IT-Recht Kanzlei bietet AGB für Hosting (B2C + B2B) an

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten erweitert und bietet ab sofort auch AGB für Hosting für den B2C-Bereich an.
Die AGB sind für Anbieter geeignet, die über eine eigene Website Hosting-Leistungen für Verbraucher und/oder Unternehmer anbieten. Dabei berücksichtigen die AGB die für die Erbringung von Hosting-Leistungen wesentlichen Punkte. Insbesondere werden dabei folgende Punkte berücksichtigt:
1. Bestimmung der Leistungspflichten des Providers wie etwa
- Bereitstellung von Speicherplatz und Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet
- Gesamtverfügbarkeit
- Datensicherung
2. Regelung der Mitwirkungspflichten des Kunden wie etwa
- Anpassung von Inhalten bei notwendigen Änderungen der Hard- oder Software durch den Provider
- Verbot der Speicherung von rechtswidrigen Inhalten
- Verbot der Installation von Programmen oder Skripten, die den betrieblichen Ablauf des Providers gefährden können
- Einrichtung und Umgang mit dem Kundenpasswort
- Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte durch den Kunden
3. Vergütung
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
5. Mängelhaftung
6. Haftung
7. Anwendbares Recht
Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon für mtl. 14,90 EUR . Neben den AGB erhalten Sie eine geeignete Widerrufsbelehrung sowie eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Ihre Website. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.
Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.
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