Artikel zum Thema „Agb, Yatego“

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2021 kann kommen: Abmahnschutz mit Mehrwert

Auch und gerade in 2021 steht für uns wieder der Schutz der Onlinehändler im Fokus. Qualität steht dabei im Vordergrund: Die Fachanwälte der Kanzlei stellen die Pflege und Aktualität der Rechtstexte sicher.

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Das neue Unlimited-Paket mit Shop-Intensivprüfung für mtl. nur 54,90 Euro

Die IT-Recht Kanzlei hat kürzlich ihr Unlimited-Paket überarbeitet und kann dieses nun inklusive Intensivprüfung einer Verkaufspräsenz zu mtl. 54,90 Euro anbieten. Neben abmahnsicheren Rechtstexten für bis zu 70 Verkaufspräsenzen erfolgt zudem eine Intensivprüfung einer Verkaufspräsenz.

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Premium-Paket: Shops, Handelsplattformen und Social Media absichern

Mit dem Premium-Paket der IT-Recht Kanzlei können Online-Händler ganz einfach bis zu 5 Onlinepräsenzen (Shops, Handelsplattformen und Social Media Präsenzen) absichern. Das Premium-Paket ist jederzeit monatlich kündbar.

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Das Unlimited-Paket der IT-Recht Kanzlei: Ein Schutzpaket, viele Möglichkeiten

Mit dem Starter-Paket wie auch dem Premium-Paket bietet die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten bereits seit geraumer Zeit bedarfsgerechte Schutzpakete für diverse Anforderungsszenarien im Online-Handel. In Zeiten eines stetigen Wandels im eCommerce und der verstärkten Nutzung von Social-Media-Kanälen als zusätzlichen Vertriebskanal und/oder Werbemedium ist die Nachfrage nach einem erweiterten Rundum-Sorglos-Paket enorm gestiegen. Das modifizierte Unlimited-Paket der IT-Recht Kanzlei bietet Onlinehändlern vor diesem Hintergrund ab sofort die gewünschten Möglichkeiten.

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Der umfassende DSGVO-Schutz der IT-Recht Kanzlei – bereits ab 9,90 Euro mtl.

Das Thema DSGVO bereitet Ihnen als Onlinehändler Sorgen? Die IT-Recht Kanzlei hat ein Gegenmittel! Mit ihrem DSGVO-Schutz bietet Ihnen die IT-Recht Kanzlei umfassende Hilfestellungen und Rechtssicherheit in Bezug auf die DSGVO – und das bereits im Rahmen des Starterpakets für mtl. nur 9,90 Euro €.

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DSGVO für Onlinehändler leicht gemacht – Teil 7: Die (neue) Datenschutzerklärung

Wie die Zeit doch rennt: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereitet vielen Verkäufern Panik. Etliche Händler fragen sich derzeit, was sie ab dem 25.05.2018 hinsichtlich ihrer Datenschutzerklärung(en) zu beachten haben. Die IT-Recht Kanzlei möchte im Rahmen einer News-Serie Onlinehändlern komprimiertes Praxiswissen zu den wichtigsten für die DSGVO relevanten Vorgängen des Tagesgeschäfts vermitteln und zugleich aufzeigen, dass die DSGVO auch für kleine Verkäufer eine lösbare Herausforderung ist.

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Exklusiv auf ecommerce-agb: Unser AGB-Paket Mischen Possible

Allen Neukunden bieten wir im Rahmen unserer Sommer-Promotion „Mischen Possible“ vom 01.07. – 31.08.15 die Möglichkeit, sich ihr bedarfsgerechtes Multichannel-AGB-Paket mit 10 AGB für Onlineshops und Handelsplattformen in Deutschland für nur 24,50€ monatlich (zzgl. UST) selbst zusammenzustellen.

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Günstig AGB über die IT-Recht Kanzlei beziehen - schon ab 5,90 monatlich

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices kostengünstige Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehhrung, Datenschutzerklärung) für den Verkauf von Waren und/oder digitalen Inhalten im elektronischen Geschäftsverkehr an. Dabei sind die Texte immer auf den jeweiligen Online-Vertriebskanal zugeschnitten.

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Neu: AGB für Amazon, Dawanda, eBay, Etsy, Online-Shop u.v.m. zu attraktiven Paketpreisen

Viele Online-Händler bieten Ihre Waren inzwischen nicht mehr nur über einen sondern über eine Vielzahl verschiedener Online-Vertriebskanäle an. Hierdurch kann in der Regel eine größere Zahl an Kunden generiert werden. Hinzu kommt, dass sich der Vertrieb immer häufiger auch auf Vertriebskanäle im Ausland erstreckt. Doch diese moderne Form des Multichanneling birgt auch rechtliche Risiken. So müssen für unterschiedliche Vertriebskanäle auch unterschiedliche, zu der jeweiligen Online-Plattform passende Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung verwendet werden. Und genau hier leisten die AGB-Pakete der IT-Recht Kanzlei ab sofort zu attraktiven Konditionen Abhilfe.

