Datenschutzerklärung für innerschweizerischen Online-Handel in französischer Sprachfassung

Datenschutzerklärung für innerschweizerischen Online-Handel in französischer Sprachfassung

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits ausgeführt, dass sich auch Online-Händler mit Wohnsitz in der Schweiz aber mit Bezug auf den EU-Raum an die neue Datenschutzgrundverordnung halten müssen. Nur Online-Händler mit Wohnsitz in der Schweiz, die keine Niederlassung im EU-Raum haben und lediglich Waren oder Dienstleistung für Kunden in der Schweiz vertreiben, sind weiterhin nur dem schweizerischen Datenschutzrecht unterworfen.

Für diese Online-Händler hat die IT-Recht Kanzlei ihre [Datenschutzerklärung nach Schweizer Datenschutzrecht in französischer Sprachfassung überarbeitet und erweitert. Es sind neben den international und in Deutschland üblichen Diensteanbietern eine Vielzahl von schweizerischen Diensteanbietern wie Poste CH, DHL Suisse, DPD Suisse, PostFinance, Goldbach Audience berücksichtigt worden, die von schweizerischen Online-Händlern genutzt werden. Die jetzt überarbeitete Datenschutzerklärung lässt sich wie alle Texte der IT-Recht Kanzlei bequem über eine Konfigurationstabelle auf die Bedürfnisse des Online-Händlers anpassen und in die Internetpräsenz des Online-Händlers einfügen.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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