Vergaberecht: Die VgV ist erneut geändert worden
Am 12 Mai 2011 wurde die gerade geänderte Vergabeverordnung (VgV) erneut geändert. Mit ihrer Veröffentlichung am 20. August trat nun die „Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge” am 21.08.11 in Kraft.
Grund der Änderung war die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung,
Der neue § 4 der VgV erhält Änderungen zur Vorgaben in den Leistungsbeschreibung. Bei der Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten Waren soll in der Leistungsbeschreibung das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz und, soweit vorhanden, die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gefordert werden.
Auch soll die Leistungsbeschreibung grundsätzlich konkrete Angaben zum Energieverbrauch fordern. Diese Angaben der Bieter zum Energieverbrauch sind aber entbehrlich, wenn sich die auf dem Markt angebotenen Waren, technischen Geräte oder Ausrüstungen “im zulässigen Energieverbrauch nur geringfügig unterscheiden” (§ 4 Abs. 6 Nr. 1 VgV). Auch sah der ursprüngliche Kabinettsentwurf noch vor, dass die Energieeffizienz im Rahmen des wirtschaftlichsten Angebots als „hoch gewichtiges Zuschlagskriterium“ zu berücksichtigen sei. Im veröffentlichten Entwurf ist diese nun nur noch “angemessen zu berücksichtigen“ (§ 4 Abs. 6b VgV).
Mit diesen Einschränkungen ist die Bundesregierung den Bedenken des Bundesrats gefolgt, der die vorgeschlagenen Änderungen als zum Teil zu praxisfern moniert hatte
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare