AGB für Affiliate-Angebote: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für die Vermittlung von Verträgen im Rahmen von Affiliate an

AGB für Affiliate-Angebote: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für die Vermittlung von Verträgen im Rahmen von Affiliate an
4 min
Beitrag vom: 04.06.2016

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten erweitert und bietet ab sofort auch professionelle AGB für die Vermittlung von Verträgen im Rahmen von Affiliate an. Die AGB sind für Anbieter (Publisher) geeignet, die über eine eigene Website die Vermittlung von Verträgen im Rahmen von Affiliate anbieten, indem sie die Kunden etwa über einen Link oder über einen Werbebanner auf die Webseiten Dritter (Advertiser) weiterleiten, damit diese dort Verträge mit den Advertisern abschließen. Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres monatlich kündbaren Starter-Pakets an – und das schon ab 9,90 EUR monatlich.

Erläuterung „Affiliate“

Unter „Affiliate“ versteht man internetgestützte Vertriebsarten, bei denen ein kommerzieller Anbieter (Advertiser) seine Vertriebspartner (Publisher) mit Werbemitteln versorgt und im Falle einer erfolgreichen Vertragsvermittlung durch Provisionen vergütet. Die vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittel kann der Publisher auf seinen Webseiten verwenden oder über andere Kanäle wie Keyword-Advertising oder E-Mail-Marketing einsetzen. Für die Vermittlung von Verträgen über Webseiten bieten sich insbesondere Werbelinks und Werbebanner an, über die der potenzielle Kunde auf die Angebote des Advertisers geleitet wird, mit dem letztlich der Vertrag geschlossen werden soll.

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Vertragsverhältnis zwischen Publisher und Kunde

Die Aufgabe des Publishers besteht darin, dem Advertiser mittels der eingesetzten Werbemittel Kunden zu verschaffen, die letztlich kostenpflichtige Verträge (z. B. Kaufverträge) mit dem Advertiser abschließen. Dem Publisher fällt insoweit also die Rolle eines Vermittlers zwischen Kunde und Advertiser zu. Hierfür schließt der Publisher mit dem Advertiser in der Regel einen entsprechenden Affiliate-Vertrag, der das Verhältnis zwischen Publisher und Advertiser regelt. Doch was gilt insoweit eigentlich für das Verhältnis zwischen Publisher und Kunde und welchen Regelungsbedarf gibt es insoweit?

Der Publisher handelt lediglich als Vermittler und schließt den (kostenpflichtigen) Hauptvertrag mit dem Kunden nicht selbst ab. Dem entsprechend haftet der Publisher auch nicht für evtl. Leistungsstörungen im Verhältnis zwischen Kunde und Advertiser. Ferner treffen den Publisher vor diesem Hintergrund auch nicht die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten, die alleine dem Advertiser zufallen. Ein Problem könnte für den Publisher jedoch dann entstehen, wenn sich aus seiner Werbung nicht hinreichend deutlich ergibt, dass er lediglich als Vermittler fungiert und nicht selbst Vertragspartner des Hauptvertrages wird. Lassen die Umstände des Einzelfalls darauf schließen, dass der Publisher selbst Vertragspartner des Hauptvertrages ist, so haftet der Publisher auch für die ordnungsgemäße Erfüllung des Hauptvertrages. Aus Sicht des Publishers ist es daher zunächst einmal wichtig klarzustellen, dass er lediglich als Vermittler auftritt und nicht selbst den (kostenpflichtigen) Hauptvertrag mit dem Kunden abschließt. Neben der äußeren Darstellung in der Werbung eignen sich hierfür auch AGB des Publishers, in denen dieser seine rechtliche Rolle für den Kunden klar definiert.

Daneben treffen den Publisher im Rahmen des Vermittlungsvertrages auch dem Kunden gegenüber einige vertragliche Pflichten. Dabei ist insbesondere entscheidend, wie weit die Pflicht des Publishers zur Vertragsvermittlung reicht. So wird dieser in aller Regel nicht dafür einstehen wollen, dass zwischen Kunde und Advertiser tatsächlich ein Vertrag zustande kommt. Auch wird er nicht wollen, dass er außer der (technischen) Weiterleitung des Kunden auf das Angebot des Advertisers noch weitere Handlungen zur Beförderung des Vertragsschlusses erbringen muss.

Spezielle AGB der IT-Recht Kanzlei für die Vermittlung von Verträgen im Rahmen von Affiliate

Die professionellen AGB der IT-Recht Kanzlei für die Vermittlung von Verträgen im Rahmen von Affiliate berücksichtigen die für die Vermittlung von Verträgen im Verhältnis von Publisher zu Kunde wesentlichen Punkte wie etwa Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Vertragsschluss sowie einen Haftungsausschluss bezüglich Leistungsstörungen im Verhältnis zwischen Kunde und Advertiser. Sie sind für Anbieter geeignet, die im Rahmen eines mit einem Advertiser bestehenden Affiliate-Vertrages über ihre eigene Website mittels Bannern oder Verlinkungen Verträge zwischen Kunden und dem Advertiser vermitteln (Publisher). Dabei regeln diese AGB ausschließlich das vertragliche Verhältnis zwischen Publisher und Kunde. Ferner sind diese AGB nur für den Fall verwendbar, dass dem Kunden für die reine Weiterleitung auf das Angebot des Advertisers keine Kosten entstehen.

Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres monatlich kündbaren Starter-Pakets an – und das schon ab 9,90 EUR monatlich. Neben den AGB erhalten Sie eine geeignete Datenschutzerklärung für Ihre Website. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Bildquelle: © Argus - Fotolia.com

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