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Rechtstexte

Hotelbuchungen über die eigene Website: Wir stellen passende AGB bereit

Hotelbuchungen über die eigene Website: Wir stellen passende AGB bereit
2 min
Stand: 23.10.2026
Erstfassung: 22.05.2025

Wer Hotelzimmer über seine eigene Website vermietet, sollte dafür passende Vertragsbedingungen verwenden. Die IT-Recht Kanzlei bietet speziell auf Hotelaufnahmeverträge zugeschnittene AGB an – sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch.

Rechtliche Änderungen kennen, bevor sie zum Problem werden

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AGB speziell für Hotelbetreiber

Bei Hotelbuchungen stellen sich andere rechtliche Fragen als beim klassischen Online-Warenkauf. Das betrifft insbesondere die Zahlungsbedingungen, die Stornierung von Buchungen, die Nutzung der Hotelzimmer und die Haftung bei Schäden.

Unsere AGB für Hotel-Websites berücksichtigen diese Besonderheiten. Sie eignen sich für Hotelbetreiber, die ihre Zimmer über eine eigene Website oder im Wege individueller Fernabsatzkommunikation an Verbraucher und Unternehmer vermieten.

Die AGB für Hotelaufnahmeverträge regeln insbesondere:

  • den Vertragsschluss und die Leistungen des Hotels,
  • die Zahlungsbedingungen und mögliche Sicherheitsleistungen,
  • die Nutzung der Hotelzimmer und die Pflichten der Gäste,
  • die Rechte der Gäste bei Mängeln,
  • mögliche vertragliche Rücktrittsrechte,
  • die Haftung des Hotelbetreibers sowie
  • die Räumung des Hotelzimmers.
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Auch englische AGB für internationale Gäste

Viele Hotels sprechen mit ihrer Website auch internationale Gäste an. Für englischsprachige Buchungsangebote stellt die IT-Recht Kanzlei daher AGB für Hotel-Websites in englischer Sprache bereit.

Das englischsprachige Angebot umfasst neben den AGB auch eine Datenschutzerklärung. So können Hotelbetreiber ihre englischsprachige Website mit passenden Rechtstexten ausstatten.

Datenschutzerklärung und laufende Aktualisierung

Auch unser deutschsprachiges Schutzpaket enthält neben den AGB eine Datenschutzerklärung für die Hotel-Website.

Darüber hinaus umfasst das Angebot einen laufenden Aktualisierungsservice. Wir beobachten relevante rechtliche Entwicklungen und stellen bei entsprechendem Anpassungsbedarf aktualisierte Rechtstexte bereit.

Unser Angebot für Hotelbetreiber

Ob kleines Hotel, Pension oder größerer Beherbergungsbetrieb: Wer Zimmer direkt an Gäste vermietet, sollte seine Vertragsbedingungen auf die Besonderheiten des Hotelgeschäfts abstimmen.

Weitere Informationen zu unseren Rechtstexten finden Sie auf den jeweiligen Angebotsseiten:

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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