Dauerthema: Abmahnung wegen nicht klickbaren Links zur OS-Plattform - das muss nicht sein!
Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht wegen des nicht klickbaren Links zur OS-Plattform abgemahnt wird. Auch in jüngster Vergangenheit meldeten sich wieder zahlreiche abgemahnte Händler diesbezüglich bei uns.
Inhaltsverzeichnis
Klickbaren Link auf EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung nicht vergessen
Wir weisen gerne noch einmal darauf hin: Online-Händler müssen bereits seit 2016 auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung verlinken. Daher ist der nachfolgende Text mitsamt anklickbarem Link auf die OS-Plattform direkt unterhalb der Impressumsangaben darzustellen (ohne die Anführungszeichen):
„Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr“
Nach gängiger Rechtsprechung muss dabei der Teil der Information "www.ec.europa.eu/consumers/odr" als anklickbarer Hyperlink ausgestaltet sein. Eine bloße Verweisung unter Nennung der URL der OS-Plattform reicht zur Erfüllung der Informationspflicht nicht aus. Und genau das ist der Grund für die zahlreichen Abmahnungen – und beliebt bei allen Abmahngrößen.
Zur technischen Umsetzbarkeit
Problem Plattformen: Und wie setzt man technisch bei den unterschiedlichen Plattformen den klickbaren Link im Impressum um? Das werden wir immer wieder gefragt....
In unseren praktikablen Handlungsanleitungen etwa für die Plattformen Amazon, eBay, Hood, eBay-Kleinanzeigen, Etsy, Palundu oder dohero erklären wir Schritt-für-Schritt wie und wo eine Verlinkung anzugeben ist. Und natürlich finden sich dort auch Anleitungen für zahlreiche weitere gängige Plattformen von booklooker bis youtube.
Wer sich noch intensiver mit diesem Rechtsthema auseinandersetzen will, findet in unseren FAQ alles Weitere.
Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei
Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur Rechtstexte sowie zahlreiche Handlungsanleitungen und Muster an. Vielmehr informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. So haben wir unsere Mandanten bereits am 20.01.2016 und in vielen weiteren Newslettern danach zu genau diesem Abmahnthema informiert. Wer unsere Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.
Besser spät als nie: Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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