Ein unvollständiges Impressum ist schnell abmahnfähig!

Ein unvollständiges Impressum ist schnell abmahnfähig!
05.09.2007 | Lesezeit: 1 min

Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier: "Impressum"

Vor kurzem wurde ein Online-Händler abgemahnt, weil er in seinem Impressum kein Handelsregister und keine Registernummer angegeben hatte. Der Abmahner konnte sich später auch vor Gericht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.

So entschied das LG Berlin durch Beschluss (Az. 15 O 683/07, v. 28.08.2007), dass der Online-Händler seinen Pflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG nicht nachgekommen sei. Zu den Pflichtangaben gehörten auch die Angabe des Handelsregisters und die entsprechende Registernummer.

Tipp: In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen die Lektüre des "Impressum-Checks" der IT-Recht Kanzlei. Der Beitrag setzt sich ausführlich mit den (gestiegenen) Anforderungen des Telemediengesetzes auseinander und berücksichtigt dabei in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch aktuell zu beachtende Rechtsprechung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
derateru / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Vorsicht Abmahnung: Falsche/ Fehlende Angaben im Impressum = Verstoß gegen das Digitale-Dienste-Gesetz
(01.08.2024, 15:41 Uhr)
Vorsicht Abmahnung: Falsche/ Fehlende Angaben im Impressum = Verstoß gegen das Digitale-Dienste-Gesetz
Ade TMG (und TTDSG) – Oft Handlungsbedarf beim Impressum und der Datenschutzerklärung
(06.06.2024, 17:25 Uhr)
Ade TMG (und TTDSG) – Oft Handlungsbedarf beim Impressum und der Datenschutzerklärung
OLG Koblenz: Unternehmensblog ist kein journalistisch-redaktionelles Angebot nach § 56 RStV / §20 MStV
(25.11.2021, 12:05 Uhr)
OLG Koblenz: Unternehmensblog ist kein journalistisch-redaktionelles Angebot nach § 56 RStV / §20 MStV
Namenszusätze wie "Inhaber" oder "Firma" im Impressum können wettbewerbswidrig sein
(27.01.2020, 12:34 Uhr)
Namenszusätze wie "Inhaber" oder "Firma" im Impressum können wettbewerbswidrig sein
Musterimpressum für Tierärzte
(20.06.2018, 12:45 Uhr)
Musterimpressum für Tierärzte
LG Frankfurt am Main: Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum ist wettbewerbswidrig
(27.11.2013, 07:28 Uhr)
LG Frankfurt am Main: Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum ist wettbewerbswidrig
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei