IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für die Vermietung von Sachen über kleinanzeigen.de an

IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für die Vermietung von Sachen über kleinanzeigen.de an
Stand: 23.06.2023 1 min

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Portale erweitert und bietet ab sofort auch professionelle Rechtstexte für die Vermietung von beweglichen Sachen (keine Immobilien) über das Online-Portal kleinanzeigen.de an. Über das von der eBay Kleinanzeigen GmbH betriebene Online-Portal können Unternehmer u. a. auch bewegliche Sachen aus unterschiedlichen Bereichen an andere Nutzer der Plattform vermieten.

Händler, die über kleinanzeigen.de bewegliche Sachen vermieten möchten, können dabei speziell auf diese Plattform zugeschnittene Rechtstexte verwenden.

Die in dem Schutzpaket enthaltenen AGB regeln die wesentlichen Punkte für die Vermietung von Sachen über kleinanzeigen.de unter Berücksichtigung des deutschen Rechts. Zudem enthält das Schutzpaket für kleinanzeigen.de eine Widerrufsbelehrung sowie eine Datenschutzerklärung, die den Anforderungen der DSGVO genügt.

Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon ab 9,90 EUR zzgl. USt. monatlich.

Nähere Informationen zu unserem Schutzpaket für kleinanzeigen.de finden Sie hier.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

eBay Kleinanzeigen: Problem bei Darstellung der Rechtstexte
(24.03.2022, 07:59 Uhr)
eBay Kleinanzeigen: Problem bei Darstellung der Rechtstexte
Pflicht zur Nutzung von Rechtstexten bei gewerblichen eBay-Kleinanzeigen
(18.09.2020, 08:41 Uhr)
Pflicht zur Nutzung von Rechtstexten bei gewerblichen eBay-Kleinanzeigen
AGB für eBay-Kleinanzeigen: um Regelungen für Reparaturleistungen erweitert
(05.08.2019, 17:28 Uhr)
AGB für eBay-Kleinanzeigen: um Regelungen für Reparaturleistungen erweitert
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei