Onlinehändler mit Sitz in Deutschland gedacht, der seine Marktchancen nutzen und seine Produkte auch in Großbritannien britischen Verbrauchern anbieten will. Die AGB sind in englischer Sprache abgefasst. Das Fernabsatzrecht ist zwar europaweit über entsprechende EU-Richtlinien zu großen Teilen vereinheitlicht, aber es gilt nach wie vor, nationale britische Besonderheiten zu beachten, die bei der Formulierung der AGB berücksichtigt wurden.

Folgende Regelungspunkte werden in den AGB berücksichtigt:

  • Vertragsschluss
  • Widerspruchsrecht
  • Preise und Zahlungsbedingungen
  • Liefer- und Versandbedingungen
  • Mängelhaftung
  • Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

Das britische Recht ist mit das verkäuferfreundlichste Recht für Onlinehändler in der Europäischen Union.  Das gilt für die Ausübung des  Widerspruchsrechts und die Lieferbedingungen.  Dieser verkäuferfreundlichen Rechtslage ist bei der Formulierung der AGB Rechnung getragen geworden. Der Käufer kann bei Ausübung des Widerspruchsrechts mit den Rücksendekosten belastet werden. Die Widerrufsfrist ist auf 7 Tage beschränkt. Der Onlinehändler kann den Kunden mit einer Gebühr belasten, die den Rücksendekosten entspricht, wenn der Kunde die Ware nicht zurücksendet oder dies auf Kosten des Onlinehändlers tut. Amazon bietet dem Onlinehändler lediglich eine Plattform für seine Geschäfte. Der Onlinehändler sollte daher nationale britische Besonderheiten in seinen AGB nutzen.

Sie haben Interesse an unseren AGB für Amazon Marketplace UK? Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © Marina Zlochin - Fotolia.com

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