Update: Abmahnung Thomas Russer
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung des Händlers Thomas Russer vor. Es geht wieder um angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
Inhaltsverzeichnis
Die Fakten!
1. Grund der Abmahnung:
Die abgemahnte Händlerin habe sich einer rechtswidrigen Widerrufsbelehrung bedient:
- So weise die Widerrufsbelehrung angeblich nicht darauf hin, dass die Widerrufsfrist auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV beginnt.
- So habe sie eine Widerrufsbelehrung verwendet, die als Rechtsfplge für einen wirksamen ausgeübten Widerruf eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vorsieht, obwohl dem Verbraucher eben dieser Hinweis nicht bei Vertragsschluss in Textform mitgeteilt worden wäre.
- So sei nicht darauf hingewiesen worden, dass bei rechtmäßigen Widerruf durch den Käufer die Rücksendung auf Gefahr des Verkäufers erfolgt.
2. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
3. Gegenstandswert: 10.000 Euro
4. Sofort-Hilfe für Betroffene: Kontakt
Anmerkung zur Abmahnung des Händlers Thomas Russer
Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen des Händlers Thomas Russer in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
Weiterführende Links
- Informationen zum Thema "[Abmahnung und Widerrufsbelehrung](index.php?id=%2FviewFolder&fid=75) "
- Informationen zum Thema "[Widerrufsbelehrung und aktuelle Entwicklungen](index.php?id=%2FviewFolder&fid=94) "
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