Bundesregierung legt Entwurf für Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor
Der Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten soll reduziert werden. Die Bundesregierung legte dafür einen Gesetzentwurf (17/11368) zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor. Anlass ist eine Richtlinie des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments (2011/65/EU) vom Juni 2011, mit der die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt wird – die sogenannte RoHS-Richtlinie. Für ihre Umsetzung in nationales Recht hatte die Regierung zuvor eine eigenständige Verordnung, die Elektro-und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung-ElektroStoffV, erlassen. Die Verordnung macht eine Anpassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erforderlich, die von der Regierung Anfang November vorgelegt wurde.
Quelle: PM des Deutschen Bundestags
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