Handlungsanleitung: Rechtstexte bei Booklooker.de richtig einbinden
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Rechtstexte händisch abmahnsicher in Ihre Booklooker-Präsenz einbinden können.
Inhaltsverzeichnis
1. Ihre Rechtstexte für booklooker.de
Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei an.
Bevor Sie einen Rechtstext zu Booklooker übernehmen können, muss dieser im Mandantenportal zunächst konfiguriert werden.
Rufen Sie dafür den entsprechenden Rechtstext auf und klicken Sie auf „Jetzt konfigurieren“:
Nach Durchlaufen der Konfiguration klicken Sie auf „Konfiguration speichern“.
Wiederholen Sie den Vorgang, bis Ihre AGB, die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung konfiguriert sind.
Nach Abschluss der Konfiguration haben Sie die Möglichkeit, den jeweiligen Rechtstext in verschiedenen Dateiformaten herunterzuladen:
Für booklooker verwenden Sie bitte ausschließlich die txt-Variante:
2. Eingabebereich der Rechtstexte bei booklooker.de
Loggen Sie sich dann in Ihren booklooker.de Händler-Account ein.
Wählen Sie links in der Navigation den Menüpunkt "Persönliche Daten".
Wählen Sie danach im Berech "Erweiterte Einstellungen für Anbieter/innen" nacheinander die für die Rechtstexte relevanten Menüpunkte.
3. Die AGB bei booklooker.de einbinden
Klicken Sie zunächst auf den Textlink "» Eigene AGB eingeben/ändern".
Danach erscheint das folgende Eingabefenster:
Um direkt sauber formatierte AGB bei booklooker.de einzupflegen, kopieren Sie die "Text-Variante" der AGB aus dem Mandantenportal in dieses Feld.
Nach der Speicherung Ihrer Eingaben erscheint folgende Statusmeldung:
4. Die Widerrufsbelehrung bei booklooker.de einbinden
Wählen Sie als nächstes das Feld für die Eingabe der Widerrufsbelehrung.
Kopieren Sie auch in dieses Feld die "Text-Variante" der Widerrufsbelehrung aus dem Mandantenportal.
Nach der Speicherung Ihrer Eingaben erscheint folgende Statusmeldung:
5. Das Impressum bei booklooker.de einbinden
Das Impressum muss bei booklooker.de nicht vom Händler versorgt werden.
Es wird plattformseitig aus den Anmeldedaten des Onlinehändlers generiert.
Hinweis: Auch der klickbare Link zur OS-Plattform wird seitens booklooker automatisch im Händlerprofil bereitgestellt.
6. Die Datenschutzerklärung booklooker.de einbinden
Die Eingabe der Datenschutzerklärung erfolgt analog zu den unter AGB und bei der Widerrufsbelehrung beschriebenen Schritten mit der "Text-Variante"
Fertig. Die Rechtstexte für booklooker.de sind nun versorgt.
Interessierte Onlinehändler können sich hier über unseren AGB-Service für booklooker.de informieren.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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