Schöne Osterbescherung! Amazon ändert kurz vor knapp die neuen Rückgabebedingungen – erneute Aktualisierung der Amazon-Rechtstexte erforderlich
Die IT-Recht Kanzlei hatte bereits ausführlich über die neue Rückgabepolitik seitens Amazon für „Eigenversender“ und die damit einhergehende notwendige Anpassung der Amazon-Rechtstexte bis zum 19.04.2017 informiert. Ihren Update-Service-Mandanten konnte die IT-Recht Kanzlei die angepassten Amazon-Rechtstexte bereits am 12.04.2017 zur Verfügung stellen. Doch nun machte Amazon seinen Verkäufern in letzter Minute einen Strich durch die Rechnung für ein ruhiges Osterfest.
Änderung der Änderung
Denn am 13.04.2017 (Gründonnerstag) teilte Amazon.de seinen Verkäufern Folgendes mit:
„Wir ergänzen unsere Mitteilung vom 22.03.2017 um folgende Punkte:
- Von der Rückgabegarantie sind dieselben Produkte ausgeschlossen wie im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts. Die Hilfeseite für Kunden wird zum 19.04.2017 entsprechend angepasst.
- Sie müssen die Rückgabegarantie auch für gebrauchte Waren gewähren. Ein als gebraucht gekaufter Artikel darf aber, wie auch neue Ware, nur dann zurückgegeben werden, wenn sich der Zustand des Artikels nach Erhalt nicht verschlechtert hat.
- Will ein Kunde von der Rückgabegarantie Gebrauch machen, muss er die Ware binnen 30 Tagen ab Erhalt an Sie absenden. Bitte stellen Sie dem Kunden die erforderlichen Informationen dazu, insbesondere die Rücksendeadresse, rechtzeitig zur Verfügung.
- Es steht Ihnen in jedem Fall offen, noch kundenfreundlichere Bedingungen zu vereinbaren. Unser Vorschlag zu Wortlaut und Platzierung der Erläuterung des zusätzlichen Rückgaberechts stimmt mit der Handhabung durch Amazon überein, es handelt sich aber um eine unverbindliche Empfehlung.“
Dies bedeutet, dass die am 22.03.2017 von Amazon vorgegeben – ohnehin juristisch nur schlampig umgesetzten - Rückgabebedingungen nun am 13.04.2017 nochmals von Amazon modifiziert wurden.
Konsequenz: Erneuter Handlungsbedarf für die Händler über Ostern!
Amazons Verhalten ist händlerunfreundlich
Amazon.de sah sich wohl aufgrund zahlreicher Händlerbeschwerden dazu gezwungen, an seinen Vorgaben zur Rückgabe nachzubessern.
An dieser Stelle sei einmal erwähnt, dass Amazon.de sich mit der Information über die „Änderung der Änderung“ am Gründonnerstag mit der Umsetzungsfrist Dienstag nach Ostern nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat. Anscheinend wird dort von den Händlern erwartet, dass man über Ostern nichts Besseres zu tun habe, als Rechtstexte anzupassen.
Es drängt sich dabei leider auch der Verdacht auf, dass dies nicht die letzte Anpassung der Rückgaberichtlinien seitens Amazon gewesen sein dürfte…
Wie geht es nun weiter?
Durch die „Last-Minute-Änderung“ seitens Amazon.de werden sich auch die von der IT-Recht Kanzlei zur Verfügung gestellten Rechtstexte für Amazon.de leider erneut ändern. Dies bedeutet, dass Amazon-Verkäufer über Ostern erneut mir einer Anpassung ihrer Rechtstexte konfrontiert werden, denn es bleibt für die Umsetzung der neuen Rückgabebedingungen beim Stichtag Dienstag, 19.04.2017.
Update-Service-Mandanten erhalten Update zum Update noch an Ostern
Die IT-Recht-Kanzlei wird ihre Update-Service-Mandanten bis spätestens zum 17.04.2017 mit nochmals aktualisierten Rechtstexten versorgen, voraussichtlich bereits bis Ostersonntag, späterer Abend. Natürlich informieren wir unsere Mandanten wie gewohnt mit unserem Update-Service-Newsletter hierüber.
Unser Service für Sie – natürlich auch über Ostern: Abmahnsichere Rechtstexte z.B. für den Verkauf via Amazon.de bereits für 9,90 Euro (zzgl. MwSt.) monatlich im „Starter-Paket“.
Die IT-Recht Kanzlei wünscht allen Mandanten und Lesern ein schönes und ruhiges Osterfest – auch wenn Amazon.de vielen Händlern ein faules Ei ins Nest gelegt hat.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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