Eigentlich selbstverständlich? Abmahnungen wegen Werbung mit "Originalware"

Eigentlich selbstverständlich? Abmahnungen wegen Werbung mit "Originalware"
27.06.2019 | Lesezeit: 2 min

Wer nicht wirbt - der stirbt. Korrekt. Aber wer wirbt, muss dies auch richtig tun: Denn hier wird gerne abgemahnt - insbesondere wenn mit "Originalware" geworben wird. Vorwurf: Dabei handelt es sich eigentlich um eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Solche Abmahnungen sind aber vermeidbar, man muss nur wissen was geht - und was nicht geht....

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Selbstverständlich: Originalware?!

Abgemahnt wird immer wieder Werbung mit Zusätzen wie "Original", "Originalware" oä. - gerne und gerade auch auf der Handelsplattform eBay. Der Vorwurf: Die Bewerbung einer Ware als Originalprodukt oä. sei eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und stelle eine Irreführung des angesprochenen Verkehrs dar.

Rechtliche Bewertung: So ganz klar ist die Rechtslage hier nicht: Es gab hierzu in der Vergangenheit diverse Urteile mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen. Wir haben uns in diesem Beitrag näher mit der Thematik auseinandergesetzt.
Dennoch: Wer auf Nummer sicher gehen und solche Abmahnungen vermeiden will, der sollte von diesen Schlagworten lieber die Finger lassen.

Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung wegen Verwendung von Zusätzen wie "original" oder "Originalware"? Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur Rechtstexte sowie zahlreiche Handlungsanleitungen und Muster an. Vielmehr informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. So haben wir unsere Mandanten bereit hier und in weiteren Newslettern genau zu diesem Abmahnthema informiert. Wer unsere Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Wer unsere Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Auf dem Radar: Händler müssen wissen, was warum abgemahnt wird. Deshalb ist für uns das Thema Abmahnungen so wichtig: Neben den Abmahninformationen im Newsletter bieten wir noch weiteren Service hierzu an: So finden unsere Mandanten etwa exklusive Informationen zu den meist abgemahnten Begriffe der Werbung mithin natürlich auch in Sachen "Originalware".

Und immer aktuell: Der wöchentliche Abmahnradar beschäftigt sich seit Jahren mit den wichtigsten Abmahnungen der aktuellen Woche - im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht.

Besser spät als nie: Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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