AGB für Kleinunternehmer: abmahnsichere Rechtstexte

AGB für Kleinunternehmer: abmahnsichere Rechtstexte
12.03.2021 | Lesezeit: 6 min

Wer im „Nebenerwerb“ mit dem Onlinehandel startet, der nutzt häufig zur steuerlichen Vereinfachung die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Dies muss in den Rechtstexten Berücksichtigung finden, soll rechtssicher angeboten werden. Im Folgenden finden unsere Mandanten eine Anleitung, wie die Rechtstexte schnell auf die Kleinunternehmerregelung angepasst werden können.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Es handelt sich dabei um eine in § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) verankerte Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht.

Wer als Unternehmer bestimmte Umsatzschwellen im Jahr nicht überschreitet, kann dadurch auf eine Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt verzichten und darf dann auch keine Umsatzsteuer gegenüber den Kunden erheben.

Diese Regelung im UStG räumt Unternehmern ein Wahlrecht ein, quasi wie ein Nicht-Unternehmer behandelt zu werden, da bei Wahl dieser Regelung weitgehend auf die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer verzichtet werden kann. Die Umsätze des Kleinunternehmers sind jedoch nicht umsatzsteuerfrei, diese wird aus Vereinfachungsgründen bloß nicht erhoben.

Im Gegenzug kann ein vorsteuerabzugsberechtigter Leistungsempfänger des Kleinunternehmers dann keine Vorsteuer aus den Rechnungen des Kleinunternehmers ziehen. Der Kleinunternehmer muss auf seinen Rechnungen vermerken, dass Umsatzsteuer nicht ausgewiesen und nicht berechnet wird.

Die Kleinunternehmerregelung nutzen können solche Unternehmer, deren Umsatz im vergangenen Kalenderjahr den Betrag von 22.000,-- Euro nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000,-- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird

Benötige ich auch als Kleinunternehmer Rechtstexte?

Die Antwort ist eindeutig: Ja!

Auch als Kleinunternehmer sind Sie unternehmerisch tätig. Insoweit unterscheiden sich die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben nicht von einem „normalen“ Unternehmer. Der Kleinunternehmer ist in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht ein ganz normaler Unternehmer, das Wettbewerbsrecht trifft ihn also mit all seinen Pflichten. Lediglich in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht unterliegt er einem Privileg.

Wenn Sie als Kleinunternehmer im Ecommerce aktiv sind, sollten Sie also unbedingt darauf achten, dass Sie mit rechtskonformen Texten wie

  • Impressum
  • AGB mit Kundeninformationen
  • Datenschutzerklärung
  • Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular

arbeiten.

Denn auch dann, wenn ein Kleinunternehmer einen Wettbewerbsverstoß begeht, etwa indem er

  • nicht die notwendigen Rechtstexte vorhält
  • fehlerhafte Rechtstexte (z.B. unwirksame AGB-Klausel) vorhält
  • veraltete Rechtstexte (z.B. veraltete Widerrufsbelehrung) vorhält

kann er dafür von einem Mitbewerber oder einem Wettbewerbsverband abgemahnt werden.

Die IT-Recht Kanzlei sichert bereits mehr als 70.000 Unternehmer mit ihren professionellen und abmahnsicheren Rechtstexten ab.

Eine Übersicht der Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei – diese sind selbstverständlich auch für Kleinunternehmer geeignet – finden Sie gerne hier

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Kleinunternehmer aufgepasst: Sie brauchen spezielle AGB!

Wer als Kleinunternehmer agiert, sollte darauf achten, dass das von ihm verwendete Impressum sowie die genutzten AGB die Kleinunternehmereigenschaft auch ausreichend abbilden.

So sollte auf die Besonderheit der Nichtausweisung und Nichterhebung der Umsatzsteuer, also den Status als Kleinunternehmer sowohl im Rahmen des Impressums als auch in den AGB ausdrücklich hingewiesen werden.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass Interessenten bzw. Käufer über den Umstand der Nichtausweisung der Umsatzsteuer in die Irre geführt werden.

Hinweis: Sämtliche Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei sind auch für Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG geeignet. Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei können die Rechtstexte mit wenigen Klicks auf die Kleinunternehmereigenschaft anpassen.

Wie konfiguriere ich die AGB der IT-Recht Kanzlei auf mich als Kleinunternehmer?

Sie sind Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei und handeln als Kleinunternehmer?

