Drum prüfe...:Abmahnungen wegen Werbung mit "CE-geprüft" und Co.

Drum prüfe...:Abmahnungen wegen Werbung mit "CE-geprüft" und Co.
Stand: 22.07.2019 3 min

Wer nicht wirbt - der stirbt. Korrekt. Aber wer wirbt, muss dies auch richtig tun. Diesmal: Die Werbung mit "CE-geprüft", "CE-zertifiziert“ oä. . Hier wird immer wieder abgemahnt. Vorwurf: Es handelt sich um eine Eigenerklärung des Herstellers ohne Prüfverfahren. Solche Abmahnungen sind vermeidbar, wenn man die Fehlerquelle kennt....

Werbung CE-geprüft & Co.

Immer wieder Gegenstand von Abmahnungen: Aussagen wie „CE-geprüft“ oder "CE-zertifiziert“ sowie generell jede werbliche Darstellung eines vorhandenen CE-Zeichens.

Denn: Bei der Anbringung des CE-Zeichens durch den Hersteller handelt es sich um eine Eigenerklärung des Herstellers. Eine Prüfung durch eine dritte, unabhängige Stelle findet in diesem Rahmen gerade nicht statt.

Zudem muss jedes vergleichbare Produkt, das in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht wird, ebenfalls das CE-Zeichen tragen.

Wer also mit einer „CE-Prüfung“ wirbt bzw. das CE-Zeichen werblich darstellt, handelt irreführend und abmahnbar. Entweder weil er damit vortäuscht, eine neutrale Stelle habe eine Prüfung vorgenommen und die Ware weise eine besondere Sicherheit und Qualität auf, die sie aus den auf dem Markt befindlichen Produkten hervorhebt oder weil er mit einer Selbstverständlichkeit wirbt, eben dem zwingend für diese Ware immer erforderlichen CE-Zeichen.

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Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung wegen Verwendung von Werbeaussagen "ce-geprüft" und Co"? Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur Rechtstexte sowie zahlreiche Handlungsanleitungen und Muster an. Vielmehr informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. So haben wir unsere Mandanten bereits hier und in weiteren Newslettern auch in letzter Zeit genau zu diesem Abmahnthema informiert.

Wer unseren Update-Service-Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Auf dem Radar: Händler müssen wissen, was warum abgemahnt wird. Deshalb ist für uns das Thema Abmahnungen so wichtig: Neben den Abmahninformationen im Newsletter bieten wir noch weiteren Service hierzu an: So finden unsere Mandanten etwa exklusive Informationen zu den meist abgemahnten Begriffe der Werbung mithin natürlich auch in Sachen "CE-Zeichen".

Und immer aktuell: Der wöchentliche Abmahnradar beschäftigt sich seit Jahren mit den wichtigsten Abmahnungen der aktuellen Woche - im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht.

Besser spät als nie: Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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