Es hört nicht auf: Massenweise Abmahnungen wegen Google Fonts in Österreich + Musterschreiben
Es nimmt kein Ende. Die Abmahnungen österreichischer Webseiten- und Shopbetreiber wegen angeblich datenschutzwidriger Nutzung von Google Fonts haben sich in den letzten Tagen nochmals deutlich ausgeweitet. Es scheint sich einmal mehr um eine echte Abmahnwelle zu handeln, bei der eine dreistellige, wenn nicht sogar vierstellige Anzahl kursierender Abmahnungen im Raum steht. Die IT-Recht Kanzlei stellt betroffenen Mandanten nun ein Musterreaktionsschreiben zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis
UPDATE: Inzwischen hat die Abmahnwelle auch Deutschland erreicht. Ein Rechtsanwalt aus Berlin spricht in großem Umfang Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts aus. Auch diesbezüglich stellen wir Ihnen als Mandant gerne ein Muster für ein Reaktionsschreiben zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an!
Hintergrund
Seit vergangener Woche versendet ein österreichischer Rechtsanwalt in großem Umfang Abmahnschreiben im Auftrag einer angeblich Betroffenen wegen einer angeblichen Datenschutzverletzung durch die Nutzung von Google Fonts auf einer von der Betroffenen besuchten Webseite.
Durch die dynamische Einbindung von Google Fonts sei die IP-Adresse der Betroffenen ohne deren Einwilligung an Google übertragen worden, was eine Datenschutzverletzung darstelle. In der Folge werden dann Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht.
Die Sache kann aber auch durch einen angebotenen Vergleich gegen Zahlung eines Vergleichsbetrags von 190,-- Euro umfassend erledigt werden.
Wir berichten zum Hintergrund ausführlich hier
Was ist zu tun?
Die Problematik kann recht einfach umgangenen werden:
Binden Sie (Google) Web Fonts ab sofort ausschließlich lokal ein und nicht dynamisch. Eine Anleitung zur lokalen Einbindung finden Sie gerne hier
Wichtig: Durch die Nutzung von korrekten Rechtstexten (z.B. eine Datenschutzerklärung mit Hinweis auf die Nutzung von Google Fonts) alleine kann die Problematik leider nicht gelöst werden. Es ist zwingend, technisch sicherzustellen, dass Google Fonts lokal eingebunden ist.
Für eine Zurückweisung der Abmahnungen: Musterschreiben der IT-Recht Kanzlei verfügbar
Die IT-Recht Kanzlei stellt betroffenen Mandanten nachfolgend kostenfrei ein umfassendes Musterschreiben als Reaktion auf die Abmahnung wegen Google Fonts durch den Rechtsanwalt aus Groß-Enzersdorf, Österreich zur Verfügung:
Exklusiv-Inhalt für Mandanten
Noch kein Mandant?
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WissensvorsprungZugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
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Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
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Monatlich kündbarSchutzpakete mit flexibler Laufzeit
Falls Sie noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei sind und von der Abmahnwelle betroffen sind: Selbstverständlich stellt die IT-Recht Kanzlei ihre Schutzpakete, wie etwa das Datenschutzpaket auch österreichischen Webseitenbetreibern und Händlern zur Verfügung!
Musterschreiben auch für Google-Fonts-Abmahnungen des Berliner Rechtsanwalts verfügbar
Etwa seit Mitte September 2022 überschwemmt ein Berliner Rechtsanwalt deutsche Webseitenbetreiber ebenfalls mit Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts.
In den mit " Persönlichkeitsrechtsverletzung Datenschutz "Google Fonts" " überschrieben Serienabmahnungen wird wegen eines datenschutzrechtlichen Verstoßes die Zahlung eines Schadensersatzes von 170 Euro auf eine "Treuhand-Mandanten-Konto" bei der Deutschen Kreditbank Berlin gefordert.
Sie möchten sich gegen eine solche Abmahnung wehren?
Gerne stellen wir unseren Mandanten auch hierfür ein Muster für ein Reaktionsschreiben zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.
Was ist mit der Datenauskunft?
Hinsichtlich der geforderten Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO empfiehlt es sich, diese unabhängig von einem möglichen Datenschutzverstoß wegen Google Fonts fristgemäß zu erteilen.
Hierzu sollte vom abmahnenden Rechtsanwalt zuvor ggf. noch die Vorlage einer ausreichenden Vollmacht gefordert werden.
Ein Muster für eine solche Auskunftserteilung stellt die IT-Recht Kanzlei Mandanten hier bereit.
Fazit
Es war zu befürchten, dass hier eine wahre Abmahnwelle losgetreten wird. Die Rechtsprechung des LG München I, mit der das Gericht einem "Google-Fonts-Geschädigten" einen pauschalen Schadensersatz von 100,-- Euro zusprach, fungierte als Steilvorlage für mehr oder weniger seriös agierenden "Geschädigte".
Spannend bleibt, ob die ausgesprochenen Abmahnungen hier überhaupt in signifikanter Anzahl (gerichtlich) weiterverfolgt werden. Ein Selbstläufer ist die Sache für die Abmahnerin jedenfalls eher nicht.
Sie wünschen sich einen rechtssicheren Internetauftritt? Die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei sind selbstverständlich auch für Webseitenbetreiber und Onlinehändler aus Österreich geeignet und verfügbar.
Wir werden weiter berichten, welche Entwicklung die Abmahnwelle nehmen wird.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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