Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH vor, vertreten durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf einer fehlenden Nutzungserlaubnis an Fotografien. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH in unserem Beitrag.
1. Was wird in der Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH konkret vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- fehlende Nutzungserlaubnis an Fotografien für Aloe Vera Produkte
- gerügter Verstoß auf: Ebay
- Stand: 01/2016
2. Was wird von der Firma Forever Living Products Germany GmbH gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung
- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 555,60 Euro / Gegenstandswert 7.200,- Euro
- Zahlung von Testkaufkosten in Höhe von 19,98 Euro
- Zahlung von Lizenzgebühren in Höhe von 1.200 Euro
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH sollte unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Urheberrechtsverstoß dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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