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AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei – bis zum 18.05.2014 buchen, 1 Monat geschenkt!

Der Termin zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13.06.2014 rückt immer näher und noch immer gibt es zahlreiche Online-Händler, die nicht wissen, wie sie den neuen gesetzlichen Anforderungen Herr werden können, ohne hierfür tief in die Tasche greifen zu müssen. Die IT-Recht Kanzlei bietet Ihnen hierfür mit ihrem AGB-Pflegeservice einen kostengünstigen Lösungsansatz – und schenkt Ihnen bei einer Registrierung bis zum 18.05.2014 sogar noch einen Monat Pflegeservice.

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LG Hamburg: Vertragsannahmefrist von mehr als 2 Tagen im Online-Handel unangemessen

Viele Online-Händler regeln in ihren AGB, dass die im Rahmen der eigenen Online-Präsenz dargestellten Waren und/oder Dienstleistungen nicht als verbindliche Angebote aufzufassen sind, sondern lediglich dazu dienen, den Kunden zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Die Annahme des Angebots hat dann wiederum durch den Händler zu erfolgen, der sich hierfür in der Regel eine bestimmte Annahmefrist ausbedingt. Das LG Hamburg hat zu dieser Problematik kürzlich eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen.

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„Verkäufer mit Top-Bewertung“ auf eBay: haben bald eine Widerrufsbelehrung mit einem Monat Widerrufsfrist zu verwenden

Wer ab Herbst 2013 noch die Auszeichnung „Verkäufer mit Top-Bewertung“ erhalten möchte, hat zukünftig noch höhere Anforderungen zu erfüllen als bisher. Dies betrifft insbesondere die Verlängerung der Widerrufs- und Rückgabefristen über das gesetzliche Maß von 14 Tagen hinaus, das verpflichtende Angebot einer kostenlosen Versandoption und eine Höchstbearbeitungsdauer von nur einem Werktag.

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Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

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E-Commerce rechtssicher: Muster-Vorlagen direkt vom Anwalt schützen vor Abmahnungen

Neu im Leistungs-Portfolio der IT-Recht Kanzlei, die mit ihren Schutzpaketen bereits mehr als 1.200 Online-Händler vor Abmahnungen absichert, ist das [Dokumentenportal der IT-Recht Kanzlei|http://www.dokumentenportal.eu] , in dem rechtssichere und tagesaktuelle Muster-Vorlagen und Dokumentenpakete direkt nach der Bestellung zum Download zur Verfügung stehen.

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Preisangabenverordnung: Wie haben Händler im Internet Preise darzustellen? – FAQ

Immer wieder erreichen die IT-Recht Kanzlei diverse Anfragen zur [Preisangabenverordnung|http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/index.html] , die alle dasselbe Problem berühren: Auf welche Art und Weise hat man im Bereich des Fernabsatzes Preise für Waren oder Dienstleistungen darzustellen? Wie haben Grundpreisangaben zu erfolgen und welche Besonderheiten gelten etwa bei Preissuchmaschinen, Preisvergleichslisten oder eBay? Warum ist jeder Amazon-Händler derzeit abmahnbar? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ („Frequently Asked Questions“) der IT-Recht Kanzlei.

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Aktuell: Der IT-Recht Shop der IT-Recht Kanzlei wurde ausgebaut und ist umgezogen.

Das Leistungsspektrum des Online-Shops der IT-Recht Kanzlei München – Köln wurde seit August 2009 kontinuierlich erweitert und der Shop ausgebaut. Dieser ist nun auf eine eigene Internetpräsenz umgezogen. Interessierte Händler finden auf [www.it-recht-shop.de|http://it-recht-shop.de/] sofort verfügbare Rechtstexte, Komplettpakete, Schutzpakete und eBooks.

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Fortsetzung der beliebten Reihe der IT-Recht Kanzlei zu Fragen zum Widerrufsrecht (Teil 2)

Immer mehr Online-Händler fühlen sich durch den Gesetzgeber bei der Ausübung ihrer Geschäfte gegängelt und gegenüber den Verbrauchern grob benachteiligt. Noch schlimmer: Sie verstehen nicht, was überhaupt in rechtlicher Hinsicht von ihnen verlangt wird. Insbesondere das Thema "Widerrufsbelehrung" ist für viele mittlerweile so verworren und unübersichtlich geworden, dass sie sich den Abmahner oftmals völlig hilflos ausgesetzt fühlen. Nur allzugerne würden sie ja ihren rechtlichen Pflichten nachkommen - *bloß, wie macht man das?*

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