Weil Google seine Datenschutzbestimmungen geändert hat: Auch Online-Händler und Website-Betreiber müssen ihre Datenschutzerklärungen anpassen!

Weil Google seine Datenschutzbestimmungen geändert hat: Auch Online-Händler und Website-Betreiber müssen ihre Datenschutzerklärungen anpassen!
30.01.2019 | Lesezeit: 5 min

Google hatte bereits im Dezember 2018 darüber informiert, dass ab dem 22.01.2019 sowohl die Nutzungsbedingungen, als auch die Datenschutzhinweise für Google-Dienste geändert werden. Wir erläutern in unserem Beitrag die Hintergründe der Änderungen bei den Google-Diensten. Wir zeigen zudem auf, was sich geändert hat und welche Auswirkungen dies auf die Datenschutzerklärungen für Online-Händler bzw. Website-Betreiber hat.

Welche Änderungen ergeben sich bei den Google-Diensten seit dem 22.01.2019?

Google hat mit Wirkung zum 22.01.2019 die Nutzungsbedingungen für seine Dienste angepasst. Darüber hinaus wurden auch noch die Datenschutzbestimmungen von Google angepasst.

Google-Mitteilung zur Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung

Google-Ankündigungsnachricht zu den geänderten Nutzungsbedingungen und neuen Datenschutzerklärung

Seit diesem Tag stellt nicht mehr die Google LLC (mit Sitz in den USA) die Dienste für die Nutzer bereit, sondern die Google Ireland Limited. Google stellt allerdings in der neuen Version der Nutzungsbedingungen klar, dass diese Zuständigkeit bei der Bereitstellung der Google-Dienste nur dann gilt, wenn der Seitenbesucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz hat:

"Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz haben, werden Ihnen, sofern nicht in eventuellen zusätzlichen Bedingungen anders festgelegt, die Dienste von Google Ireland Limited („Google“) zur Verfügung gestellt, einer nach irischem Recht eingetragenen und betriebenen Gesellschaft (Registernummer: 368047) mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
(Auszug aus den Nutzungsbedingungen von Google. einsehbar hier)"

Seit diesem Zeitpunkt werden die Google-Dienste, die vormals von der Google LLC angeboten wurden, nun von der Google Ireland Limited bereitgestellt. Auch ist die Google Ireland Limited seit dem 22.01.2019 der neue Verantwortliche für die Daten der Nutzer. Ferner ist die Google Ireland Limited für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze zuständig.

Google Ireland Limited ist demnach das mit Google verbundene Unternehmen, welches für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Googledienste-Nutzer und die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze verantwortlich ist.

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Was hat Google zu den Änderungen bewogen?

Der Aufwand dieser Änderungen dürfte für Google erheblich gewesen sein, daher stellt sich die Frage: Wieso hat Google diese Änderungen an den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung vorgenommen?

Google begründet diese Änderungen, welche für die Nutzer im Alltag keine Auswirkungen haben soll, mit der einfacheren Umsetzbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Durch die Änderungen wird die sog. „One-Stop-Shop“-Regelung der DSGVO eingehalten, welche besagt, dass es nur einen einzigen Ansprechpartner für die Nutzer und Unternehmen in datenschutzrechtlicher Hinsicht geben soll.

Haben die Änderungen Auswirkungen auf die Datenschutzerklärungen von Online-Händlern und Website-Betreibern?

Die Änderungen in den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung von Google haben direkte Konsequenzen für die Datenschutzerklärungen von Online-Händlern und Website-Betreiber, sofern diese Google-Dienste verwenden.

Welche Änderungen sind genau zu berücksichtigen?

1. Benennung der neuen Betreibergesellschaft

Im Rahmen der Google-Datenschutzklauseln muss auf die neue Betreibergesellschaft (Google Ireland Limited) hingewiesen werden.

2. Information über die Datenübermittlung in die USA

Aufgrund der Datenschutzerklärung von Google ist davon auszugehen, dass auch nach dem 22.01.2019 personenbezogene Daten standardmäßig an Server der Google LLC in die USA übermittelt und verarbeitet werden. In der Datenschutzerklärung informiert Google zur Datenübermittelung nämlich wie folgt:

"Wir betreiben Server auf der ganzen Welt. Deshalb können Ihre Daten auf Servern verarbeitet werden, die außerhalb des Landes liegen, in dem Sie leben. (...) Ferner halten wir bestimmte rechtliche Rahmenbedingungenzu Datenübermittlungen ein, beispielsweise die Privacy Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA und zwischen der Schweiz und den USA."

Diese Ausführungen deuten recht eindeutig an, dass standardmäßig eine Datenübermittelung in die USA erfolgen wird. Wichtig ist daher für die Datenschutzerklärung, dass darüber informiert wird, dass eine Datenübermittlung an die Server der Google LLC in den USA erfolgen kann. Des Weiteren muss in der eigenen Datenschutzerklärung aufgrund der Datenübermittlung in die USA noch auf das angemessene Datenschutzniveau hingewiesen werden, welches durch die Zertifizierung von Google nach dem EU-US-Privacy-Shield belegt werden kann.

3. Kontrolle der Verlinkungen in den Datenschutzklauseln

Google hat die Verlinkung auf die Datenschutzbestimmungen erneuert. Die in der Datenschutzerklärung genannten URL im Zusammenhang mit Google-Diensten sollten daher auf Aktualität überprüft werden.

Welche Klauseln hat die IT-Recht Kanzlei aktualisiert?

Als Konsequenz auf die Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung von Google hat die IT-Recht Kanzlei die Datenschutzklauseln zu folgenden Google-Diensten aktualisiert:

  • Google+-Sign-In
  • Google+-Social-Plugin als sog. Standard-Plugin
  • Google+-Social-Plugin in der 2-Klick-Lösung
  • Google+-Social-Plugin mit Shariff-Lösung
  • Vimeo-Videos-Einbindung (da hier Google Analytics standarmäßig eingebunden ist)
  • Youtube-Videos-Einbindung
  • Google Marketing Platform (vormals Doubleclick)
  • Google AdSense
  • Google Ads Conversion-Tracking
  • Google (Universal) Analytics
  • Google Ads Remarketing
  • Google reCAPTCHA
  • Google Kundenrezensionen (früher Google Zertifizierter-Händler Programm)
  • Google Maps
  • Google Web Fonts

Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei hat die Gelegenheit genutzt und im Zuge der Aktualisierung der Google-Klauseln auch gleich eine Ergänzung der bestehenden Google Analytics-Klauseln vorgenommen, für den Fall, dass Nutzer von Google Analytics sog. demografische Merkmale verwenden.

DSGVO-konforme Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei

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Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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