Anpassung der Rechtstexte für Großbritannien an das neue britische Verbraucherkaufrecht und Recht zum Widerruf von B2C-Verträgen

Anpassung der Rechtstexte für Großbritannien an das neue britische Verbraucherkaufrecht und Recht zum Widerruf von B2C-Verträgen

Änderungen im britischen Verbraucherkaufrecht und Änderungen zum Wortlaut der Widerrufsbelehrung nach britischem Recht haben die IT-Recht Kanzlei aktuell veranlasst, ihre Rechtstexte für den E-Commerce in Großbritannien an die neue Rechtslage anzupassen. Gleichzeitig wurden die AGB und die Widerrufsbelehrung für Großbritannien redaktionell überarbeitet.

Im Einzelnen :

1) Die Ziffer der AGB zur Mängelhaftung wurde neu gefasst, um den nach britischem Recht sehr langen Gewährleistungsfristen Rechnung zu tragen.

2) Gleichzeitig wurde in den AGB die Kostenregelung zu Lasten des Verbrauchers bei Rücksendung der Ware im Fall des sog. Kurzfristigen Rücktritts nach neuem britischem Verbraucherkaufrecht verankert.

3) In der Widerrufsbelehrung wurde ein Passus neu eingebaut, dass der Händler im Fall des Widerrufs den Wertverlust der Rücksendeware in Folge von unnötigen Gebrauch von dem Kaufpreis, in Abzug bringen kann. Dies ist nach britischem Widerrufsrecht ausdrücklich so vorgesehen.

4) Die Sprache der Widerrufsbelehrung wurde redaktionell an den offiziellen britischen Text der Musterwiderrufsbelehrung angepasst.

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Tipp: An das britische Recht angepasste Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei

Derzeit bietet die IT-Recht Kanzlei (ab mtl. 9,90 €) folgende Rechtstexte für Online-Händler an, die ihre Waren auch nach Großbritannien vertreiben und dabei kein Risiko eingehen möchten:

Diese Rechtstexte bilden das britische Recht tatsächlich ab und stellen keine bloße Übersetzung deutscher Texte dar! Selbstverständlich stellen wir Ihnen die deutsche Übersetzung der Rechtstexte zusätzlich zur Verfügung.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © kuklos - Fotolia.com

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