Falls noch nicht geschehen, passen Sie Ihre Rechtstexte in wenigen Sekunden wie folgt auf die Kleinunternehmereigenschaft an:

1. Loggen Sie sich bitte in Ihr Mandanten-Portal ein.
2. Klicken Sie bitte rechts oben im Menü auf „Ihr Impressum“ bzw. direkt auf diesen Link
3. Klicken Sie nun bitte rechts unten auf „Konfigurieren“
4. Bitte wählen Sie nun bei dem Punkt „Art der Besteuerung“ „Kleinunternehmer“ aus, siehe:

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5. Klicken Sie danach bitte zwei Mal auf weiter.
6. Fertig! Übernehmen Sie nun bitte das Impressum und die AGB erneut auf Ihre Verkaufspräsenz(en), da sich diese Dokumente durch diese Umstellung geändert haben.

Was wenn ich später einmal der Regelbesteuerung unterfalle?

Nicht selten ist die Kleinunternehmereigenschaft früher oder später aufgrund steigender Umsätze nicht mehr passend für den Onlinehändler.

Sobald dieser der Regelbesteuerung unterfällt, muss er erneut seine Rechtstexte anpassen. Mit den Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei ist auch diese Anpassung kein Problem und sekundenschnell erledigt.

Als Mandant der IT-Recht Kanzlei gehen Sie bitte einfach wie oben beschrieben vor. Lediglich Punkt 4. der Anleitung ändert sich: Bitte wählen Sie nun in der Rubrik „Art der Besteuerung“ „Umsatzsteuerpflichtig“ aus, siehe:

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Schon sind Ihre Rechtstexte perfekt auf Ihren neuen Steuerstatus angepasst und ermöglichen Ihnen einen rechtssicheren Verkauf als Händler, der nun der Regelbesteuerung unterfällt. Bitte übernehmen Sie Impressum und AGB neu aus dem Mandanten-Portal, da sich diese Dokumente durch die Umstellung geändert haben.

Hinweis am Rande: Auch der Verkauf differenzbesteuerter Waren wird abgedeckt

In einigen Fällen greift beim Verkauf von Waren eine weitere Sonderform der Besteuerung: Die sogenannte Differenzbesteuerung nach § 25a UStG.

Auch auf diesen Sonderfall sollte in den AGB des Händlers eingegangen werden. Die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei beherrschen selbstverständlich auch die Anwendung der Differenzbesteuerung.

Auch hier kann der Mandant jederzeit seine Rechtstexte wie vorstehend beschrieben anpassen.

Lediglich Punkt 4. der Anleitung ändert sich wiederum: Bitte wählen Sie nun in der Rubrik „Art der Besteuerung“ „Differenzbesteuerung“ aus, siehe:

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Fazit

Der Kleinunternehmer unterliegt im Ecommerce letztlich wettbewerbsrechtlich denselben Kriterien wie ein regelbesteuerter Unternehmer. Er genießt lediglich in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht eine Privilegierung.

Dies bedeutet: Verkaufen Sie als Kleinunternehmer im Internet, müssen Sie sich ebenso an die wettbewerbsrechtlichen Regeln halten wie ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer.

Somit müssen Sie insbesondere dafür Sorge tragen, dass Sie sich rechtssicher bewegen, was Ihre Rechtstexte (Impressum, AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung) betrifft.

Zum anderen bedeutet dies, dass Sie auf Ihren besonderen Steuerstatus angepasste Rechtstexte verwenden sollten, da eine Irreführung des Verkehrs über Ihren Steuerstatus unbedingt vermieden werden muss.

Wer als Kleinunternehmer keine oder keine rechtssicheren Rechtstexte verwendet bzw. Rechtstexte nutzt, die gar nicht für Kleinunternehmer angepasst wurden, der macht sich angreifbar und begibt sich in Abmahngefahr.

Sie sollten auch darauf achten, dass die Rechtstexte später einmal auf die Regelbesteuerung angepasst werden können. Durch die Erfolge im Onlinehandel „entwachsen“ viele Händler recht schnell der Kleinunternehmerregelung.

Die IT-Recht Kanzlei stellt Händlern passende, auf Wunsch speziell für Kleinunternehmer angepasste Rechtstexte zur Verfügung. Natürlich können diese dann auch später wieder angepasst werden, greift einmal die Regelbesteuerung.

Vertrauen Sie – wie bereits mehr als 40.000 weitere Unternehmer – auf das Know-How der IT-Recht Kanzlei, was die rechtliche Absicherung von Onlinehändlern angeht. Eine Übersicht über die Schutzpakete für Onlinehändler finden Sie gerne hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
M. Schuppich / shutterstock.com

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