Abmahnung Pan-Baltic Trading und Marketing GmbH

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Pan-Baltic Trading und Marketing GmbH vor, vertreten durch die Kanzlei RST Rechtsanwälte. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf eines Verstoßes gegen die Spirituosenverordnung. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma Pan-Baltic Trading und Marketing GmbH unserem Beitrag.
1. Was wird in der Abmahnung der Firma Pan-Baltic Trading und Marketing GmbH vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- Verstoß gegen die Spirituosenverordnung durch Bewerbung einer Spirituose mit einem Alkoholgehalt von unter 36% als Brandy
- gerügter Verstoß auf: Onlineshop
- Stand: 04/2017
2. Was wird von der Firma Pan-Baltic Trading und Marketing GmbH gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 745,40 Euro netto / Gegenstandswert: 10.000,00 €
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Wenn ein Wettbewerbsverhältnis vorliegen sollte, sollte hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung der Firma Pan-Baltic Trading und Marketing GmbH unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsverstoß dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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